Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ

Diskutiere Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ im Katzen Forum im Bereich Katzenfreunde; bingo. du gibst dir die Antwort gerade selbst. Wenn du dann nochmal die Frage des TE liest...
  • Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ Beitrag #41
bingo. du gibst dir die Antwort gerade selbst. Wenn du dann nochmal die Frage des TE liest...
 
  • Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ Beitrag #42
bitte schreibe doch einfach in der ich Version / wir gefällt mir nicht. Ich sehe nichts dubioses daran eine Rechnung zu erstellen, wenn sie nicht beglichen worden ist. Auch wenn sie aus 2010 ist.


lg
Verena
 
  • Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ Beitrag #43
bitte schreibe doch einfach in der ich Version / wir gefällt mir nicht. Ich sehe nichts dubioses daran eine Rechnung zu erstellen, wenn sie nicht beglichen worden ist. Auch wenn sie aus 2010 ist.


lg
Verena

ach verena. Was gefällt mir an deinem Beitrag auf den ich antwortete nicht? Und auch nun auch an diesem? Was ist denn an der ersten Person Plural falsch? Wir reden doch hier im Forum miteinander, oder?

Es ist dubios. Jedenfalls so, wie der vorliegende Fall geschildert ist.


Hier hat jemand (Querpfeiffe) aber seine berechtigten Zweifel geäussert und fragt, wie er sie aus dem Weg räumen kann. Der Rat ein Telefonat in die Praxis zu führen und schon garnicht die gutgläubige Erfüllung des Zahlungsziels (und damit rechtliche anerkennung der Forderung) werden dem geäusserten Anliegen gerecht.

Wenn du jede Rechnung ohne hinterfragen begleichst, obgleich dies dein gutes Recht ist, bleibt dir das überlassen. Für mich waren mit 27 Jahren 300 Euro mein monatliches auskommen. Ich denke Querpfeife wird in dem Alter auch noch keine Unsummen verdienen...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ Beitrag #44
Ich finde es eigentlich gut, das es Tierarzt gibt, die bereit sind Rechnungen zu stunden, ich glaube mancher wäre dankbar dafür wenn es um Summen von mehreren Hundert Euro geht.

Andererseits würde ich gerade bei höheren Beträgen schon auf Rechnungsstellung drängen, sonst bringt das leicht die Finanzen durcheinander.

Wenn die Rechnung mit Datum 2013 gestellt wurde, aber mit dem Hinweis, dass es Leistungen aus 2010 sind, ist das ganz in Ordnung, so muss die Rechnung gestellt sein, wenn sie verspätet ausgestellt wird.

Und wenn die TE weiss, dass diese Leistungen auch erbracht und bisher nicht berechnet wurden, würde ich mit der Praxis nur besprechen welches Jahr zur Preisfindung verwendet wurde, zur Not wird man das auch bei der Tierärztekammer anfragen können.

Was die Verjährungsfrist betrifft, beträgt sie 3 Jahre für Rechnungen und Forderungen, kann aber durch einen Mahnbescheid verlängert werden.
Nur wenn die Leistung 3 Jahre vor Rechnungstellung erfolgte, kann man auf Verjährung pochen, fände ich aber nicht fair, wenn man die Leistung erhalten hat
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ Beitrag #45
Für mich waren mit 27 Jahren 300 Euro mein monatliches auskommen. Ich denke Querpfeife wird in dem Alter auch noch keine Unsummen verdienen...

Moment mal, heisst das etwa, wenn man nicht soviel verdient, muss man auch seine Rechnungen
nicht bezahlen?:-o Ich hab jahrelang was falschgemacht...:shock: Oder Du hast irgendwas in unserem Rechtssystem etwas falsch verstanden...

Immerhin war ja ne ec-Karte vorhanden . So mies war es ja dann wohl mit dem Verdienst nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ Beitrag #46
Ich habe vor Kurzem auch eine Rechnung aus 2010 erhalten, von einer OP, die an mir vorgenommen wurde - manchmal dauert es eben, bis gewisse Dinge aufgearbeitet werden, zumal wenn evtl. sogar noch Versicherungen beteiligt sind.

Der Tierarzt hat behandelt, hat also eine Leistung erbracht. Die Geldforderung diesbezüglich ist nicht verjährt - ergo: Bezahlen.

