Vermieter verbietet Katzenhaltung :-(

Diskutiere Vermieter verbietet Katzenhaltung :-( im Neuankömmlinge Forum im Bereich Katzenfreunde; Hallo Ich bin neu hier und habe eine Frage zu oben angegebenem Problem... Mein Freund und ich ziehen zum 01.07. zusammen in eine Wohnung und uns...
  • Vermieter verbietet Katzenhaltung :-( Beitrag #1
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sw1985

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Hallo

Ich bin neu hier und habe eine Frage zu oben angegebenem Problem...

Mein Freund und ich ziehen zum 01.07. zusammen in eine Wohnung und uns war von Anfang an klar das wir dann zwei Katzen haben wollen. Jetzt hat der Vermieter erst gesagt das Katzenhaltung erlaubt ist und auch so war alles geklärt, ich habe also meine Wohnung gekündigt und einen Nachmieter gesucht und gefunden aber bei Vertragsunterzeuchnung sagte der Vermieter auf einmal das er doch keine Katzenhaltung gestattet.
Und das mit völlig schwachsinniger Begründung... So sagte er zum Beispiel das Katzen alles kaputt machen und das draußen in der Gegend wo wir hin ziehen so viele Katzen draußen rum laufen und die dann auch raus wollen und sonst die Scheiben zerkratzen würden und sowas halt.
Mietvertrag haben wir trotzdem unterschrieben weil die Wohnung einfach toll ist und wir sonst auf der Straße sitzen würden weil meine Wohnung jetzt natürlich gekündigt ist. Im Mietvertrag steht drin das kleinere erlaubt sind und für die Haltung von Hunden und Katzen die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muß. Wir hatten auch noch mit dem Vermieter gesprochen und haben versucht ihm zu erklären das das alles gar nicht so ist aber er stellt total auf stur und ist ein absoluter besserwisser.
Jetzt haben wir aber gelesen das Vermieter eine katzenhaltung gar nicht verbieten darf da es eine unzulässige Beeinträchtigung für den Mieter darstellt und solche Klauseln im Mietvertrag damit ungültig sind. Wir haben uns jetzt überlegt das wir dem Vermieter nach 2-3 Monaten einfach post schicken und ihn darauf hinweisen und ihm damit mitteilen das wir uns Katzen anschaffen werden. Wir wollen das über die post machen weil wir keine Lust haben nochmal darüber mit ihm zu diskutieren. Was das Thema angeht wird et nämlich n richtiges arschloch. Muß noch dazu sagen das wir auch keine Nachbarn haben die sich gestört fühlen könnten oder so da wir einen eigenen Eingang haben also gibt es auch keinen triftige Grund dies zu verbieten.
Was meint ihr dazu oder habt ihr vielleicht sogar schon Erfahrungen damit gemacht?
 
  • Vermieter verbietet Katzenhaltung :-(

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  • Vermieter verbietet Katzenhaltung :-( Beitrag #2
Soweit ich weiß, darf er, wenn er es ausdrücklich verbietet, darauf bestehen, dass ihr euch daran haltet, zumal, wenn ihr unterschrieben habt, dass eine Zustimmung erfolgen muss und es im Vorfeld ja ganz klar gesagt wurde.

Erkundigt euch GUT vorher bei einem Rechtsanwalt, der sich damit auch auskennt, denn soweit ich weiß, ist das Anschaffen von Tieren gegen die Absprache mit dem Eigentümer ein fristloser Kündigungsgrund...
 
  • Vermieter verbietet Katzenhaltung :-( Beitrag #3
Erstmal herzlich Willkommen!

Zweitsmal: Wenn im Mietvertrag steht, daß das Einverständnis des Vermieters einzuholen ist und er sich klar dagegen ausspricht, ist eigentlich alles geklärt. Ich würde nicht das Risiko eingehen, mir evtl. trotzdem Miezen zu holen und sie dann abgeben zu müssen.

Vielleicht könnt ihr noch ne Weile warten, dort eben einziehen und von da aus eine neue Wohnung suchen, in der Katzenhaltung erlaubt ist. Die Gründe des Vermieters lesen sich zwar nach Unwissen, müssen aber akzeptiert werden. Evtl. lässt sich der Vermieter ja auch später umstimmen? Auf jeden Fall würde ich nicht die Holzhammermethode ansetzen. Das beeinflußt das Mietverältnis nur negativ.
 
