Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen?

Diskutiere Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? im Neuankömmlinge Forum im Bereich Katzenfreunde; Nach also: GEHT DOCH, Da freue ich mich aber mit Euch, dass sich jetzt alles zum Guten gewendet hat. Ich würde jetzt auch erst einmal da wohnen...
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #21
Nach also: GEHT DOCH,
Da freue ich mich aber mit Euch, dass sich jetzt alles zum Guten gewendet hat. Ich würde jetzt auch erst einmal da wohnen bleiben, aber wuerde mir das schriftlich bestätigen lassen. Sonst kommt er in einem Monat wieder an und hat es sich wieder anders überlegt. Kann ja der Mieterverein ein kurzes Schreiben verfassen!
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen?

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  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #22
ne das ist ja grundsätzlich falsch!
die Klausel "Hunde und Katzenhaltung ist grundsätzlich verboten" ist nicht unwirksam!
Der Vermieter darf Hunde und Katzenhaltung verbieten - direkt im Mietvertrag!

Würde die Klausel "generelle Tierhaltung ist verboten" im Mietvertrag stehen - das wäre unwirksam! Denn die Haltung von Kleintieren, wie Vögel oder Hamster darf nicht verboten werden!

Enthält der Mietvertrag also solch eine unwirksame Klausel, dann darf man auch mit einem Hund dort wohnen!

Ist aber ausdrücklich Katzenhaltung verboten - dann ist dies nicht unwirksam!


Trotzdem - SUPER, dass das erstmal gelöst ist - aber eine neue Wohnung wäre wohl nicht verkehrt ;-)
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #23
Ich hab noch dies hier gefunden:

"Tiere als Therapeuten: Ein Vermieter darf einem querschnittsgelähmten Jungen die Hundehaltung nicht verbieten. Das Gericht würdigte, dass die Beziehung zu dem Hund das Kind psychisch stärke. (AG Münster, 48 C 140/91). Auch ein Mädchen musste seine Katze nicht abgeben, weil diese half, die Verhaltensauffälligkeit des Kindes zu mildern (Landgericht Berlin, 64 S 447/93)."
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #24
Ich finde es nicht korrekt wenn Mieter einfach Tiere anschaffen ohne sich die Genehmigung des Vermieters einzuholen. Deine Bekannte ist ja nicht so krank- denn sie konnte sich ja auch darum kümmern die Tiere anzuschaffen, dann hätte sie auch daran denken müssen mit dem Vermieter zu sprechen.:-|
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #25
Sehe ich wohl auch so..
Auch wenn ich nicht verstehe, was man gegen Katzenhaltung hat.. Meine machen weder Lärm, noch Dreck..
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #26
Ich wäre als Vermieter auch angesäuert. Ich habe doch meine Gründe, die Katzenhltung zu verbieten, auch wenn die für Tierbesitzer manchmal schwer nachzuvollziehen sind. Aber es ist immer noch das Haus des Vermieters.
Wir hatten auch große Schwierigkeiten, mit unseren Beiden was zu finden, und haben einfach nichts gesagt. Im Vetrag stand sinngemäß, dass Haltung nach Absprache möglich ist. Unsere Nachbarn hatten auch ne Katze und der Vermieter sagte nur, ach der ist aber schön.
Trotzdem haben wir im Nachhinein hoch gepokert, würde ich heute nicht wieder tun. Hätte fies nach hinten losgehen können.
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #27
In dem link oben sind 2 Urteile drin, bzgl "therapietiere". Der hund u die katze durften da behalten werden, da psychische probleme gelindert wurden.

Ich find vermieter, die tierhaltung verbieten, einfach das letzte. Wenn das tier schaden anrichtet, muss er ersetzt werden - klar. Aber ich finde es fundamental ungerecht, dass jemand mir verbieten will, eine wohnungskatze zu halten, die er weder hört noch jemals zu gesicht kriegt. Da sollte man jedes rechtliche mittel ausschöpfen, das man hat. Dazu gehört auch, dass man sich unwirksamen klauseln nicht beugt.

