also zum Rechtlichen habe ich mich vor dem Einzug hier informiert:
Kleintiere, die in Behältnissen gehalten werden, wie Kaninchen, Mäuse, Hamster etc. benötigen keine Erlaubnis und dürfen nicht verboten werden (nur in außergewöhnlichen Fällen).
Katzen hingegen bewegen sich frei in der Wohnung und deshalb kann der Vermieter laut Mietvertrag zumindest verlangen, dass er um Erlaubnis gefragt werden muss. Diese Erlaubnis kann er aber auch nur unter besonderen Umständen verweigern.
Also es stimmt, dass Vermieter Katzen nicht "einfach so" verbieten können. Was sie nicht dürfen, ist totalitäre Formulierungen verwenden, die Tierhaltung an sich verbieten.
Einfach eine Katze anschaffen kann also nach hinten losgehen, da dann der Vermieter auf Entfernung klagen kann. Andererseits kann man aber auch selbst auf Ungültigkeit von verbotenen Klauseln klagen und eine Änderung des Mietvertrags erwirken bei verbotenen Klauseln.
Eins ist aber wirklich nicht möglich: Fristlose Kündigung nur wegen des angeschafften Tieres. Aber man sollte nen guten Anwalt oder Ahnung von Mietrecht haben bevor man sich darüber mit den Vermietern streitet, zumindest wenn die Vermieter wirklich partout keine TIere wollen und versuchen einen rauszukicken aus Wohnung.
Hier mal das aktuellste Urteil vom BGH das ich auf die Schnelle gefunden hab:
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...atum=2013&Seite=81&nr=63818&pos=2459&anz=3204