Ich finde es eigentlich gut, das es Tierarzt gibt, die bereit sind Rechnungen zu stunden, ich glaube mancher wäre dankbar dafür wenn es um Summen von mehreren Hundert Euro geht.
Andererseits würde ich gerade bei höheren Beträgen schon auf Rechnungsstellung drängen, sonst bringt das leicht die Finanzen durcheinander.
Wenn die Rechnung mit Datum 2013 gestellt wurde, aber mit dem Hinweis, dass es Leistungen aus 2010 sind, ist das ganz in Ordnung, so muss die Rechnung gestellt sein, wenn sie verspätet ausgestellt wird.
Und wenn die TE weiss, dass diese Leistungen auch erbracht und bisher nicht berechnet wurden, würde ich mit der Praxis nur besprechen welches Jahr zur Preisfindung verwendet wurde, zur Not wird man das auch bei der Tierärztekammer anfragen können.
Was die Verjährungsfrist betrifft, beträgt sie 3 Jahre für Rechnungen und Forderungen, kann aber durch einen Mahnbescheid verlängert werden.
Nur wenn die Leistung 3 Jahre vor Rechnungstellung erfolgte, kann man auf Verjährung pochen, fände ich aber nicht fair, wenn man die Leistung erhalten hat