Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen?

Diskutiere Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? im Neuankömmlinge Forum im Bereich Katzenfreunde; Achso, sowas. Ja, bei mir schlecht, erste Amtshandlung in der letzten Wohnung wo ich Hauptmieter war: Lampe (gehörte zum Mobiliar) zerdeppern und...
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #81
Achso, sowas.

Ja, bei mir schlecht, erste Amtshandlung in der letzten Wohnung wo ich Hauptmieter war: Lampe (gehörte zum Mobiliar) zerdeppern und Küchenoberschranktür abrupfen. :oops:

Beim Auszug die neue Lampe zerdeppert, irgendwie hab ich mich dann nicht mehr getraut zu fragen.
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen?

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  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #82
:-D kleiner tollpatsch?
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #83
Nein, riesiger (zum Mobiliar gehörender) Kleiderschrank, der total doof stand und hinterher bitte wieder so doof stehen sollte. ^^
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #84
:-D ausreden!
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #85
Der BGH hat offenbar neu entschieden: Hunde- und Katzenhaltung darf nicht generell im Mietvertrag ausgeschlossen werden:

Vermieter dürfen demnach dem Mieter die Haltung von Hunden und Katzen nicht generell verbieten. Jeder Fall muss einzeln bewertet werden. Ein generelles Verbot der Katzen- oder Hundehaltung in Mietswohnungen stellt eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und ist deshalb unwirksam (Az. VIII ZR 168/12).

Ich habe das Urteil noch nicht gelesen, tu ich aber sobald es geht :-D

Wenn es so ist wie in dem Artikel beschrieben, dann gibts jetzt eine ganze Menge unwirksamer Klauseln.

Rechtsprechung ändert sich nun mal, das hatte ich ja schon vor ein paar Seiten geschrieben. Mal gucken, wie es damit weitergeht.

Ich find es jedenfalls super :-D
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #86
Ich finde es trotzallem sehr vermieterunfreundlich....ich halte es für völlig legitim, das ein Eigentümer entscheiden kann, ob er Hunde oder Katzen im Haus haben will. Genauso,wie er entscheiden kann, ob er Kinder etc. im haus ahben möchte.

Es ist SEIN Eigentum!

Wohgemerkt,ich liebe Tiere und würde sie wegen einer Wohnung/Haus, wo sie nicht sein dürften, niemals weggeben. Aber trotzdem habe ich ggfs. den Willen des Eigentümers zu respektieren.

Und fangt doch nicht ständig mit der Rechtslage an....das ist doch ne schlechte Grundlage für ein Mietverhältnis - ausserdem ist es nicht schwer, einem Tierhalter schon bei einer Wohnungsbesichtigung zu entlocken, ob er Haustiere hat.

Wenn ich als Vermieter keiner Tiere im Haus will, kommen die Mieter halt nicht in Frage. Niemand muss einen Grund für eine Absage nennen.
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #87
Niemand MUSS vermieter sein. Wer die nachteile dessen nicht will, verkauft.

Aber wir alle MÜSSEN irgendwo wohnen. Und da haben wir eben auch gewisse rechte - das ist gut so.

PS: kein vermieter kann mietern verbieten, kinder zu haben ;) das zu der äusserung oben.
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #88
Da das gerade an zwei Stellen gleichzeitig diskutiert wird, hier mal der Hinweis auf den anderen Thread:



aus dem ich mich mal zitiere:

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass eine Klausel, die das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen verbietet, unwirksam ist. [...]
Der Bericht, den ich gelesen habe, ergänzt da ein ziemlich wichtiges kleines Wörtchen, nämlich 'generell'. Es ist weiterhin so, dass es unter bestimmten Umständen verboten werden darf und eine Einzelfalleinscheidung ist und bleibt.



Wenn man also immer mit dem Hund zum Gassigehen durchs Treppenhaus müsste und einen hochallergischen Mitbewohner hat, kann es sein, dass einem trotzdem verboten wird, einen Hund zu halten.

