Ich weiß, es ist trotzdem in beiden Fällen ein Vertragsverstoß.
So lange der Vertrag keinen Formfehler aufweist und somit nichtig wäre, gelten solche Bestimmungen in Verträgen sehr wohl.
Hierzu gehört, dass ein Liebhabertier unbedingt kastriert werden sollte - was mich zu meiner nächsten Frage kommen lässt.
Du schreibst:
(Edit

Ausstellungen oder eine Zucht sind aber nicht der Grund, dass ein Stammbaum vorausgesetzt werden sollte, sofern das Tier nicht aus dem Tierschutz oder dem Tierheim stammt. Hier geht es darum, die Tiere zu beschützen und unseriöse Quellen so gut wie möglich heraus zu filtern.
Dass kastriert werden muss, ist eine Selbstverständlichkeit und müsste im Schutzvertrag drin stehen - zumindest bei Baymax, da du Ares' Quelle ja selbst als nicht seriös betitelst.
Ist so etwas vermerkt worden?
Mir geht es darum, dass er dann eben kein Bengale ist.
Um Gottes Willen - meine Mimi damals war auch eine Glückskatze vom Bauernhof und ich habe sie abgöttisch geliebt. Da ging es nicht darum "dass es nicht schlimm ist" wenn das oder das Aussehen mehr durchscheint.
Mich freut es für die Katzen, dass sie sich so gut verstehen.