Hallo
ich habe mir die Urteile angesehen.
Landgericht Oldenburg Az. 8 S 578/10 vom 29.07.2011
Der Kläger möchte, dass die Beklagte (der Katzenhalter) dafür sorge trägt, dass seine Katzen nicht mehr das Grundstück des Klägers betritt. Die Begründung: Zerwühlen der Blumenbeete und absetzen von Katzenkot. Der Beklagte bestreitet, dass es seine Katzen sind.
Da der Kläger nicht den Beweis erbringen kann, dass der auf seinem Grundstück gefundene Katzenkot von den Katzen des Beklagten stammt und auch nicht nachweisen kann, dass die Katzen des Klägers die Beete zerwühlen, wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte verweist darauf, dass auch andere Katzen aus der näheren Umgebung die Beete zerwühlt haben können sowie den Kot abgesetzt haben können.
Amtsgericht Offenbach Az. 380 C 268/11 vom 25.07.2012
Der Kläger behauptet, dass 3 Nachbarkatzen sich in seinem Garten aufhalten, Kot absetzen und Fische aus dem Gartenteich fangen und töten.
Der Beklagte erwidert, dass er nur eine Katze besitzt, eine weitere Katze gehöre seiner Tochter und auf deren Verhalten hätte er keine Einfluss. Die Dritte behauptete Katze wäre schon länger tot. Seine Katze würde regelmäßig bei ihm koten. Und die Tötung der Fische könne nicht bewiesen werden. Das entsprechende Foto zeige lediglich den Aufenthalt seiner Katze am Fischteich.
Die Klage wurde abgewiesen.
Genau das ist das von mir monierte Verhalten. Es wird bestritten, dass es die eigenen Katzen sind. Man geht davon aus, dass der Beweis nicht angetreten werden kann. Hat das etwas mit dem Versuch zu tun, ein gutes Verhältnis mit dem Nachbarn zu halten? Wäre es nicht angebracht, mit dem Nachbarn zu reden und im Falle, dasss keine Einigung erziehlt wird, einen Katzensicheren Zaun um sein Grundstück zu ziehen? Oder dem Nachbarn einen katzensicheren Zaun zu finanzieren? Hier im Forum haben einige ihren Katzensicheren Zaun vorgestellt. Bei einem Grunsstück von 500 m" kostet er ca. 6.000 bis 7.000 Euro. Sollte der Katzenbesitzer dies nicht investieren, um mit seinem Nachbarn in Ruhe zu leben? Schließlich ist der Nachbarschaftsstreit wegen freilaufender Katzen sehr weit verbreitet.
Weiterhin lese ich aus den Urteilen und der gültigen Rechtssprechung, dass Katzen im eigenen Garten gefangen werden müssten und mit dem gefundenen Kot abgegelichen werden sollten. Die Kosten hierfür hat der Katzenbesitzer zu tragen. Schließlich wird regelmäßig behauptet, dass das seine Katzen nicht waren.
Steven