nee, nicht ganz:
Wenn der Vermieter eine Katzenhaltung erlaubt, dann muss auch gewährleistet sein, dass die katze artgerecht gehalten wird. Und das einzige Argument, was er anführen kann, wäre eine Bauliche Veränderung im Aspekt des Hauses. Wenn nun aber diese nicht vorhanden ist, z.B. durch ein sehr diskret angebrachtes Netz, muss er es dulden (gfs. endet ein schlimmerer Streit mit einer architektonischen Begutachtung vor ort und Einigung-Mich hat das einmal einen Architekten für einen Nachmittag gekostet, 300 Euro).