http://www.tierrecht-aktuell.de/ind...re-tierfund&catid=18:das-tier-im-bgb&Itemid=8
Interessant ist
§ 960 Absatz 3:
Zahme Tiere, d.h. Tiere die psychisch an den Menschen gewöhnt sind und deswegen an einen bestimmten Ort zurückkehren, sind nicht herrenlos. Sobald diese Tiere aber diese Gewohnheit ablegen, werden sie herrenlos.
Das kommt z. B. häufig bei Katzen vor. Mitunter entstehen hier leidenschaftliche rechtliche Auseinandersetzungen, wenn ein Nachbar die von einem anderen Nachbarn gehaltene Katze “anfüttert”.
Dann ist das also nicht wirklich geklärt oder versteh ich es einfach nicht?
Wie ist ohne Chip überhaupt zu beweisen, wenn ein Tier gehört?