  • Vermieter verbietet Katzenhaltung :-( Beitrag #4
Das Halten von Kleintieren (Nagern, Kaninchen, Ziervögeln, Aquarien/ Terrarien bis zu einer bestimmten Größe, eine Ausnahme bei den Hunden stellen hier zudem die Chihuahuas dar) darf nicht vom Vermieter verboten werden, eine Vertragsklausel zum generellen Haustierverbot ist demnach unzulässig. Eine schriftliche Regelung, die hingegen nur "größere" Tiere in Absprache mit dem Vermieter zulässt, ist gültig.

Soweit ich weiß, gibt es bei Katzen zwar Gerichtsurteile, auf die man sich berufen kann, insbesondere, wenn es sich um Wohnungskatzen handelt, aber keine eindeutige Regelung, wonach juristische Schritte nicht zwingend von erfolg gekrönt sein werden zumal das euer Mietverhältnis negativ belasten würde.

Für viele Vermieter ist der einzige Grund, keine Katzen zuzulassen, die Angst davor, was sie alles zerstören können. Wäre es denn keine Option, mit ihm zu reden und (evtl. schriftlich) zu vereinbaren, dass jeglicher Schaden, der durch die Katzen verursacht würde, von euch bezahlt würde (was eigentlich selbstverständlich sein sollte, aber viele Vermieter wollen einfach diese Sicherheit)?
Erst dann würde ich juristische Schritte wagen. Zumal ihr bei Vertragsunterschrift offenbar damit "einverstanden" wart, dass der Vermiter plötzlich keine Katzen mehr zulassen wollte.


Grüße,
Melissa
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Vermieter verbietet Katzenhaltung :-( Beitrag #5
Das hab ich mit meinem vorherigen Vermieter auch so gemacht. Für ihn war wichtig, das die Nachbarn sich nicht belästigt fühlen (Krach) und das eventuelle Schäden bei Auszug behoben werden.
 
  • Vermieter verbietet Katzenhaltung :-( Beitrag #6
grundsätzlich kann euer vermieter das nicht verbieten, aber ich reate euch um auf der sicheren seite zu sein ... beim mieterschutz zu erkundigen

meiner wollte mir letztes jahr auch plötzlich die katzen verbieten, (beschluss laut eigentümerversammlung blabla) ... bin zum mieterschutz da war das gleich erledigt
 
  • Vermieter verbietet Katzenhaltung :-( Beitrag #7
Doch, das kann er, es ist immer noch Auslegungssache des jeweiligen Gerichts - auch ich kann das aus eigener Erfahrung berichten. Nur, weil es bei dir kein Thema war, Bine, ist das nicht allgemeingültig so übertragbar, Vorsicht!
 
  • Vermieter verbietet Katzenhaltung :-( Beitrag #8
Sollen die Katze denn reine Wohnungskatzen sein?
Bei Freigängern hat er vielleicht Sorge, dass die anderen Mieter sich beschweren.

Wenn es ihm nur um evtl. Schäden geht - ihr zahlt doch vermutlich eine Kaution. Sofern dann tatsächlich ein Schaden da sein sollte, wenn ihr die Wohnung übergebt, hätte er den ja damit finanziell abgesichert.
Sofern keine Kaution vereinbart wurde - schlagt ihm das doch vor.

Ansonsten würde ich einziehen und sofort weitersuchen. Ist zwar jetzt dann nicht sonderlich toll, aber bevor man jahrelang in einer Wohnung lebt, die einen "einschränkt", würde ich das nochmal auf mich nehmen. Die Kündigungsfristen sind ja nicht lang.

Wenn ich dann eine andere Wohnung fest in Aussicht hätte, würde ich den Vermieter nochmal ansprechen und darauf hinweisen, dass man wegen der nicht erlaubten Katzenhaltung kündigen will. Vielleicht ist ihm das ja dann ein Anlass, es nochmal zu überdenken. Wenn nicht, würde ich dann ausziehen.
 
