Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen?

Diskutiere Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? im Neuankömmlinge Forum im Bereich Katzenfreunde; ich finde es völlig legitim, dass vermieter genau dieses Recht haben! ein hund kann z.b. zu enormer Lärmbelästigung führen - dadurch können...
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #61
ich finde es völlig legitim, dass vermieter genau dieses Recht haben!
ein hund kann z.b. zu enormer Lärmbelästigung führen - dadurch können andere mieter die miete mindern! und diese Gefahr muss ein Vermieter nicht Tragen finde ich.

ich fände es falsch wenn Tierhaltung generell erlaubt ist.. auch wenn ich zwei Katzen habe..
und ich hoffe auch, das die Rechtsprechung so bleibt..
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen?

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  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #62
es ist das Eigentum eines Menschen!!! oder möchtest du das man mit denen Eigentum verfährt wie man möchte!
ich habe mit mal eine Wohnung angesehen die komplett saniert werden musste, da durch Katzenhaltung alles voll mit kot und Urin war!
genau deswegen kann ein vermieter soetwas verbieten!



wo hast du denn studiert?!
und auf welchem Rechtsgebiet arbeitest du?! ich meine mit dem 1&2 Staatsexamen kannst du lediglich im deutschen Recht arbeiten..

Ich hab in Gießen und Freiburg studiert, ich hab aber auch ein französisches Diplom :wink: Referendariat hab ich damals in Koblenz gemacht... ist eine Weile her :mrgreen:

Ich arbeite schon im deutschen Recht. Hauptsächlich jedenfalls. Medienrecht, Rundfunkrecht, Urheberrecht ... und alles andere, was so anfällt. Wie in einem Justiziariat üblich halt. Ist ein deutsch-französischer Laden, wir haben deutsche und französische Juristen hier :wink:
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #63
Ich finde es immernoch korrekt, das sich jeder Vermieter aussuchen kann, an wen er vermietet. Jeder Arbeitgeber sucht sich seine Mitarbeiter auch selbst aus...

Natürlich ist es manchmal zum Haareraufen, wenn man eine Wohnung nicht bekommt....dann sucht man halt weiter.....nicht mit offenen Karten zu spielen finde ICH unanständig und würde das dem Mieter definitiv krumm nehmen.
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #64
ich finde es völlig legitim, dass vermieter genau dieses Recht haben!
ein hund kann z.b. zu enormer Lärmbelästigung führen - dadurch können andere mieter die miete mindern! und diese Gefahr muss ein Vermieter nicht Tragen finde ich.

ich fände es falsch wenn Tierhaltung generell erlaubt ist.. auch wenn ich zwei Katzen habe..
und ich hoffe auch, das die Rechtsprechung so bleibt..

Einem Mieter, der für andauernde Lärmbelästigung sorgt, kann man kündigen. Ist nicht leicht, und dauert, aber das geht. Dafür gibts also durchaus Möglichkeiten.

Aber warum Menschen mit Katzen oder auch Hunden, die niemals irgendein Problem machen, auf die Straße setzen wollen - und dürfen? Das leuchtet mir nicht ein.

Bei Störungen des Hausfriedens, Lärm, Gestank - ja klar. Aber einfach "nur so" auf Verdacht? Find ich nicht richtig, und hoffe auch, dass es sich ändert.
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #65
in unserem neuen Mietvertrag ab März steht auch “Hunde und Katzenhaltung ist nur mit Erlaubnis gestattet“ - wir haben erzählt was für zwei süße Miezen wir haben & ihm erzählt das gerne bei uns jetzt schauen kommen darf & er war dann damit einverstanden!

ich finde das ist sein gutes Recht! die Wohnung wird komplett renoviert - Neue Heizung, neuer Boden, Neue Wände! das er keine Lust hat, dass Tiere das alles wieder kaputt machen kann ich verstehen! auch wenn ich dafür hafte - es sind unnötige Nerven die dadurch strapaziert werden wenn wieder alles neu gemacht werden muss..

jeder der Eigentum besitzt verleiht dies nicht einfach an jeden - und möchte auf seine Rechte beruflich deine Besitzes auch nicht verzichten..
wieso dann ein vermieter?!

weil Tier Tiere sind - die können ihr verhalten jederzeit verändern.. ein hund kann eines Tages anfangen zu jaulen den halben Tag.. well er krank ist.. oder Herrchen mehr arbeitet..ganz egal!
und wenn ein Vermieter dieses Risiko nicht möchte, dann sollte das durchaus legitim sein.. es ist sein Eigentum!!!

und ich hoffe dass ändert sich nicht..

Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, ob das betroffene Haustier im Einzelfall tatsächlich keinerlei Störungen verursacht. Tiere sind Lebewesen und können ihr Verhalten ändern, wie auch Tierhalter ihr Verhalten ändern können.
Ferner ist der Vermieter dem Risiko ausgesetzt, dass andere Mieter des Hauses die Miete mindern, weil sie von dem Tier eines anderen belästigt oder gar bedroht werden. Im Umkehrschluß muß es dem Vermieter daher erlaubt sein, die Haltung größerer Tiere von seiner Zustimmung abhängig zu machen um seine Interessen wahren zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #66
Ich finde es immernoch korrekt, das sich jeder Vermieter aussuchen kann, an wen er vermietet. Jeder Arbeitgeber sucht sich seine Mitarbeiter auch selbst aus...

Natürlich ist es manchmal zum Haareraufen, wenn man eine Wohnung nicht bekommt....dann sucht man halt weiter.....nicht mit offenen Karten zu spielen finde ICH unanständig und würde das dem Mieter definitiv krumm nehmen.

Das sehe ich genauso. In Deutschland hat mal als Vermieter echt SO oft das Nachsehen. Wie man in dem Fall wieder sieht. Es tut mir echt leid, dass die Freundin krank wurde, aber nur deshalb darf man gegen den Vertrag verstoßen :shock:, erschreckend, finde ich. Rechte in meinem EIGENtum? Nö. Nicht zu fassen.
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #67
ich kenne das Leiden mit zwei Katzen eine Wohnung zu suchen - viele legen am Telefon schon auf! aber es ist ihr gutes Recht..hier wohnt im 3 stock ein Schäferhund der regelmäßig von 5 uhr früh bis 10 uhr jault.. ich wohne im 5 - habe einen der tiefen schlaf & werde davon wach!
hätte ich eine Eigentumswohnung und würde diese verbieten würde ich v auch nur Kleintierhaltung erlauben..
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #68
Gut, dass nicht alle Vermieter so denken ... die Tierheime würden wohl endgültig aus allen Nähten platzen.
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #69
Gut, dass nicht alle Vermieter so denken ... die Tierheime würden wohl endgültig aus allen Nähten platzen.
Versteh mich nicht falsch, es geht mir nicht grundsätzlich darum, Tierhaltung zu verbieten (ich habe ja selber vier Katzen in einer Mietwohnung :wink:), ich meine das grundsätzlich... Ich stelle mir Folgendes vor: Ich habe Geld (meist VIEL) Geld für eine Wohnung bezahlt, habe vielleicht selber eine Tierhaarallergie und weiß, dass ich später in der Wohnung wohnen möchte, deshalb untersage ich meinem Mieter die Haltung. So und dann? Dann muss ich nach dem Auszug des Mieters, der sich gegen den Vertrag Katzen angeschafft hat, die Wohnung auf meine Kosten grundreinigen lassen.

Aber mal davon ab, es ging mir generell darum, dass man als Vermieter oft echt die A***karte gezogen hat, sei es bei Mietnomaden oder ähnlichem. Ich habe in der Verwandschaft einen Hausverwalter, ich weiß, wovon ich spreche...
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #70
Ich muss sagen, dass das MAL ´ne Sache ist, die in Frankreich - aus meiner Sicht - deutlich besser geregelt ist. Dies hier weiss ich, weil ich selbst vermiete: es gibt hier für Vermieter eine Mietausfallversicherung, in die man auch den Fall "Wohnung völlig versaut" aufnehmen kann.

Das ist nicht mal teuer (und man kanns von der Steuer absetzen). Die meisten Vermieter haben diese Versicherung. Dann ist man nämlich sicher, im Falle des Falles seine Wohnung wieder auf Vordermann zu kriegen, wenn der Mieter zahlungsunfähig oder -unwillig ist.

