achja - was vielleicht noch nicht rüberkam: die eigentlichen "Mieter" der Wohnung sind schon seit mindestens Anfang Dezember über alle Berge, unauffindbar; haben weder gekündigt noch Miete gezahlt; sondern augenscheinlich die Wohnungsschlüssel weitergegeben an eben jenen Typen, der hier bei mir aufgekreuzt ist. Der ist kein Mieter! Er hat sich hier sozusagen reingeschlichen. Insofern habe ich keinen Hausfriedensbruch begangen; wenn dann hat derjenige das. Und die Mietz habe ich wegen Gefahr im Verzug mitgenommen.
Rein juristisch sieht's so aus:
1.) Der aktuelle Mietvertrag ist - da nicht gekündigt - noch gültig, dass die Mieter ausgezogen sind besagt da garnichts. Man kann eine Wohnung auch mieten ohne drin zu wohnen. Es bleibt also beim Hausfriedensbruch (auf den übrigens bis zu ein Jahr Gefängnis steht - das ist KEIN Kavaliersdelikt!).
2.) Ob die aktuellen Mieter unauffindbar sind ist die Frage - dazu müsste man erstmal die entsprechenden Nachforschungen anstellen um das zu verifizieren. Erster Schritt wäre es normalerweise beim Einwohnermeldeamt nachzufragen, das muss aber der Vermieter machen, Du bist da leider nicht auskunftsberechtigt. Wahrscheinlich sind die Mieter aber noch auf diese Wohnung gemeldet, zumal sie die Wohnung ja aktuell auch noch gemietet haben.
3.) Wohnungsschlüssel weiterzugeben ist erstmal auch noch nichts schlimmes - wer von uns hatte denn noch nie Besuch und hat dem Schlüssel gegeben? Derjenige begeht dann auch keinen Hausfriedensbruch, denn er hat ja nicht nur die offizielle Erlaubnis zum Betreten der Wohnung sondern auch noch die Schlüssel dafür vom eigentlichen Besitzer erhalten, also überhaupt kein Problem.
4.) Den Terminus "Gefahr im Verzug" wendet man normalerweise nur an wenn z.B. Gasgeruch aus der Wohnung dringt oder Wasser unter der Tür vorquillt oder ähnliches - dann ist auch der Vermieter bzw. die Hausverwaltung bzw. der Eigentümer berechtigt die Wohnung aufzubrechen.
5.) "Gefahr im Verzug" für das Tier (ob dieser Terminus da anwendbar ist oder nicht weiss ich leider nicht) berechtigt in keinem Fall zum Hausfriedensbruch. Und auf garkeinen Fall berechtigt es zum Diebstahl des Tieres. Ich denke auch ein sehr gutmütiger Richter könnte bzw. müsste da sagen "Es hätte gereicht die Katze zu versorgen, sie hätte nicht entwendet werden müssen"...
Bitte - zu DEINEM Schutz!!! - sichere Dich da nochmal ab. Wir reden hier nicht von Kavaliersdelikten.
Ich hätte vermutlich auch nicht anders gehandelt als Du, aber rein rechtlich ist das sehr, sehr kritisch.
Und wenn die Dame (so es die denn überhaupt gibt) sich meldet, kann man ja immer noch sehen.. ich bezweifle allerdings stark, dass da noch was kommt.
Du musst wenigstens versuchen rauszufinden wo die Katze tatsächlich hingehört!
Stell Dir vor Du gibst Deine Katze jemandem damit er sie versorgt und bist dann verhindert und danach hat sich jemand anderes die Katze angeeignet und womöglich bereits weitervermittelt - das würde Dir doch auch nicht gefallen, oder?
Was hat der Typ denn dazu gesagt dass Du die Katze zu Dir genommen hast?
Fand er das völlig OK so und ist kommentarlos wieder abgezogen?