War er Freigänger?

Diskutiere War er Freigänger? im Verhalten und Erziehung Forum im Bereich Katzenfreunde; Hallo, ihr Lieben. Ich brauche mal eure Hilfe. Ich habe das Gefühl, dass Monkey raus will. Und zwar schabt er hin und wieder am Fenster und...
  • War er Freigänger? Beitrag #1
Kayra

Kayra

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Hallo, ihr Lieben.

Ich brauche mal eure Hilfe.
Ich habe das Gefühl, dass Monkey raus will.
Und zwar schabt er hin und wieder am Fenster und maunzt dabei recht fordernd.
[emoji17]
Was mach ich denn jetzt? Ich wohn ja im 2. Stock und darf ja meinen Balkon nicht vernetzen.
Ich spiel schon viel mit ihm und er spielt auch viel mit Gina, aber so richtig ausgelastet scheint er nicht.

Achso, vom Tierheim wurden beide als Wohnungshaltung vermittelt.
Ich bin ehrlich gesagt etwas überfordert und brauche dringend Tipps! [emoji33]
 
  • War er Freigänger? Beitrag #2
Das hört sich schon so an.
Geh doch mal mit Leine auf den Balkon und berichte uns, was passiert?
Ich empfehle Dir dabei ein (kein Halsband!) zu verwenden, an das du ihn zunächst bei geschlossener Türe gewöhnst.
 
  • War er Freigänger? Beitrag #3
warum darfst Du den Balkon nicht vernetzen?

Es gibt glaube Gerichtsurteile, die besagen dass es nicht verboten werden darf...informiere Dich mal dazu. Vielleicht ist es auch nicht so glücklich, dass Du ein Pärchen hast und keinen Raufkumpel für den Kater?

LG Sabine
 
  • War er Freigänger? Beitrag #4
warum darfst Du den Balkon nicht vernetzen?

Es gibt glaube Gerichtsurteile, die besagen dass es nicht verboten werden darf... [...]
Selbstverständlich darf der Hauseigentümer bzw. die EWG das verbieten und dann ist man an dieses Verbot gebunden.

Ich würde mir gut überlegen, ob du mit ihm rausgehst, denn wenn du nicht jederzeit danach bereit bist, dies zu wiederholen, könnte das zu größeren Problemen führen. Es kann sicher schön für ihn sein, es könnte aber auch sein, dass er das danach noch vehementer nach draußen drängt.

Aber wenn du sagst, dass du dir das vorstellen kannst, solltest du das ggf. einmal probieren.
 
  • War er Freigänger? Beitrag #5
Erstmal danke für die Antworten.
Ich habe beide ja vor wenigen Wochen erst übernommen. Beide sind 6 Jahre alt und mögen sich schon sehr. Die sind ja auch zusammen aufgewachsen. Nur hab ich natürlich keinerlei Informationen vom Vorbesitzer bekommen,bzw. von Tierheim.
Ein Raufkumpane kommt derzeit nicht in Frage, da ich ja noch meine Oma hab.
Und mehr als 3 Katzingers ist nicht machbar, da spielt mein Mann auch schon nicht mit.
Ich werde mir erstmal ein Geschirr kaufen und schauen, wie er das findet.

Und Gina macht zum Beispiel gar keine Anstalten, dass sie raus will.
Ich fände es ungewöhnlich, dass nur eine Katze rausgelassen wird und die andere nicht.
 
  • War er Freigänger? Beitrag #6
Hello!

Ich denke mal wenn er ab und an am Fenster kratzt ist das normal. Haben meine Katzen damals auch gemacht als sie noch Wohnungskatzen waren. War halt ein Vogerl irgendwo und dann wurde geschnattert und gebratzelt. Ein Freigänger der dringend raus möchte zeigt das meist dann doch etwas deutlicher ;-) (Dosi böse anstarren, in Startposition vor der Balkontüre sitzen, langes und herzzerreißendes Weinen vor Fenster/Türe bis hin zu wildpinkeln).