Dann kann man relativ abgesichert vermieten. Man braucht niemandem die Katzenhaltung zu verbieten (was hier grundsätzlich ja eh nicht geht) und kriegt sein Geld, wenn Leute auch ganz ohne Tiere die Wohnung schlimm zugerichtet haben.

Versteh mich nicht falsch, es geht mir nicht grundsätzlich darum, Tierhaltung zu verbieten (ich habe ja selber vier Katzen in einer Mietwohnung :wink:), ich meine das grundsätzlich... Ich stelle mir Folgendes vor: Ich habe Geld (meist VIEL) Geld für eine Wohnung bezahlt, habe vielleicht selber eine Tierhaarallergie und weiß, dass ich später in der Wohnung wohnen möchte, deshalb untersage ich meinem Mieter die Haltung. So und dann? Dann muss ich nach dem Auszug des Mieters, der sich gegen den Vertrag Katzen angeschafft hat, die Wohnung auf meine Kosten grundreinigen lassen.

Aber mal davon ab, es ging mir generell darum, dass man als Vermieter oft echt die A***karte gezogen hat, sei es bei Mietnomaden oder ähnlichem. Ich habe in der Verwandschaft einen Hausverwalter, ich weiß, wovon ich spreche...

Und was machst Du, wenn Du lungenkrank bist, und in eine Wohnung kommst, in der jahrelang geraucht wurde? Die musst Du auch grundsanieren. Hab ich gerade hier im Haus gehabt. 4 Wochen hat die Renovierung gedauert ...

Aber käme keiner auf die Idee, nicht an Raucher zu vermieten. Wäre auch gar nicht möglich, rein rechtlich :wink:

PS: es gibt wirklich Situationen, da sollte man es sich überlegen, ob man vermietet.

Was ich nur nicht ok finde, ist, dass man anderen Menschen, die auf Wohnraum angewiesen sind, so ins Leben reinregelt, dass einfachste Dinge (wie eben mit einer Wohnungskatze einzuziehen) nicht mehr möglich sind.

Und ja, man hat viel Geld ausgegeben. Man hat Eigentum erworben, und will es gewinnbringend einsetzen. Klar. Will ich ja auch. Aber muss das auf dem Rücken von völlig "braven" Katzen und ihren Haltern gehen?

Wenn Schäden angerichtet werden, müssen sie ja eh ersetzt werden. Und es muss endrenoviert werden. Das sollte doch vielleicht mal ausreichen ...

Na ja, die bestehenden Rechtslage ist eine andere, jedenfalls in Deutschland.
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #71
Ja, das wäre mal was. In einer der Wohungen hat eine Familie gehaust :shock::shock::shock:. Ich habe die Wohnung vorher und nachher gesehen, wenn nicht, ich hätte es nicht geglaubt. Die haben alles verdreckt, kaputt gemacht und dann alles, was sich noch zu Geld machen ließ, mitgenommen: Steckdosenabdeckungen, Türgriffe, Armaruren, Waschbecken (!) undundund - unfassbar. Und die Vermieter (ein älteres Ehepaar, die die Wohnung als Altersruhesitz und Geldanlage gehauft hatten) standen vor dem Ruin. Nur ein Beispiel.
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #72
Aber mal davon ab, es ging mir generell darum, dass man als Vermieter oft echt die A***karte gezogen hat, sei es bei Mietnomaden oder ähnlichem. Ich habe in der Verwandschaft einen Hausverwalter, ich weiß, wovon ich spreche...

Du, das stimmt ja sicher. Aber das Gegenteil stimmt eben auch. Die schwarzen Schafe gibts bei beiden.

Das sollte aber nicht zum Nachteil der "anständigen" Mieter und Vermieter gehen.

Wie gesagt, hier in Frankreich kann mich mit einer relativ geringen Summe gegen die schlimmsten Unbillen versichern. Dazu würd ich eh jedem raten, wenns irgend möglich ist.
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #73
Und in Deutschland wird nun mal nicht "der anständige" geschützt sondern das Eigentum & das finde ich auch gut so..
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #74
Ja, das wäre mal was. In einer der Wohungen hat eine Familie gehaust :shock::shock::shock:. Ich habe die Wohnung vorher und nachher gesehen, wenn nicht, ich hätte es nicht geglaubt. Die haben alles verdreckt, kaputt gemacht und dann alles, was sich noch zu Geld machen ließ, mitgenommen: Steckdosenabdeckungen, Türgriffe, Armaruren, Waschbecken (!) undundund - unfassbar. Und die Vermieter (ein älteres Ehepaar, die die Wohnung als Altersruhesitz und Geldanlage gehauft hatten) standen vor dem Ruin. Nur ein Beispiel.

