Hilfe bei der Entscheidung gesucht

Diskutiere Hilfe bei der Entscheidung gesucht im Katzen Forum im Bereich Katzenfreunde; Wenn in Deinem Vertrag steht dass Du die Erlaubnis einholen musst, dann ist es zwar 'ne reine Formsache, aber wenn Du's nicht machst ein Verstoss...
  • Hilfe bei der Entscheidung gesucht Beitrag #81
Es ist sowieso wahrscheinlich reine formsache, ich habe ja bereits einen Hund. Da wars kein Problem.
Wenn in Deinem Vertrag steht dass Du die Erlaubnis einholen musst, dann ist es zwar 'ne reine Formsache, aber wenn Du's nicht machst ein Verstoss gegen den Mietvertrag der für eine fristlose Kündigung ausreichen kann. Drum bitte kein Risiko eingehen.
Zumal es durchaus sein kann dass Hunde erlaubt werden, Katzen aber nicht (oder umgekehrt).
 
  • Hilfe bei der Entscheidung gesucht Beitrag #82
Eigentlich stimmt das nicht. Es gab vor einiger Zeit ein Gerichtsurteil, dass Katzen- oder Hundehaltung nicht grundsätzlich verboten werden darf.
Danach ist das dann auch kein Kündigungsgrund.
 
  • Hilfe bei der Entscheidung gesucht Beitrag #83
Eigentlich stimmt das nicht. Es gab vor einiger Zeit ein Gerichtsurteil, dass Katzen- oder Hundehaltung nicht grundsätzlich verboten werden darf.
Danach ist das dann auch kein Kündigungsgrund.
Das hatten wir doch neulich erst! *SEUFZ*
Über das Urteil kann man streiten (eigentlich besagt es nur, dass die Katzenhaltung per se nicht verboten werden darf, dass man aber a) weiterhin verlangen kann dass die Erlaubnis geholt werden muss und b) dass sie verboten werden kann wenn andere Mieter sich beschweren) und c) dass sie unter bestimmten Umständen eben verweigert werden kann (ja, solche Umstände gibt es - wir haben selbst so einen Fall).

Darum geht's aber garnicht.

Sondern darum dass im Mietvertrag steht dass die Erlaubnis eingeholt werden muss. Wird die Erlaubnis nicht eingeholt, ist das ein Verstoß gegen den Mietvertrag. Verstösse gegen den Mietvertrag können zu einer fristlosen Kündigung führen.

Das ist genauso bescheuert wie wenn der Lebensgefährte dazu zieht: Auch hier gilt, dass man den Vermieter um Erlaubnis fragen muss. Diese Erlaubnis kann der Vermieter aber bei Familienmitgliedern bzw. dem Lebensgefährten nicht verweigern. Trotzdem muss die Erlaubnis eingeholt werden.
Auch hier geht's nicht darum ob es verboten werden kann dass der Lebensgefährte einzieht oder nicht sondern darum dass die Erlaubnis eingeholt werden muss.

P.S.: Bitte verbreitet nicht immer diese "Weisheit" dass man keine Erlaubnis brüchte - selbst wenn das fragliche Urteil Allgemeingültigkeit hätte (was es nicht hat) gilt die Klausel weiterhin dass die Erlaubnis eingeholt werden muss! Wer da falsche Ratschläge gibt hilft mit dass jemand (samt neuem Haustier) eine neue Bleibe suchen muss!

P.S.S.: Habe den Link rausgesucht der diesbezüglich neulich gepostet wurde - da steht ausdrücklich drin dass die Klausel dass die Erlaubnis eingeholt werden muss:

"Ein Erlaubnisvorbehalt - also die Klausel, dass der Mieter für die Hunde- und Katzenhaltung in der Mietwohnung vorab die Zustimmung des Vermieters einzuholen hat – ist dagegen nach wie vor wirksam (vgl. z. B. AG München, Urteil vom 26.07.2012, 411 C 6862/12). Verweigern kann der Vermieter nach dieser Entscheidung die Zustimmung zur Haustierhaltung allerdings nur noch dann, wenn das Tier zum Beispiel die Hausgemeinschaft mehr als vertretbar stört (z.B. häufiges, lang andauerndes Bellen), das Tier Beschädigungen am Gemeinschaftseigentum verursacht oder sein Verhalten die Mitbewohner verängstigt bzw. diese angegriffen werden und nicht überragende Mieterinteressen einem Verbot entgegenstehen (z.B. Haltung eines Blindenhundes oder wie in dem vom BGH entschiedenen Fall die Anschaffung eines Hundes auf Anraten des Arztes zu therapeutischen Zwecken). Gleiches gilt für den nachträglichen Widerruf der Zustimmung zur Tierhaltung."
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Hilfe bei der Entscheidung gesucht Beitrag #84
Stimmt, du hast Recht, eine Erlaubnis ist dann notwendig. Weiß ich eigentlich auch...

Und ich weiß auch, dass es auch nur dann nicht verboten werden kann, wenn sich niemand belästigt fühlt.
Aber wer sollte sich von Wohnungskatzen belästigt fühlen?