[...] Was meint ihr dazu? Habt ihr Mitleid mit den Vermietern oder freut ihr euch mehr für die Fellnasen? [...]
Auch ich bin hin- une hergerissen. Grundsätzlich finde ich schon, dass ein Vermieter, der ja auch im Endeffekt die finanzielle Last zu tragen hat, entscheiden dürfen sollte, was/wen er in seiner Wohnung haben möchte und wen/was nicht. Als Vermieter in D hat man in vielen Bereichen eh schon die A***-Karte gezogen.
Auf der anderen Seite verstehe ich auch all diejenigen, die sich Hunde und Katzen halten wollen. Schwierige Sache, denn leider sind nicht alle Tierhalter fürsorglicher Natur...
 
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  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #89
Boah,:shock: was haben wir es gut!

Unser Vermieter erlaubt nicht nur die Tierhaltung, er hält sogar selbst eine Katze und hat regelmässig einen alten Hund in Pflege.

Ich glaub hier lasse ich mich nur noch Füsse voran raustragen..
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #90
Ja, es ist genau wie Sauri sagt: es muss eine Einzelfallabwägung stattfinden. Und genau das ist richtig und wichtig.

Z. B. kein Bernhardiner in einem Dachzimmer von 15m2. Keine Horde von wild kläffenden Hunden in einer Wohnanlage für alte Leute, die sehr ruhebedürftig sind.

ABER: es darf kein ruhiges, problemloses Tier generell verboten werden, nur weil der Vermieter das einfach so will.

Schäden muss der Mieter eh ersetzen, sollten welche angerichtet werden (durchs tier oder den mieter selbst).
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #91
Niemand MUSS vermieter sein. Wer die nachteile dessen nicht will, verkauft. [...]
Nein, das muss tatsächlich niemand, aber wenn das aus den genannten Gründen keiner mehr sein möchte, wo sollen die ganzen Leute dann wohnen, die es sich nicht leisten können, eine Eigentumswohnung zu kaufen?
Und dass es heutzutage eine gute Altersvorsorge sein kann, sein Geld nicht einfach nur auf die Bank zu legen, sonden eben zu investieren, ist ja nun auch bekannt. Versuchen wir nicht alle, für das Alter vorzusorgen?
Wenn ich mir anschaue, wie manche Wohnungen verlassen werden, nachdem da u.a. Tierhalten drin gewohnt haben, zum K***! Und kommt jetzt nicht mit
[...] Schäden muss der Mieter eh ersetzen, sollten welche angerichtet werden (durchs tier oder den mieter selbst).
Ich habe leider in letzter Zeit im beruflichen und privaten Umfeld so viele Fälle erlebt, wo die Vermieter auf allen Kosten sitzengeblieben sind, weil die Leute einfach keine Kohle hatten und - trotz Gerichtsurteils - nichts zu holen war bzw. die Leute einfach verschwunden sind oder Erben das nicht übernehmen wollten und man da wieder erst vor Gericht musste undundund - ich kann daher echt sehr gut verstehen, dass es Vermieter gibt, die das nicht mehr haben wollen.
 
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  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #92
Und noch einmal: das "Vermieter sein" wählt man. Wenn man das nicht mag, verkauft man das Objekt, damit es wer anders vermietet.

Aber niemand sucht es sich aus, Mieter zu sein. Wir müssen irgendwo wohnen, und Eigentümer können die wenigsten werden.

Insofern finde ich es nur recht und billig, dass der Vermieter nur in wohlbegründeten Fällen das Halten von Hunden und Katzen verbieten kann.

Wenn er generell Angst um sein Wohnobjekt hat, muss er es verkaufen. Er darf den anderen Menschen aber ein normales Leben nicht verbieten (er darf Rauchen nicht verbieten, Feiern nicht und auch Kinder nicht!). Wohl aber darf er laute Feiern nachts um 3 unterbinden - weil es eben nicht "sozialadäquat" ist, um diese Zeit Lärm zu machen (Sichwort Hausordnung). Aber im mietvertrag ein fetenverbot - das geht eben nicht.

Sauri: Vermieten zur Altersvorsorge ist riskant, das müssen die Leute wissen!

Ich vermiete selbst - ich kenne die Risiken!

Es geht einfach nicht, dass manche menschen aus altersversorgungsgründen anderen ein normales leben mit 2 lieben Hauskatzen verbieten! Das ist nicht ok.

Wer Angst hat vor Schäden: bitte nicht vermieten, sondern verkaufen und das Geld gut anlegen.
 