Ja, alles ohne Tiere geschafft ...

Es gibt ganz schlimme Beispiele. Ganz übel. Für solche Fälle ist eine Versicherung wirklich gut.

Vor so was hab ich natürlich auch Bammel. Dass mir mal sowas passiert. Bin allerdings sicher, dass das nicht passieren wird, nur weil da jemand mit Katze einzieht.

In dem einen Fall hab ich als Vermieterin den Mietern ja die Katzen als Pflegetiere zur Aufnahme gegeben. Die waren Feuer und Flamme für die Katzen :) . Und dann hatten die Biester nicht nur Flöhe (multiresistente) sondern auch noch einen Pilz :twisted: ich hab den Mietern alles entfloht und entpilzt, die Katzen zum Tierarzt und natürlich alle Kosten übernommen sowie das Catsitting :mrgreen:. Ich glaub, so eine Vermieterin kriegen die (zum Glück :mrgreen:) nie wieder ^^

Und in Deutschland wird nun mal nicht "der anständige" geschützt sondern das Eigentum & das finde ich auch gut so..

Also mit dieser Aussage kann ich mich nicht wirklich anfreunden :-|

Eigentum steht nun wirklich nicht über allem ... Eigentum verpflichtet auch ... und es gibt da auch noch ein gaaaanz paar andere Rechte - Persönlichkeitsrechte und das ganze andere "Gedöns" ...
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #75
Du hast aber schon gelesen, dass es mir nicht um die Tierhaltung an sich geht,
Versteh mich nicht falsch, es geht mir nicht grundsätzlich darum, Tierhaltung zu verbieten (ich habe ja selber vier Katzen in einer Mietwohnung :wink:), ich meine das grundsätzlich... [...] Aber mal davon ab, es ging mir generell darum, dass man als Vermieter oft echt die A***karte gezogen hat, sei es bei Mietnomaden oder ähnlichem. Ich habe in der Verwandschaft einen Hausverwalter, ich weiß, wovon ich spreche...
sondern darum, dass ich als Vermieter offensichtlich kein Recht habe, meine Wohnung so zu vermieten, wie ich das möchte bzw. ich - obwohl ich einen Vertrag mache und der Mieter den auch im Wissen dessen, was darin steht, unterschreibt - hintergangen werden kann, ohne dass ich etwas dagegen tun kann - ich finde das einfach ein absolutes Unding.
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #76
Ich habe nicht gesagt, dass das Eigentum über allem steht - sondern im Bezug zum Mietrecht steht das Eigentum über "anständigen Menschen" und das ist auch richtig so!
Eigentum muss geschützt sein - sonst verfahren die Leute irgendwann mit Dingen wie sie wollen!
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #77
Was ich hier auch nochmal kurz anmerken möchte, wenn es geklappt hat, dass der Vermieter Haustierhaltung genehmigt, kann man sich bei Auszug eine Empfehlung geben lassen (vorausgesetzt man hat sich vernünftig verhalten ;-)) das macht es in Zukunft wahrscheinlich einfacher, wenn man dazu noch anmerkt, dass man da die Katzen schon hatte.
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #78
Das kann man sowieso - bezüglich Mietschuldenfreiheit oder auch Zustand der Wohnung! :)
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #79
Das kann man sowieso - bezüglich Mietschuldenfreiheit oder auch Zustand der Wohnung! :)

Ja, sinnvoll ist es definitiv. Viele kennen das garnicht.

(Wobei Mietschulden hier direkt geprüft werden. Ohne Schufa-Auskunft brauchste garnicht vorbeikommen.)
 
  • Kann der Vermieter auch bei Krankheit Tierhaltung untersagen? Beitrag #80
In der Schufa steht das aber nicht unbedingt..
Bei der mietschuldenfreiheit geht es darum, dass du immer pünktlich gezahlt hast und nicht mal 'n Monat nicht konntest und das dann später abzahlen musstest..

Ich hole mir sowas grundsätzlich - Schaden kann es nie!
 
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