Mit
Diebstahl kann Dir die Schwester aus meiner Sicht nicht kommen.
Deine Nachbarn haben Dir, wenn ich es richtig verstanden habe, die Katze überlassen. Die Katze gehörte den Nachbarn, d.h. Du hast die Katze
von den Eigentümern bekommen.
Die Schwester soll Dir erst mal nachweisen, dass sie die wirkliche Eigentümerin der Katze ist. Kann sie sicher nicht. Und wenn sie es sein sollte, droh ihr mit Anzeige wegen Tierquälerei, denn sie hätte dann ja ihr Tier in unsagbaren Umständen gelassen.
Also, wenn die mit irgendwelchen rechtlichen Einwänden kommt: die Nachbarn haben Dir die Katze übereignet, Du hast sie ja nicht dort heimlich weggenommen.
Und geschenkt ist geschenkt - wiederholen ist gestohlen
PS: GLÜCKWUNSCH zu Deinem beherzten Handeln!!
So, habs nochmal gelesen.
Die Schwester hat die Katze Deiner Nachbarin
geschenkt. Sie hat die Katze übereignet, wie irgendein anderes Geschenk auch. Das heisst, sie hat jetzt an der Katze überhaupt keine Rechte mehr.
Die Nachbarin ist Eigentümerin der Katze geworden und hat sie gestern an Dich weiterübereignet.
Damit bist Du neue Eigentümerin der Katze.
Mit Diebstahl oder so ist da gar nix. Und wenn sie irgendwas zu vermelden hat: mit VetAmt, Tierschutz usw. drohen, da wird dann schnell Ruhe sein.
Es ist rechtlich nicht absolut wasserdicht, aber für diese Leute wird es ausreichen :wink: