In diesem Fall ganz klar, das Tier hätte zum Tierarzt gemusst. Die Vorgehensweise war ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Aber, auch wenn ihr mich jetzt meuchelt. Zumindest ein Tierschützer sollte in der Lage sein im Extremfall ein Tier zu töten.
Natürlich nur dann wenn völlig klar ist das dieses Tier unsägliche Schmerzen leidet und definitiv stirbt.
Folgende Situation: Vor euch überfährt nachts jemand eine Katze. Du hälst an, das Tier lebt, der gesamte Bauchraum ist offen, die Eingeweide zermatscht.
Option 1: Tierärztlichen Notdienst anrufen, mit Katze dahin fahren, einschläfern. Konsequenz, durch deine "Hilfe" lebt dieses Tier unter grauenhaften Schmerzen noch viel zu lange, vielleicht nur noch 10 Minuten, vielleicht aber auch eine Stunde.
Sowas ist für mich Tierquälerei!
Option 2: Das Tier an Ort und Stelle durch nochmaliges überfahren oder erschlagen sofort zu töten.
Konsequenz, das Tier ist sofort erlöst und du träumst ein paar Tage schlecht.
Wie würdet oder könntet Ihr handeln??
PS: Exakt das ist mir vor vielen Jahren passiert, und bevor ihr fragt, ja, ich habe diese Katze getötet.