Wenn du das mit der Leine versuchen möchtest, bedenke bitte saurier´s Hinweis das es sein kann das er das dann öfter fordert!

Ich kann dir empfehlen das Geschirr zuerst mal ein paar Tage stundenweise in der Wohnung anzulegen, damit sich die Katze daran gewöhnt. Erst wenn das für sie "normal" ist und du esohne Gezicke anlegen und abnehmen kannst solltest du damit raus gehen. Der Kater braucht sich nur schrecken. Katzen reagieren da gleich panisch wenn sie Geschirr und Leine nicht gewohnt sind und nicht weg laufen können. Im schlimmsten Fall hat er dann Angst vor der Leine und lässt sich das Teil gar nicht mehr anlegen.
 
  • War er Freigänger? Beitrag #7
Selbstverständlich darf der Hauseigentümer bzw. die EWG das verbieten und dann ist man an dieses Verbot gebunden.
Google, die ersten paar Ergebnisse helfen, dass du´vor Anbringen des Katzennetzes, das du optisch unaufällig wählen solltest, die Zustimmung des Vermieters einholen solltest (die er dir nur in einschlägig begründeten Fällen verwehren darf):




...wenn du in einer "EWG" (wohl ist damit Eigentümerwohngemeinschaft) wohnhaft bist, gilt aber der Beschluss der Eigentümerversammlung, unumstößlich, da bist du nämlich an eine privatrechtliche Vereinbarung gebunden.

P.S: selbstverständlich solltest du dir auch das Einverständnis zur Katzenhaltung vorher beim Vermieter besorgen, da gilt das Gleiche: es darf nur in begründeten Ausnahmen vom Vermieter verweigert werden, Katzenhaltung gehört zur normalen Nutzung der Wohnung. Solche Fälle wären z.B. wenn du die Zustimmung für 12 Katzen auf 16 qm Wohnfläche einholen wolltest, gegeben. Ein anderer plausibler Grund fällt mir ehrlichgesagt nicht ein, laut ist eine Katze ja schließlich nicht ;-)
 
  • War er Freigänger? Beitrag #8
Solche Urteile sind jedes Mal Einzelfallentscheidungen (wie so oft bei Katzen), ich kann dir genauso viele nennen, die anders ausgegangen sind, von daher, ja, der Vermieter kann in vielen Fällen. Da ich beruflich damit zu tun hatte, weiß ich das auch aus der Praxis, zumal auch nicht jeder Mieter bereit ist, es vor Gericht darauf ankommen zu lassen.

Wie auch immer, in dem Fall ist es so, wie es ist - man kann sicher noch mal versuchen, mit dem Vermieter zu sprechen, aber wenn es so ist, muss man versuchen, das Beste draus zu machen.
 
  • War er Freigänger? Beitrag #9
Meine Momo saß als sie kleiner war morgens auch manchmal vor dem einen Fenster und "kratze" mit ihren Krallen. Seitdem ich am anderen Fenster ein Netz habe, hat sich das gegeben. Da ich meinen Beiden definitiv keinen Freigang gönnen kann und will, habe ich das z.B. einfach ignoriert. Ich denke auch, dass eine Katze, wenn sie wirklich raus will, viel mehr Terz machen würde.

Bei den Gerichtsentscheidungen, die ich zum Thema "Netz" kenne, gingen die Entscheidungen zum Nachteil der Katzenhalter aus, wenn das Netz z.B. nicht unauffällig war oder eben durch das Bohren in die Haussubstanz eingegriffen wurde. Es gibt aber auch Teleskopstangen, mit denen man Netze ohne bohren zu müssen anbringen kann und es gibt auch Netze, die kaum auffallen. Und umgedreht hat man gegen den Vermieter auch einen Anspruch auf Zustimmung, wenn eben keine wirklichen Gründe dagegen sprechen, ebenso wie bei der Katzenhaltung. Der Vermieter kann halt eben nicht alles verbieten.
 
  • War er Freigänger? Beitrag #10
Als Vermieter hat man aber eben auch Rechte und wenn ich nicht möchte, dass in der Wohnung Katzen gehalten werden oder dass es am Balkon ein Netz gibt, finde ich, ist es auch mein Recht als Vermieter, das entsprechend zu untersagen. Aber das ist ja hier gar nicht das Thema :wink:.
 
  • War er Freigänger? Beitrag #11
Als Vermieter hat man aber eben auch Rechte und wenn ich nicht möchte, dass in der Wohnung Katzen gehalten werden oder dass es am Balkon ein Netz gibt, finde ich, ist es auch mein Recht als Vermieter, das entsprechend zu untersagen. Aber das ist ja hier gar nicht das Thema :wink:.

Dann bist du rechtlich aber tatsächlich leider nicht up to date. ;-)

So OT ist das auch gar nicht, immerhin geht es um die Frage, ob ein Netz angebracht werden darf.
 
  • War er Freigänger? Beitrag #12
Als Vermieter hat man aber eben auch Rechte und wenn ich nicht möchte, dass in der Wohnung Katzen gehalten werden oder dass es am Balkon ein Netz gibt, finde ich, ist es auch mein Recht als Vermieter, das entsprechend zu untersagen. Aber das ist ja hier gar nicht das Thema :wink:.

das mag deine persönliche Meinung sein, entspricht aber nicht der Rechtslage.
Katzenhaltung ist vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • War er Freigänger? Beitrag #13
Dann bist du rechtlich aber tatsächlich leider nicht up to date. ;-) [...]
Wie gesagt, es sind Einzelfallentscheidungen und es wird jedes Mal wieder neu verhandelt, es ist sehr richterabhängig, ähnlich wie bei der Strafgebühr bei Zuchtvertragsverstößen - es gibt keine einheitliche Regelung.
 
  • War er Freigänger? Beitrag #14
Wie gesagt, es sind Einzelfallentscheidungen und es wird jedes Mal wieder neu verhandelt, es ist sehr richterabhängig, ähnlich wie bei der Strafgebühr bei Zuchtvertragsverstößen - es gibt keine einheitliche Regelung.
die oben genannten Links beweisen aber das Gegenteil, z.B gibt der einen anderen Rat als du.
 
  • War er Freigänger? Beitrag #15
Darf er (ich habe ja auch keinen Rat gegeben), bislang ist und bleibt es aber eine gerichtliche Einzelfallentscheidung, wenn es der Mieter darauf ankommen lässt, dagegen kann auch der Mieterbund nichts machen.

Aber es ist müßig, das hier zu diskutieren. Wenn Kayra gerichtlich gegen das Verbot vorgehen will, kann sie das ja machen, schrieb ich ja bereits :wink:.
 
  • War er Freigänger? Beitrag #16
  • War er Freigänger? Beitrag #17
Ich lese da leider nichts von Katzennetzen. Aber - wie gesagt - es steht Kayra ja frei, den Weg zu gehen.
 
  • War er Freigänger? Beitrag #18
Ich lese da leider nichts von Katzennetzen. Aber - wie gesagt - es steht Kayra ja frei, den Weg zu gehen.
bei dir fällt auf, dass es dir sehr schwer scheint, einzulenken.

Lies doch bitte die Links oben. Darunter sind auch ausführliche juristische Ausführungen zu Katzennetzen, die aufzeigen, dass auch diese keine Einzelfallentscheidung mehr sind, sondern zur artgerechten Katzenhaltung gehören.

Letzen Endes reduziert es sich vor der Anschaffung der Katze und vor Anbringen des Netzes auf die Einholung der Zustimmung des Vermieters, die dieser dann nicht einfach ohne Begründung untersagen kann.
 
  • War er Freigänger? Beitrag #20
Solche Urteile sind jedes Mal Einzelfallentscheidungen (wie so oft bei Katzen), ich kann dir genauso viele nennen, die anders ausgegangen sind
Gegenteilige Urteile sollten für die Fragende interessant sein. Könntest du dein Angebot wahr machen und diese aufzählen, das wäre für uns hier nämlich auch bald sehr wichtig. Danke! :razz:
 
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