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  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #93
Na, dann wünsche ich dir als Vermieter mal keinen dieser Fälle, die ich zuletzt kennenlernen musste, auch in der eigenen Familie...
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #94
PS: ich vermiete ausschliesslich mit einer Mietausfallversicherung, die auch gewisse Schäden mitumfasst. Alles andere kann finanzieller Selbstmord sein. Ohne diese versicherung würde ich nicht vermieten!

Das kostet ein bisschen geld, aber ist es wert.

Ich weiss leider nicht, ob es solche versicherungen auch in deutschland gibt, kann aber jedem vermieter nur raten, sich danach zu erkundigen ;)
 
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  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #95
Dann würde ich sagen richtig gemacht, ich bin gleich zweimal reingefallen, dass zweite Mal hat es mich 35 000 Euro gekostet, und ich glaube dass ist nicht Alles die Kosten waren noch höher. Ich lasse mei Objekt leer stehen , und verkaufe es dieses Jahr.
Ganz ehrlich gegen normale Katzen und Hundehaltung hat ja keiner was, aus meinem Haus konnte Tonnenweise Scheiße entfernen. Alle Fußböden Wände auch Fliesen mussten nach den Flodders erneuert werden, ich habe so geheult, der ganze neue Parkett wurde rausgerissen, weil die Pisse alles durchtränkte.
Aber nichts desto Trotz , bei uns steht heute in der Tageszeitung.
Diese Klauseln über Tierhaltung von Hund und Katze sind nichtig im Mietvertrag, jeder darf diese Form von Tieren halten , auch wenn es dem Vermieter nicht passt, dies entschied der Bundesgerichtshof.
Es gibt Einzelfälle wo dem Verbot stattgegeben werden kann, z.B.Gesundheit oder Verwahlosung, aber dass muss der Vermieter gerichtlich einklagen.
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #96
Na, dann wünsche ich dir als Vermieter mal keinen dieser Fälle, die ich zuletzt kennenlernen musste, auch in der eigenen Familie...

Solche Fälle kommen leider vor - und zwar völlig unabhängig davon, ob mieter tiere halten oder nicht. Will sagen: vandalen gibts mit und ohne tiere. Da hilft es nicht, die tierhaltung zu verbieten.
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #97
Ganz ehrlich niemals hätte ich Tierhaltung verboten, aber verstehen kann ich nach dem was ich erlebt habe schon ein wenig. Da nützt auch keine Schufa - Auskunft, Arbeitgeberbescheinigung. Ich würde nicht einen cm mehr Vermieten. Es ist schon teilweise unverschämt was manche Leute mit fremden Eigentum anstellen. Und wenn wir mal ehrlich sind, gibt es auch hier im Forum manche Mitglieder die in einer Mietswohnung leben und die Katze hat mehrmals auf dem Parkett gemacht, und der ist hin, dann kommt die Angst dass sie was bezahlen müssen. Leider sind diese aufwendigen Arbeiten nicht billig. Meist bleibt der Vermieter drauf hängen. Die sollen immer alles akzeptieren aber für Schäden will auch keiner aufkommen. Ich kenne Beides ich war auch Mieter, aber ich hätte ungerne Tiere im fremden Eigentum gehalten, zumindest keine Wohnung mit Parkett. Dass soll jeder für sich entscheiden, aber dann sollte auch dass Geld für den Falle eines Falles da sein, auch Tiere können im Alter inkontinent werden, dass muss man auch berücksichtigen. Manche Katzen gehen die Tapeten hoch, klar muss nach Auszug neu tapeziert werden. Aber viele machen es nicht. Eine Wohnung ist leider mit Hunden und Katzen im Haushalt schneller abgewohnt, und ich sage dass auch als absoluter Tierliebhaber. Aber nach wie vor bin ich der Meinung jeder Mensch und Mieter sollte selbst entscheiden können, ob er Tiere hält,aber auch für die Schäden aufkommen, und da hapert es leider viel zu oft.
 