Was für Umstände wären denn das?
 
  • Hilfe bei der Entscheidung gesucht Beitrag #85
Und ich weiß auch, dass es auch nur dann nicht verboten werden kann, wenn sich niemand belästigt fühlt.
Aber wer sollte sich von Wohnungskatzen belästigt fühlen?
Z.B. jemand mit einer schweren Katzen(haar)allergie bei dem es schon reicht dass Katzenhaare im Treppenhaus rumfliegen damit er einen lebensbedrohenden anaphylaktischen Schock bekommt?
Der womöglich deshalb ganz bewusst eine Wohnung in einem Haus gesucht hat in dem Tierhaltung von vornherein grundsätzlich verboten wurde (was durchaus für so einige Häuser gilt - egal ob WEG oder Einzeleigentum)?

Was für Umstände wären denn das?
Da gibt es jede Menge Beispiele, denk mal allein was es so alles an Häusern gibt in denen nicht nur Privatwohnungen sind sondern auch Gewerbe bzw. Arztpraxen.

Ich finde das Urteil nicht richtig - einfach weil Leute mit Haustieren es damit noch viel, viel schwerer haben werden künftig eine Wohnung zu finden. Ich hab ja 'ne Menge mit Vermietung zu tun und kenne auch die zahlreichen Gründe warum ungerne an Tierhalter vermietet wird (auch aus diversen Vermieter-Foren), das wird alles durch dieses Urteil noch viel extremer. Schade.

Btw.: Den Ratschlag erstmal so zu tun als hätte man keine Haustiere und die Haustiere dann nachzuholen sollte man auch nicht geben - eine falsche Mieterselbstauskunft ist auch ein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung.
 
  • Hilfe bei der Entscheidung gesucht Beitrag #86
Z.B. jemand mit einer schweren Katzen(haar)allergie bei dem es schon reicht dass Katzenhaare im Treppenhaus rumfliegen damit er einen lebensbedrohenden anaphylaktischen Schock bekommt?
Der womöglich deshalb ganz bewusst eine Wohnung in einem Haus gesucht hat in dem Tierhaltung von vornherein grundsätzlich verboten wurde (was durchaus für so einige Häuser gilt - egal ob WEG oder Einzeleigentum)?


Da gibt es jede Menge Beispiele, denk mal allein was es so alles an Häusern gibt in denen nicht nur Privatwohnungen sind sondern auch Gewerbe bzw. Arztpraxen.

Ich finde das Urteil nicht richtig - einfach weil Leute mit Haustieren es damit noch viel, viel schwerer haben werden künftig eine Wohnung zu finden. Ich hab ja 'ne Menge mit Vermietung zu tun und kenne auch die zahlreichen Gründe warum ungerne an Tierhalter vermietet wird (auch aus diversen Vermieter-Foren), das wird alles durch dieses Urteil noch viel extremer. Schade.

Btw.: Den Ratschlag erstmal so zu tun als hätte man keine Haustiere und die Haustiere dann nachzuholen sollte man auch nicht geben - eine falsche Mieterselbstauskunft ist auch ein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung.


Ui... ich kenne zwar viele Leute mit Katzenhaarallergie - ich habe ja selber eine -, aber bis zum anaphylaktischen Schock? Jemand der dann keine Hyposensibilisierung machen lässt, ist schon fast ein Selbstmörder, man kann den Tierhaaren ja fast nicht entgehen. Ein Kollege mit Katzenhaaren am Pulli müsste dann auch reichen.
 
  • Hilfe bei der Entscheidung gesucht Beitrag #87
Ja, deswegen warte ich ja so ungeduldig... weil ich das unbedingt schriftlich haben will.

In der Schweiz darf die Tierhaltung verboten werden für Hunde, Katzen und z.B. Papageien und andere exotische Tiere. Kleinere Tiere in angemessener Stückzahl hingegen dürfen nicht verboten werden.
 
  • Hilfe bei der Entscheidung gesucht Beitrag #88
Ui... ich kenne zwar viele Leute mit Katzenhaarallergie - ich habe ja selber eine -, aber bis zum anaphylaktischen Schock? Jemand der dann keine Hyposensibilisierung machen lässt, ist schon fast ein Selbstmörder, man kann den Tierhaaren ja fast nicht entgehen. Ein Kollege mit Katzenhaaren am Pulli müsste dann auch reichen.
Das sind genau die Beispiele die sich vernünftigerweise dann eine Wohnung in einem "garantiert" katzenfreien Haus suchen. Ganz schön blöd wenn dann plötzlich so 'ne Rechtsprechung kommt (dass ich davon nichts halte habe ich schon erwähnt?).
Es gibt nun mal Leute die wegen Allergien garnicht arbeitsfähig sind - wo sollen die denn wohnen wenn man plötzlich überall Tiere halten darf?