  • Vermieter verbietet Katzenhaltung :-( Beitrag #9
Wenn ich das alles richtig verstanden habe, habt ihr noch keine Katzen wollt Euch aber welche anschaffen.
Ich hätte das vorher geklärt , jetzt wird es problematisch werden.
Bei uns war immer wichtig das im Mietvertrag steht Katzen erlaubt, sonst hätten wir die Wohnung, egal wie schon, günstig oder was auch immer, nicht genommen. Ich weiß selbst das nicht jeder Katzenbesitzer so umsichtig ist das Katzen nicht die Wohnung nicht herunter wirtschaften. Da ich im Baugewerke einen kleinen Handwerksbetrieb habe, weiß ich was da alles so passieren kann.Ich hab mal ein Haus gesehen war ein Jahr alt nach dem Erstbezug, die Katzenbesitzerin Krankenschwester, wo man meint das sie sich mit Hygiene auskennt. Im Dachgeschoss waren die Regipswände ca. bis 30 cm nach oben voll gepieselt, die waren aufgequollen und die Leisten und der PVC lößten sich. Verständlich das so ein Vermieter zukünftig vorsichtig mit Katzenhaltern sein wird.Man muss immer beide seiten sehen. Doch die meißten Vermieter denen man erklärt das es keine Probeme mit den Katzen gibt und man für Schäden die man verursacht auch einsteht, werden da kein Problem sehen.
 
  • Vermieter verbietet Katzenhaltung :-( Beitrag #10
Wenn es ihm nur um evtl. Schäden geht - ihr zahlt doch vermutlich eine Kaution. Sofern dann tatsächlich ein Schaden da sein sollte, wenn ihr die Wohnung übergebt, hätte er den ja damit finanziell abgesichert.

Hey Kaba, mein Vater hat ein kleines Mietshaus. Kaution üblicherweise 2 - 3 Monatsmieten. Glaub mir, wenn ein potenter Kater Laminat vollpieselt, Fußbodenleisten zerkratzt werden, Urin auch an Wänden in Tapeten und Putz einzieht, Türen zerkratzt werden... dagegen ist die Kaution ein Flohpups.

Wir bevorzugen aber trotzdem Tierhalter als Mieter, weil..., ja warum eigentlich? Weil ich Tiere mag und merke, wie die Leute bei der Wohnungsbesichtigung über ihre Pfleglinge reden. Und weil ich weiß, daß viele Tierhalter Probleme haben eine Wohnung zu finden.

So mein Rat: Zieht erstmal in Ruhe ein, bezahlt ein paar Monate eure Miete (das ist nicht mehr selbstverständlich für Vermieter). Vereinbart einen Termin, druckt vorher vielleicht ein paar Profile von ruhigen Tierheimkatzen aus, die in Frage kämen, oder nehmt den Laptop mit. Sprecht ruhig und freundlich bei einem Käffchen mit dem Vermieter. Zeigt Sachkenntnis und seit Souverän. Vielleicht klappts so?

Mieterverein oder Anwalt würde ich, wenn überhaupt, erst danach hinzuziehen. Ich persönlich lege Wert auf eine harmonische Beziehung mit unseren Mietern (ich mach oft was im Haus für meinen Pa, weil ich lange dort gewohnt habe und jetzt in der Nähe wohne), aber wir ermöglichen auch fast alles, wenns geht, vor allem was Tiere angeht (Katzennetz... soll ja auch schon verboten worden sein). Ich kann nur sagen: Viel geht nach einiger "Kennenlernzeit" über ruhige, freundliche Gespräche. Denn einen neuen Mieter suchen falls ihr mit Auszug droht, das macht auch Mühe.

Liebe Grüße und viel Glück!
 
  • Vermieter verbietet Katzenhaltung :-( Beitrag #11
Hey Kaba, mein Vater hat ein kleines Mietshaus. Kaution üblicherweise 2 - 3 Monatsmieten. Glaub mir, wenn ein potenter Kater Laminat vollpieselt, Fußbodenleisten zerkratzt werden, Urin auch an Wänden in Tapeten und Putz einzieht, Türen zerkratzt werden... dagegen ist die Kaution ein Flohpups.

Klar, aber es gibt auch andere Möglichkeiten, eine Wohnung zu ruinieren als mit Tieren. Auch in solchen Fällen ist eine Kaution dann Pipifax.

Ich hab selber 2 Wohnungen, die ich vermiete. Ich hab Bankbürgschaften als Kaution, jeweils 2 Mieten.
Es hat sich bewährt, dass die Wohnung jeweils unrenoviert verlassen und vom neuen Mieter selbst tapeziert usw. wird. Beim Auszug wird dann nur nach tatsächlichen "Schäden" geschaut. Damit habe ich beste Erfahrungen gemacht. Jeder neue kann die Wohnung dann so gestalten , wie er gern möchte und gibt sich auch wesentlich mehr Mühe, da er selbt dort einzieht.