Unverschämt? Wieso? Du hättest ja auf einer Rechnungsstellung bestehen können, wenn du das so schlimm findest; es klingt aber schon ein bisschen so, als wolltest du keine 'schlafenden Hund' wecken und hofftest darauf, den Betrag lieber nicht bezahlen zu müssen...

Ich sehe in der Rechnungsstellung nichts Verwerfliches.

Und wenn man monatlich von 300 € zu leben hat, sollte man sich wohl nicht auch noch ein größeres Haustier anschaffen.
 
  • Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ Beitrag #47
:!:Mit Verlaub, jetzt wirds hier aber sehr abstrus.:!:
Bitte nochmal das Eingangsposting genau lesen.
Da steht, dass die TE sich jahrelang sehr mühte immer alles gleich zu bezahlen. Daher geht sie nun davon aus damals alles ordnungsgemäss bezahlt zu haben:
Wir haben damals immer darauf gedrängt dass sie uns die Leistungen gleich als Rechnung mitgibt als damals noch keine Kartenzahlung möglich war. Danach haben wir immer alles gleich mit Karte beglichen als sie das entsprechende Gerät hatte, aber sie hat es nie fertig gebracht uns die Rechnung mitzugeben und jetzt kommt nach 3 Jahren sowas daher!!!!
dementsprechend hat sie also Zweifel an der Korrektheit der Rechnungsstellung. Denn sie hat keinerlei Belege von damals um irgendetwas nachzuvollziehen. Ziemlich verständlich.

Ihr jetzt vor diesem Hintergrund Vorwürfe zu machen sie hätte 2010 sich keine Katze halten dürfen ist echt völlig absurd...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ Beitrag #48
[...] Ihr jetzt vor diesem Hintergrund Vorwürfe zu machen sie hätte 2010 sich keine Katze halten dürfen ist echt völlig absurd...

Ich habe ihr den Vorwurf nicht gemacht, denn ich weiß ja gar nichts über ihren finanziellen Hintergrund, ich bezog mich auf das, was zuvor spekuliert wurde und es handelt sich um eine allgemeine Aussage.
 
  • Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ Beitrag #49
Ja sag mal Querpfeiffe , dann war dir ja die ganze Zeit bewusst dass da noch eine Rechnung offen ist. Hast du gedacht die verschwindet einfach?

Was ist denn daran verwerflich oder unverschämt dass die TÄ für erbrachte Leistung eine Rechnung rausschickt, wenn auch nach Jahren, weil das System sie halt vielleicht verschluckt hat?
Dass die Zahlung so zeitnah gefordert wird ist nur verständlich, da hat dir die TÄ nämlich jahrelang einen zinslosen Kredit eingeräumt.

Kann ich wirklich nicht verstehen, Leistung erhalten aber nicht bezahlen wollen weil die Rechnung zu spät kommt:?:
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ Beitrag #50
Und mir ist auch klar, dass man seinen Rechnungen nicht "nachrennen" muss. Aber mich persönlich hätte es schon sehr innerhalb der nächsten 2-4 Wochen interessiert, welche Kosten da auf mich zukommen und ich hätte nachgefragt..

Ich habe gerade meinem Anwalt-Freund gesimst und ihn nach seiner Meinung dazu befragt. Interessiert mich nämlich auch.

Hallo,

doch, leider muß man seinen Rechnungen "nachrennen". Geldschulden (in diesem Fall erbrachte Tierarztleistungen) sind sogenannte "Bringschulden", d.h. derjenige der das Geld schuldet (in dem Fall "SChuldner" genannt) hat das Geld zum Gläubiger (in diesem Falle der Tierarzt) zu "bringen", d.h. sicherzustellen, dass die erbrachte Leistung auch bezahlt wird.( Ich arbeite in der Zwangsvollstreckung). Deshalb mein Tipp beim nächsten Mal: Wenn eine Rechnung noch offen ist, den Tierarzt nerven, notfalls schriftlich!!! Auch wenn es natürlich von dem Tierarzt SCh.. ist, den offenstehenden BEtrag erst nach 3 Jahren einzufordern, aber es ist sein/ihr gutes Recht. Verjährt ist diese nämlich nicht.

Evtl. könnt ihr euch ja auf Ratenzahlung einigen? Eigentlich sind Tierärzte da immer kulant.

