aufmerksammachen und Panik verbreiten sind zwei verschieden' Paar Schuhe.
Vielleicht liest Du alles einfach noch mal nach.
Ich habe keine Panik verbreitet sondern drauf hingewiesen dass man sich absichern sollte.
Wer das dann hinterher so aufgeblasen hat war jemand anderes...
1. Nein, hier liegt KEIN Diebstahl vor.
DOCH.
2. Ein Hausfriedensbruch ist, wenn ein nach außen hin als berechtigt auftretender Vermieter die Erlaubnis zum Betreten der Wohnung gegeben hat, von Skabarella auch nicht begangen worden, ...
Es handelt sich trotzdem um einen Hausfriedensbruch. Wenn ich Dir erlaube bei Skabarella einzubrechen, glaubst Du ernsthaft das wäre dann legal oder wie? Einbrechen leichtgemacht sag ich dazu nur - brauchst ja nur jemand der dir sagt "mach nur"...
Der Vermieter war ebenfalls nicht berechtigt die Wohnung zu betreten - es sei denn der Mieter hat ihm die Erlaubnis erteilt und den Schlüssel zu diesem Zweck überlassen, was ja nicht der Fall war, da der Mieter ja verschollen ist.
... weil sie nicht widerrechtlich eingedrungen ist ...
Sie ist aber widerrechtlich eingedrungen, denn sie hatte keine Erlaubnis des Mieters.
... ODER aber sich in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum befunden hat (und dann ist sie ebenfalls nicht strafbar).
Schon mal den Spruch gehört "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"?
Das gilt auch hier.
Sonst könnte man ja noch ganz andere Straftaten begehen mit der Ausrede "Ich wusste nicht dass man das nicht darf...".
Eventuell kann der Vermieter belangt werden, aber auch das ist alles andere als sicher, denn wir wissen nicht, ob der den Schlüssel berechtigterweise hatte oder nicht!
Ob er einen Schlüssel hatte oder nicht - es geht um das Betreten der Wohnung, für das brauchte er eine Erlaubnis, und die hatte er sicher nicht, der Mieter ist ja aktuell verschollen.
Dass man nicht "einfach so" in fremde Wohnungen geht, ist wohl jedem hier klar.
Oben argumentierst Du aber anders, nämlich dass wenn man's nicht weiss man's einfach machen darf...
Dazu braucht hier niemand - zudem noch unrichtige oder halbwahre - Belehrungen über Diebstahl und Hausfriedensbruch.
Ich würde Dich dringend bitten bezüglich des genannten Gesetzestextes Dich ans Bundesministerium der Justiz zu wenden wenn Du meinst dass das falsch ist - ist natürlich blöd wenn die sowas ins Netz setzen und Du es besser weisst.
Ich hab das halt einfach mal geglaubt was die schreiben, ich wusste ja nicht dass Du eine höhere Instanz bist als unsere Gesetzgebung.