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  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #98
Dann würde ich sagen richtig gemacht, ich bin gleich zweimal reingefallen, dass zweite Mal hat es mich 35 000 Euro gekostet, und ich glaube dass ist nicht Alles die Kosten waren noch höher. Ich lasse mei Objekt leer stehen , und verkaufe es dieses Jahr.
Ganz ehrlich gegen normale Katzen und Hundehaltung hat ja keiner was, aus meinem Haus konnte Tonnenweise Scheiße entfernen. Alle Fußböden Wände auch Fliesen mussten nach den Flodders erneuert werden, ich habe so geheult, der ganze neue Parkett wurde rausgerissen, weil die Pisse alles durchtränkte.
Aber nichts desto Trotz , bei uns steht heute in der Tageszeitung.
Diese Klauseln über Tierhaltung von Hund und Katze sind nichtig im Mietvertrag, jeder darf diese Form von Tieren halten , auch wenn es dem Vermieter nicht passt, dies entschied der Bundesgerichtshof.
Es gibt Einzelfälle wo dem Verbot stattgegeben werden kann, z.B.Gesundheit oder Verwahlosung, aber dass muss der Vermieter gerichtlich einklagen.

Sh*t das tut mir echt leid.

Manche leute sind echt zum kotzen. Aber mal ehrlich: glaubst du, die wären ohne tiere pfleglich mit der wohnung umgegangen?

Eine Versicherung für vandalismus hattest du nicht ...?

PS: auch unter der neuen rechtsprechung darfst du in solchen extremen fällen die tierhaltung verbieten. Denn da ist nun wirklich jedes normale mass überschritten.

Hätte aber auch nichts genützt, der schaden wäre trotzdem entstanden, fürchte ich ...
 
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  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #99
Also es ist schon so, dass die Schäden erheblich geringer gewesen wären, dass allerschlimmste war halt Kot und Urin, doch ich hatte eine Versicheung gegen Wanderlismus , auch für dass Objekt, aber ich wusste nicht dass ich dass extra als vermietet melden musste. So hatte die Versicherung natürlich wieder Gründe zum ablehnen. Ich kam da rechtlich nicht gegen an, ist halt mein Fehler gewesen. Und man hat ja wirklich keine Rechte mehr, ich konnte mehrere Jahre zusehen wie sie dass Objekt kaputt gemacht hatten. Jedesmal wenn ich Klage einreichte zahlten sie eine Miete, und dann wurde die Klage abgewiesen. dass ging5- 7 Jahre so. Im ganzen haben die nur 8 mal Miete gezahlt. Ich durfte noch nichtmal dass Grundstück betreten, hätte mich strafbar gemacht. Kurz nach dem sie Zwangsgeräumt wurden rief mich der neue Vermieter an. Der tat mir auch leid. Sein Haus ging in die Versteigerung. Ich hatte Familie die mich unterstützte, und mir Geld und Arbeitskraft stellten. Aber ehrlich so ein Ding hätte ich mir kein zweites mal mehr leisten können. Ich würde nicht einen cm mehr vermieten. So dass Objekt wird verkauft, und dann wird es auch ruhiger. Ich habe ja noch ein Haus was ich geerbt habe, ist zwar ein Zweifamilienhaus, aber auch wenn meine Mutti verstorben ist werde ich da nichts vermieten. Dass wird dann als Einfamilienhaus umgebaut. Die eine Heizungsanlage wird umgeschaltet auf eine Anlage , und Strom auch. Der Rest ist mir egal, ich brauche ja nicht alles nutzen. Ist dann zwar zu groß für mich, aber nun. Ich muss ja auch mal ans Alter denken, vielleicht braucht man eine 24 Stundenpflegekraft oder so, und dass kann ja schnell bei mir kommen weil ich schwer Autoimmunkrank bin ( Rheuma der Organe.)
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #100
Ich finde es nicht korrekt wenn Mieter einfach Tiere anschaffen ohne sich die Genehmigung des Vermieters einzuholen. Deine Bekannte ist ja nicht so krank- denn sie konnte sich ja auch darum kümmern die Tiere anzuschaffen, dann hätte sie auch daran denken müssen mit dem Vermieter zu sprechen.:-|

Sorry, dass ich hier so in eure Diskussion platze und den alten Beitrag hochhole. Aber das konnte ich so nicht stehen lassen. Depression muss nicht automatisch heißen "für alles zu krank" und daher auch nicht "für alles eine Entschuldigung" (wenn vielleicht auch für einiges). Trotzdem ist man krank. Dass jemand "nicht so krank" ist, darüber zu urteilen steht keinem von uns zu, nur weil zwei Katzen geholt wurden.

Ich habe fertig ;-)
 
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