Jetzt hoffe ich, dass die klausel wirklich unwirksam ist, denn den genauen wortlaut kennen wir ja nicht.
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #28
Das ist ja auch mein Problem! In meinem Mietvertrag steht: "Das Halten einer Katze ist erlaubt". Einer Katze ist unterstrichen. Sonst hätte ich auch mindestens noch eine dazu!
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #29
PS: ja, den vermietern gehört das haus bzw. die wohnung. Und sie können verlangen, dass alles bei auszug picobello ist wie beim einzug. Das ist ok.

Aber ein mieter darf ein leben haben. Er darf kinder kriegen und feste feiern, im normalen rahmen. Wieso darf ein vermieter dann regeln, ob da auch eine katze mitleben darf? Das ist im grunde irre. Darf der dann auch regeln, ob ich mir die haare in "seinem" waschbecken rot färben kann?
Bald kommts noch so weit...

Ich bin selber vermieterin und würde es mir niemals einfallen lassen, meinen mietern so ins leben reinzuregeln (vorausgesetzt, dass keine störungen entstehen wie nächtelanges hundebellen - da würd ich mich aber um den hund kümmern ;) ). Ich hab meinen mietern sogar 2 pflegekatzen "reingesetzt" (die sie natürlich wollten).

Das dazu ;)
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #30
ich kann euch alle verstehen

ABER

wenn ich in meinem Haus Wohnungen vermiete und keine Tierhaltung wünsche, dann ist das zu akzeptieren.

bitte nicht falsch verstehen, aber jeder wäre sauer, wenn mit seinem Eigentum, anders als vereinbart umgegangen wird
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #31
Neryz, ich gebe Dir uneingeschränkt recht. Ich würde auch so denken und als Vermieter auch so handeln. Nur gibt es aber eben auch Menschen, die nicht tierlieb sind, oder vielleicht auch nur sehr schlechte Erfahrungen gemacht haben (Tiermessis, auf Reparaturrechnungen sitzen geblieben etc.). Und da es nunmal ihr Eigentum ist, dürfen sie in rechtlichem Rahmen eben solche Dinge verbieten oder zulassen. Ich lese ja meinen Mietvertrag vorher-dann unterzeichne ich und erkläre mich damit einverstanden. Dann habe ich mich an den Vertrag zu halten. Punkt.
Klar, ich würde auch nachfragen, maches kann man einfach im Gespräch regeln und die Sache ist erledigt. Zieht der Vermieter da nicht mit, muss ich mir etwas suchen, wo ich andere Bedingungen vorfinde. Thats life. (Leider...)
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #32
ich kann euch alle verstehen

ABER

wenn ich in meinem Haus Wohnungen vermiete und keine Tierhaltung wünsche, dann ist das zu akzeptieren.

bitte nicht falsch verstehen, aber jeder wäre sauer, wenn mit seinem Eigentum, anders als vereinbart umgegangen wird

Genau so ist es! Es ist SEIN Eigentum & der deutsche Gesetzgeber räumt ihm das recht ein Hunde und Katzen zu VERBIETEN!
Und das finde ich völlig gerechtfertigt!
2 Stockwerke unter mir hält ein Mann einen Schäferhund!
Ich bin regelmäßig morgens um 5 wach weil dieser Hund bestialisch laut jault!
Und auch Katzen können sehr viel Lärm machen..

Mein Freund und ich haben uns im November eine Wohnung angesehen -
Der Vermieter hätte uns so gerne genommen - die Vormieterin hat aber 10 Katzen gehalten die alles kaputt gemacht haben & die Wohnung hat nach Kot und Urin gestunken und musste komplett saniert werden..
Es ist also berechtigt, wenn ein Vermieter sowas nunmal nicht duldet!

Und bei Jura "kommt es immer darauf an.."
Steht im Mietvertrag "Tierhaltung ist verboten" - ist dies unwirksam & man darf halten wozu man lustig ist!
Steht im Mietvertrag "Hunde- und Katzenhaltung ist verboten" sowie "Lediglich Kleintierhaltung ist erlaubt" dann ist dies wirksam & wenn man dies unterschreibt und sich daran nicht hält, läuft man der fristlosen Kündigung Gefahr sowie eventuell Schafensersatzpflichtig..
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #33
Der Gesetzgeber verbietet nicht die Hunde- und Katzenhaltung.

