Amtsgericht Bonn, AZ: 6 C 277/84 - Klauseln im Mietvertrag, wonach der Mieter die Räume auf seine Kosten von Schädlingen freizuhalten hat, sind unwirksam.
Landgericht Hamburg, AZ: 307 S 17/00 - Oft ist nicht eindeutig zu klären, woher das Ungeziefer kommt. Wenn strittig ist, wo die Ursache liegt, muss zunächst der Vermieter mit einem Gutachten nachweisen, dass keine baulichen Mängel vorliegen, durch die die Schädlinge eindringen. Gelingt ihm das, muss seinerseits der Mieter nachweisen, dass er den Schädlingsbefall nicht verursacht hat.
Landgericht München, I 20 S 19147/00 WM 2001, 245 - Die Kosten für eine einmalige Ungezieferbekämpfung hat grundsätzlich der Vermieter zu tragen, es sei denn, der Mieter hat den Schädlingsbefall verursacht.
Amtsgericht Bremen, AZ: 25 C 0118/01, 25 C 118/01 -Ist eine Ungezieferbeseitigung notwendig, muss der Mieter den Vermieter dazu auffordern diese durchführen zu lassen und ihm hierfür eine angemessene Frist setzen. Kommt der Vermieter dieser Aufforderung nicht nach, so dass der Mieter in Eigeninitiative einen Fachbetrieb beauftragen muss, kann er die Aufwendungen hierfür vom Vermieter zurückfordern.
Quelle:
www.rentokil.de
Schau mal, das habe ich auf die Schnelle dazu gefunden.
Das heißt für mich, du solltest erstmal mit deinem Vermieter sprechen. Ob deine Nachbarin der Meninung ist, dass die Flöhe von deinen Katzen stammen, ist erstmal unerheblich.
Ich habe auch ein paar Artikel über Flohbefall in Häusern gefunden, in denen gar keine Katzen gelebt haben.
Der Kammerjäger hat mich damals insgesamt 280 Euro gekostet.
Aber wie gesagt, vielleicht findet sich bei dir ja eine gute Lösung über den Vermieter.