Tierhaltung in Mietwohnung ist ganz genau geregelt.. Das ändert sich nicht einfach mal so was erlaubt is und was nicht ;-) Und solang sich nichts im RECHT ändert kann sich auch nicht die Rechtsprechung ändern!
Und gibt es Urteile vom BGH kann ein Amtsgericht nicht auf einmal komplett anders entscheiden ;-)
Doch doch - es kann und es darf (das Amtsgericht). Es wird es nur selten tun. Aber "dürfen darf es das". Der Richter riskiert eine schlechte Beurteilung durch seinen Präsidenten; kann für die Karriere schlecht sein. Aber wenn er von einer höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichen will, dann kann er das. Dafür ist er Richter. Nur seinem Gewissen und dem Gesetz unterworfen. Na ja - so ist die Theorie :wink:
Und ja, ich seh im Moment da auch keine Tendenz, dass sich da was ändert, bei der Tierhaltung in Mietswohnungen. Aber möglich ist es eben.
Die Freundin der TE braucht aber auch keine solche Änderung. Sie hat mehrere mögliche Argumente, die ich wirklich für nicht schlecht halte und die vor Gericht durchgehen können:
- die Klausel ist möglicherweise unwirksam.
- die Tiere sind als Therapietiere angeschafft worden, auf Rat der Ärztin

arrow: Attest / schriftliche Bestätigung einholen, ganz wichtig)
- die Mieterin ist möglicherweise in akuter Gefahr, bei Verlust der Tiere wieder in die Depression zurückzufallen, den Job zu verlieren ... und dann auch die Miete nicht mehr aufbringen zu können :arrow: Attest vom Arzt, wenns denn so ist.
- letzter Punkt (kommt darauf an, ob´s stimmt): die Tiere sind leise, richten keine Schäden an (die Wohnung kann ja notfalls in Augenschein genommen werden) und werden ausschließlich in der Wohnung bleiben.
Voilà. So sähe meine Verteidigung aus, wenns zum Äußersten käme (was ich aber nicht wirklich glaube, jedenfalls nicht hoffe) ;-)