Die aktuelle Rechtsprechung erlaubt es dem Vermieter, mit bestimmten Klauseln Hunde- und Katzenhaltung auszuschliessen.

Wenn diese Klauseln nicht gewissen Regeln entsprechen, sind sie unwirksam.

Und wie gesagt: das ist alles nur Rechtsprechung. Kann jederzeit geändert werden (was ich hoffe) ;)

Oben hatte ich ja was zu Therapietieren gefunden. Diese urteile müsste man mal im ganzen lesen ;) ich guck mal, ob ich da rankomme.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #34
Ich habe nicht gesagt, dass der Gesetzgeber Hunde und Katzenhaltung verbietet - sondern dem
Vermieter das recht einräumt, dies zu verbieten!

Und ich hab nun 3x erklärt welche Klauseln wirksam sind und welche nicht
- ich studiere den Mist nunmal ;-)

Die Rechtssprechung kann nicht geändert werden - denn Rechtsprechung ist das schon bereits ausgesprochene recht - also rechtskräftige Urteile!
Und das recht wird diesbezüglich hoffentlich nicht geändert - ein Vermieter sollte das recht haben sein Eigentum ZU SCHÜTZEN!

Wo kommen wir denn dahin, wenn dem Vermieter immer mehr rechte abgesprochen werden und dem Mieter immer mehr zu!

Und die beiden Katzen um die es hier geht sind keine Therapiekatzen..

Ich sag es noch mal - Recht & Gerechtigkeit sind zwei verschiedene paar Schuhe!
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #35
Doch doch, die Rechtsprechung kann sich ändern - und tuts auch ab und zu ;-) zum Glück.

Es reicht ein höchstrichterliches Urteil, oder auch eine Änderung in den unteren Instanzen, die dann weiter hoch geht.

Na ja, im Moment siehts nicht unbedingt danach aus, aber wer weiss.

Auch die Rechtsprechung zu den unwirksamen Klauseln ändert sich immer wieder. Es kommen immer wieder neue Klauseln vor den Richter, da tut sich viel. Feststehen tut da nichts, also nicht auf ewig und 3 Tage.
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #36
Nein dann ändert sich aber nicht die Rechtssprechung - man kann nachträglich kein Urteil mehr ändern!
Und gibt es einmal ein Urteil vom BGH so müssen sich alle anderen Gerichte daran orientieren & nicht auf einmal sagen "die Klausel Hude und Katzenhaltung ist verboten - ist unwirksam"
So läuft Jura nicht..
Da muss sich das Gesetz an sich erst ändern - und das wird es diesbezüglich nicht! Denn auch dem Vermieter stehen rechte zu!
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #37
PS: Das Landgericht Berlin hat eine Katze als Therapiekatze anerkannt, weil sie half, die Verhaltensauffälligkeiten eines kleinen Mädchens zu mildern. Hab ich oben ja schon angeführt, müsste man aber das ganze Urteil mal nachlesen. Ist aus 1993, ok, aber warum nicht mal da nachgraben.

Wenn die Katzen nachweislich von der Ärztin empfohlen wurden, und die Depressionen dadurch tatsächlich positiv beeinflusst wurden, sollte man da echt weiter nachforschen. Für alle Fälle :wink:

Nein dann ändert sich aber nicht die Rechtssprechung - man kann nachträglich kein Urteil mehr ändern!
Und gibt es einmal ein Urteil vom BGH so müssen sich alle anderen Gerichte daran orientieren & nicht auf einmal sagen "die Klausel Hude und Katzenhaltung ist verboten - ist unwirksam"
So läuft Jura nicht..
Da muss sich das Gesetz an sich erst ändern - und das wird es diesbezüglich nicht! Denn auch dem Vermieter stehen rechte zu!