In der einen Wohnung wohnt ebenfalls eine Katze. Ich habe bei Verrtragsabschluss zur Bedingungen gemacht, dass die Mieter mir zweimal monatlich auf Verlangen Zutritt zur Wohnung gewähren. So ist eigentlich ausgeschlossen, dass die Wohnung ruiniert wird. Für den Fall, dass ich Schäden feststellen sollten, ist festgelegt, dass diese auf Kosten der Mieter behoben werden. Unverzüglich nach Feststellung. Damit meine ich jetzt nicht die Tapeten - das ist mir wurscht. Sondern Schäden an Türen u.ä.
Damit waren die Mieter einverstanden. Ich war in den ersten Monaten 2, 3 mal mehr oder weniger spontan dort und alles war ok. Das reicht mir aus.
Ich würde dem Vermieter vielleicht sowas anbieten. Damit zeigt man, dass man selbst sehr Wert darauf legt, dass die Wohnung in einem vernünftigen Zustand bleibt und man das Eigentum anderer achtet.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Vermieter verbietet Katzenhaltung :-( Beitrag #12
Ich hab selber 2 Wohnungen, die ich vermiete. Ich hab Bankbürgschaften als Kaution, jeweils 2 Mieten.
Es hat sich bewährt, dass die Wohnung jeweils unrenoviert verlassen und vom neuen Mieter selbst tapeziert usw. wird. Beim Auszug wird dann nur nach tatsächlichen "Schäden" geschaut. Damit habe ich beste Erfahrungen gemacht. Jeder neue kann die Wohnung dann so gestalten , wie er gern möchte und gibt sich auch wesentlich mehr Mühe, da er selbt dort einzieht.

Jo, wollten wir auch so handhaben. Da mußten wir uns beleidigen lassen mit Begriffen wie Ausbeutung, Ausnutzung... Bochum ist leider auch nicht so mordspopulär, obwohl die Wohngegend top ist *grummel*.

Aber um back to topic zu kommen: Ein ruhiges Gespräch nach einigen pünktlich bezahlten Mietmonaten halte ich für einen guten Weg.
 
  • Vermieter verbietet Katzenhaltung :-( Beitrag #13
In meinem Mitvertrag steht auch das keine Tierhaltung erlaubt ist, mein Kater steht allerdings extra mit drin, hat er reingeschrieben und das ich eben für eventuell durch ihn entstehende Schäden aufkommen - was für mich zwar eh selbstverständlich ist, aber leider nicht für alle.

Hab es mit dem Vermieter diesmal aber auch wirklich gut getroffen :cool:

Oh mein armes krankes Huhn (ich mein natürlich Gissi) kommt wieder zu mir am PC . sooo schöööööööön.
 
  • Vermieter verbietet Katzenhaltung :-( Beitrag #14
Das habe ich dazu gefunden:


Vermieter darf Katzen nicht verbieten
zuletzt aktualisiert: 18.02.2011 - 09:31
Karlsruhe/München (RPO). Auch wenn der Mietvertrag Katzen und andere Kleintiere in der Wohnung verbietet, kann der Mieter diese Klauseln getrost ignorieren. Solche Regelungen sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof.

Der Verein tritt für das Wohl der Tiere ein. Foto: DAPD, APN
Hamster, Schildkröten und Katzen würden die Wohnung nicht beschädigen und andere Mieter nicht stören. Deshalb sei ihre Haltung eine sachgemäße Nutzung der Wohnung. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: VIII ZR 34/06) hervor, über das die Zeitschrift "Ein Herz für Tiere" (Ausgabe 3/2011) berichtet.
Etwas anders ist die Lage bei Hunden oder giftigen und gefährlichen Tieren, schreibt die Zeitschrift: Wer diese trotz Verbot durch den Vermieter hält, müsse mit Abmahnung oder sogar der fristlosen Kündigung rechnen. Ausnahmen gebe es höchstens für Tiere, die wie zum Beispiel Blindenhunde aus gesundheitlichen Gründen gehalten werden.


Und:

Nach Auffassung des Vermieters war das Halten einer Katze in dessen Mietwohnung unerlaubt, und er kündigte das Mietverhältnis fristlos. Nach dem Urteil des Landgerichts München stellt das Halten einer Katze trotz Abmahnung des Vermieters keinen Pflichtverstoß dar. Die Haltung von Kleintieren, zu denen auch Katzen gehören, kann nicht vertraglich untersagt werden. Erst recht nicht bei Formalmietverträgen. LG München Az.: 14S 13615/98
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Vermieter verbietet Katzenhaltung :-( Beitrag #15
Ist alles recht schwierig....wenn der Vermieter vorher weiss, das Katzen miteinziehen sollen (und er das nicht möchte..), wird er die Wohnung schlicht und ergreifend nicht an Katzenhalter vermieten - ein Grund für eine Wohnungsabsage muss nicht angegeben werden.
Wenn er es nachträglich mitbekommt und die Katzenhaltung gegen die Bestimmungen im Mietvertrag sind, läuft es auf eine Rechtsstreitigkeit heraus - sowas ist immer eine ganz schlechte Basis für ein Mietverhältnis.
 
  • Vermieter verbietet Katzenhaltung :-( Beitrag #16
Der Thread ist über ein Jahr alt. Denke das Thema hat sich eh erledigt.
 
  • Vermieter verbietet Katzenhaltung :-( Beitrag #17
@ KittieDo

Leider hast du Unrecht!

Das Urteil sagt lediglich, daß grundsätzliche Tierhaltungsverbote unzulässig sind, da Kleintiere (z.B. Hamster, Vögel, Meeris, Fische) nicht zustimmungspflichtig sind. Da Katzen aber nicht grundsätzlich zu den Kleintieren zählen, können sie nach wie vor vom Vermieter durch entsprechende Klausel im Mietvertrag verboten werden. Es gibt kein Grundsatzurteil vom BGH.

Jede Entscheidung zugunsten von Katzenhaltern ist eine Einzelfallentscheidung. Es kommt also immer auf das entsprechende Gericht an. Glücklicherweise geht die Tendenz aber inzwischen immer häufiger zum Mieter und seinen Katzen.

Mit solchen Aussagen sollte man sich also sehr zurückhalten. Das könnte böse nach hinten losgehen, wenn sich jmd. darauf verläßt, der sich nicht selbst informiert.

Gruß
Jubo
 
  • Vermieter verbietet Katzenhaltung :-( Beitrag #18
Mal komplett unabhängig von der Rechtslage, findet ihr nicht auch, dass zwischen Vermieter und Mieter ein gutes Verhältnis herrschen sollte?
Ich möchte in keiner Wohnung leben, wo ich mit dem Vermieter im Rechtsstreit bin. Haben demnächst ein Kennenlernen mit Eigentümern für eine Mietwohnung, ich werde das sagen müssen, weil ich den Balkon einnetzen möchte, Kratzbaum auch am Fenster stehen haben will und keine Angst haben möchte falls mal irgendwas ist den Vermieter zu rufen.
Eine Freundin verheimlicht ihre beiden Katzen dem Vermieter, da er zwar Hunde verbietet aber keine Kleintiere, sie hat sich nicht getraut wegen Katzen zu fragen.
Jetzt sind alle Heizungen kaputt und der Vermieter möchte sich das ansehen. Großes Problem.
 
  • Vermieter verbietet Katzenhaltung :-( Beitrag #19
Ja natürlich hast du Recht. Ich käme im Leben nicht auf die Idee, meine Katzen zu verschweigen. Meine Katzen wurden immer im ersten Gespräch erwähnt und am Ende in den Mietvertrag mit aufgenommen, inkl. Balkonsicherung.

Ich bin aktuell gerade auf Wohnungssuche. Es ist nicht leicht, auch auf dem Land, eine Wohnung zu finden, in der Tierhaltung grundsätzlich erlaubt ist. Aber wer meine Katzen nicht will, bekommt mich auch nicht. Ich möchte jedwedem Streß von vornherein aus dem Weg gehen. Mir ist ein gutes Verhältnis zum Vermieter wichtig. Das bedeutet, daß auch ich die Regeln einhalte!

Gruß
Jubo
 
  • Vermieter verbietet Katzenhaltung :-( Beitrag #20
Ah super, ich dachte schon meine Einstellung wäre weldfremd. ^^

Ich suche auch grade, Haustiere nach Absprache ist auch vielversprechend, suchst du auch danach? Hier stand das im Vertrag und der Vermieter war total verdattert und überrascht, dass jemand so ehrlich ist und anruft.

Viel Erfolg wünsch ich dir!
 
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