Bitte nicht falsch verstehen, ich wäre ja nicht in diesem Forum wenn ich nicht selbst Katzen hätte. Aber man sollte meiner Meinung nach zum Nachteil anderer etwas erzwingen können. Und de fakto ist das ja auch mit diesem Urteil garnicht möglich. Das Theater drumrum wird aber mal wieder ins uferlose aufgeblasen. Wer hat denn davon was? Eigentlich nur die Rechtsanwälte.
Für alle anderen ist das nur Mist, Mist, Mist - ob Tierhalter oder nicht, ob Vermieter oder nicht, ob Allergiker oder nicht... Selbst für diejenigen die damit absolut nichts zu tun haben ist das Mist, weil sowas die Gerichte bis ins Unendliche blockieren kann weil das ja wieder alles Einzelfälle sind die dann zig Gutachten benötigen usw.
 
  • Hilfe bei der Entscheidung gesucht Beitrag #89
Glücklicherweise waren meine Vermieter da recht locker. Ein Anruf und die Sache war geritzt.
Und die neuen Eigentümer standen dann quasi vor vollendeten Tatsachen.
Ich hoffe, dass die nächste Wohnung vielleicht irgendwann man Eigentum wird. Obwohl ich das hier in Hamburg doch sehr bezweifle.
 
  • Hilfe bei der Entscheidung gesucht Beitrag #90
In der Schweiz darf die Tierhaltung verboten werden für Hunde, Katzen und z.B. Papageien und andere exotische Tiere. Kleinere Tiere in angemessener Stückzahl hingegen dürfen nicht verboten werden.
Das mit den Kleintieren galt in Deutschland bisher auch bzw. wird auch weiterhin gelten.
Als Kleintiere eingestuft werden Tiere, die in Käfigen (bzw. Terrarien etc.) gehalten werden, was ja für Katzen und Hunde nicht gilt - egal wie klein die ausfallen. Das war ja bisher immer gerne mal der Streitpunkt (obwohl es auch hier ein Urteil gab das von den meisten Leuten in den falschen Zusammenhang gebracht wurde bzw. komplett falsch verstanden wurde).

Letztendlich ist der Fazit aus dem neuen Urteil einfach nur, dass man sehr wohl die Tierhaltung verbieten kann, es aber deutlich nerviger und teurer ist das durchzusetzen als bisher und dass darunter noch mehr Parteien leiden als bisher. Bisher war's ja - nach dem Tier an erster Stelle - nur der Vermieter bzw. Eigentümer und der Mieter. Jetzt kommt dazu auch noch ein weiterer Mieter und diverse Gutachter.

Ich hoffe, dass die nächste Wohnung vielleicht irgendwann man Eigentum wird. Obwohl ich das hier in Hamburg doch sehr bezweifle.
Wenn, dann bist du als Tierhalterin besser dran wenn Du Dir ein Haus kaufst.
In einer Eigentümergemeinschaft entscheidet ja die Mehrheit - und dann könntest du selbst bei einer Eigentumswohnung zu etwas gezwungen werden was nicht zur Tierhaltung passt. Z.B. könnte Dir verboten werden eine Katzenklappe einzubauen (ja, ich weiss, Deine Katzen sind keine Freigänger und Du würdest Dir auch keine zulegen, aber nur mal theoretisch).
 
  • Hilfe bei der Entscheidung gesucht Beitrag #91
Pablo und Richi ziehen nun definitiv bei mir ein :mrgreen: Nahmensänderung in Progress ;-)
 
  • Hilfe bei der Entscheidung gesucht Beitrag #92
Juhu!

Sind doch hübsche Namen. Willst du die wirklich ändern?
 
  • Hilfe bei der Entscheidung gesucht Beitrag #93
Ih ne... Pablo ginge ja noch, aber Richi für einen kleinen, stolzen Schneeleoparden?
 
  • Hilfe bei der Entscheidung gesucht Beitrag #94
Aber die hören doch bestimmt schon auf ihre Namen oder?
 
  • Hilfe bei der Entscheidung gesucht Beitrag #95
Nicht so wirklich, nein... wäre also nicht tragisch. Vielleicht hören sie auf mich ja sowieso noch nicht wenn sie kommen
 
  • Hilfe bei der Entscheidung gesucht Beitrag #96
Na dann... auf geht's!

Wie wäre es mit Pablo und Picasso! :mrgreen:
 
  • Hilfe bei der Entscheidung gesucht Beitrag #97
Hatte ich mir auch schon überlegt, aber näää...

Wären es Weibchen, hätte ich sogar Namensideen... wenn auch etwas speziell :mrgreen:

Tibia und Fibula (Schienbein/Wadenbein)
Scapula und Clavicula (Schulterblatt/Schlüsselbein)

Femur und Humerus? :mrgreen::mrgreen:
 
  • Hilfe bei der Entscheidung gesucht Beitrag #98
LOL... deine Ideen sind genauso lustig wie meine. Nein, lustiger!:mrgreen:
 
  • Hilfe bei der Entscheidung gesucht Beitrag #99
Ich arbeite in der Medizinischen Ecke, da fällt einem schonmal sowas ein

Larynx und Pharynx wäre auch süss :mrgreen:
 
  • Hilfe bei der Entscheidung gesucht Beitrag #100
Öhm.... nur für dich. :mrgreen:
 
Thema:

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