Ich lese dasselbe, wie Saurier heraus.
Vor dem Kartenlesegerät hat sie zwar nach Rechnungen gebeten, diese aber nicht erhalten.
Was daraus schließt, dass sie diese nicht beglichen hat.
Als Kartenzahlung möglich war, hat sie jede erbrachte Leistung sofort beglichen.
Demzufolge hat sie vor dem Kartenzahlungsgerät nicht bezahlt und muss dieses halt jetzt nachholen, Pech für sie.
Aber der Tierarzt hat, nicht nur meiner Meinung nach, das Geld verdient, da er ja offensichtlich die Leistung erbracht hat und dafür noch nicht bezahlt wurde, Punkt!