Viele Grüße,
anjalie.
 
  • Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ Beitrag #51
darf ich nochmal betonen dass Ihr das Eingangsposting genau durchlesen solltet?

Dort berichtet die TE, dass sie immer alle Rechnungen sofort mit EC beglichen hatte.:!:
Weiterhin, dass sie trotz Bitte um Ausstellung einer Rechnung niemals von dieser Ärztin eine erhalten hat.:!:


Konsequenz ist: sie hat keine Dokumentation, mit der sie belegen könnte, dass sie damnals die Rechnung tatsächlich beglichen hat. Jedoch hat sie damals beglichen und bekommt trotzdem eine Rechnung kurz vor Verjährungsfrist.

Die Frage an uns ist also, wie sie sich dagegen wehren kann.
 
  • Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ Beitrag #52
Vielleicht solltest Du genauer lesen,
sie hat die Rechnung damals nicht beglichen und nun
bekommt sie sie innerhalb der Verjährungsfrist.
Klar kann sie abklären warum das so lange
gedauert hat und ob die Summe stimmt,
aber rechtlich wird sie zahlen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ Beitrag #53
Monterosa, ich finds nicht...wo steht das?
 
  • Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ Beitrag #54
Im ersten und einzigen Beitrag der TE in diesem Thread...
 
  • Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ Beitrag #55
bitte schreib mal ein Zitat...
ich finde nur dieses:
Danach haben wir immer alles gleich mit Karte beglichen als sie das entsprechende Gerät hatte,
 
  • Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ Beitrag #56
Anfangs hatte Ihr Tierarzt noch kein EC-Karten Gerät aus dieser Zeit sind sie offenen Forderungen !
Als die die TE dann mit Karte zahlen konnte hat Sie nach jeder Behandlung die anfallenden Kosten gezahlt, aber die Beträge aus der Zeit davor hat sie nicht beglichen weil der Tierarzt keine Rechnung ausgestellt hat... naja jetzt hat er es ja :lol:
 
  • Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ Beitrag #57
und dann steht da noch:
sie hat es nie fertig gebracht uns die Rechnung mitzugeben

Anfangs hatte Ihr Tierarzt noch kein EC-Karten Gerät aus dieser Zeit sind sie offenen Forderungen !

dann könnte sies ja nachvollziehen und hätte eine Rechnung...denn sie schreibt ja über die Zeit vor der EC Zahlung:

Wir haben damals immer darauf gedrängt dass sie uns die Leistungen gleich als Rechnung mitgibt

es handelt sich ja nicht um eine Mahnung, sondern eine Erstrechnungsstellung:

die Rechnung ist datiert vom 19.07.13
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ Beitrag #58
Vor der EC- Karten Zeit hat sie die Behandlungen nicht bezahlt und um Rechnung gebeten (die sie aber Zeitnah nicht bekommen hat) die offenen Beträge werden also jetzt mit der Rechnung vom Juli eingefordert...

Finde das jetzt nicht so kompliziert...

Es wäre allerdings einfacher wenn sich die TE einfach noch mal äußert und es genau erklärt

Setzt dein erstes Zitat mal hinter das dritte dann macht das Sinn ;-)
 
  • Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ Beitrag #59
Für eine Leistung die bis jetzt
nicht bezahlt wurde innerhalb der Verjährungsfrist.
Klar ist der Zeitraum komisch.
Aber der Anspruch ist legitim.
 
  • Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ Beitrag #60
In der Schweiz ist die Verjährung für Forderungen aus Vertrag 5 Jahre. Wird in Deutschland ähnlich sein.
Aber ist sehr unprofessionell und ärgerlich! Würde sie anrufen und ihr mitteilen, dass Du die Rechnung begleichst aber 30 Tage nach Erhalt und sie darauf hinweisen, dass sie erst am 23.7. bei Dir eingegangen ist.

Ja, aber man sagt ja auch das Österreich und Deutschland sehr ähnlich sind ;-)- in Österreich verjährt das bereteits nach 3 Jahren!! Da müsstest du diese Rechnung nicht mehr zahlen. Vor allem wenn da nie eine Zahlungserinnerung geschickt wurde.
Informiere dich mal genau wie es in DE ist, vielleicht doch nicht 5 Jahre...
 
Thema:

Nach 3 Jahren Rechnung von TÄ

Oben Unten