Der BGH kann aber neu entscheiden (und tut das auch immer mal wieder) - er ist ja nicht an seine frühere Rechtsprechung gebunden. Auch die unteren Gerichte sind nicht daran gebunden. Jeder Richter ist unabhängig. Wird dann notfalls in der nächsten Instanz aufgehoben :wink:

Und das Gesetz muss man nicht ändern - es sagt überhaupt nichts zu Tierhaltung. Das ist alles Auslegung durch die heutige Rechtssprechung.

Und ja, natürlich stehen dem Vermieter Rechte zu. Aber sie werden (ebenso wie die des Mieters) immer wieder neu ausgelegt.

Wenn man mal guckt, was Vermieter früher durften und was heute - da hat sich einiges getan. Ohne jede Gesetzesänderung. Ausschließlich durch die Auslegung durch die Gerichte.
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #38
Tierhaltung in Mietwohnung ist ganz genau geregelt.. Das ändert sich nicht einfach mal so was erlaubt is und was nicht ;-) Und solang sich nichts im RECHT ändert kann sich auch nicht die Rechtsprechung ändern!
Und gibt es Urteile vom BGH kann ein Amtsgericht nicht auf einmal komplett anders entscheiden ;-)
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #39
Tierhaltung in Mietwohnung ist ganz genau geregelt.. Das ändert sich nicht einfach mal so was erlaubt is und was nicht ;-) Und solang sich nichts im RECHT ändert kann sich auch nicht die Rechtsprechung ändern!
Und gibt es Urteile vom BGH kann ein Amtsgericht nicht auf einmal komplett anders entscheiden ;-)

Doch doch - es kann und es darf (das Amtsgericht). Es wird es nur selten tun. Aber "dürfen darf es das". Der Richter riskiert eine schlechte Beurteilung durch seinen Präsidenten; kann für die Karriere schlecht sein. Aber wenn er von einer höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichen will, dann kann er das. Dafür ist er Richter. Nur seinem Gewissen und dem Gesetz unterworfen. Na ja - so ist die Theorie :wink:

Und ja, ich seh im Moment da auch keine Tendenz, dass sich da was ändert, bei der Tierhaltung in Mietswohnungen. Aber möglich ist es eben.

Die Freundin der TE braucht aber auch keine solche Änderung. Sie hat mehrere mögliche Argumente, die ich wirklich für nicht schlecht halte und die vor Gericht durchgehen können:

- die Klausel ist möglicherweise unwirksam.

- die Tiere sind als Therapietiere angeschafft worden, auf Rat der Ärztin :)arrow: Attest / schriftliche Bestätigung einholen, ganz wichtig)

- die Mieterin ist möglicherweise in akuter Gefahr, bei Verlust der Tiere wieder in die Depression zurückzufallen, den Job zu verlieren ... und dann auch die Miete nicht mehr aufbringen zu können :arrow: Attest vom Arzt, wenns denn so ist.

- letzter Punkt (kommt darauf an, ob´s stimmt): die Tiere sind leise, richten keine Schäden an (die Wohnung kann ja notfalls in Augenschein genommen werden) und werden ausschließlich in der Wohnung bleiben.

Voilà. So sähe meine Verteidigung aus, wenns zum Äußersten käme (was ich aber nicht wirklich glaube, jedenfalls nicht hoffe) ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #40
Ich habe nicht gesagt, dass der Gesetzgeber Hunde und Katzenhaltung verbietet - sondern dem
Vermieter das recht einräumt, dies zu verbieten!

Und ich hab nun 3x erklärt welche Klauseln wirksam sind und welche nicht
- ich studiere den Mist nunmal ;-)

Ich sag es noch mal - Recht & Gerechtigkeit sind zwei verschiedene paar Schuhe!

Als ich meine Ausbildung beim Amtsgericht angefangen habe (vor ein paar Jahrzehnten) bin ich von dem Ausbildungsleiter gefragt worden, warum ausgerechnet die Justiz. Ich habe geantwortet "weil ich für die Gerechtigkeit bin". Er daraufhin "nun dann werden Sie hier noch einiges an UNRECHT kennenlernen!
 
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