25.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #181 T toshie Beiträge 709 Reaktionspunkte 6 Pina_Colada schrieb: Wahrscheinlich wird der nächste Schritt sein dass wir uns an einen Schlichter wenden werden. Ich glaube allerdings nicht das die bösen Nachbarn sich auf so ein Gespräch einlassen werden. Zum Vergrößern anklicken.... Zu einem Gespräch bei einem Schlichter werden sie dann aber geladen. Das ist dann also eigentlich nicht freiwillig. Wenn sie nicht erscheinen, gilt der Versuch dann als gescheitert und dann könnt ihr direkt vor Gericht ziehen. Jedenfalls verstehe ich das pdf so, das ich verlinkt habe. Was Kumpel zum Thema Direktanzeigen bei der Staatsanwaltschaft schreibt - da hat er mal Recht. Vor allem, wenn ihr sehr ländlich wohnt, kann es mehr Sinn machen, strafrechtlich relevante Geschehnisse, wie z.B. das Werfen von Steinen auf die Katzen oder auch das Zuschlagen mit Brettern auf die Katzen, direkt bei der Staatswanwaltschaft (er genügt ein Brief) statt bei der "Dorfpolizei" anzuzeigen. Und nochmals sei erwähnt, dass du solche Geschehnisse natürlich filmen darfst und solche Aufnahmen vor einem Strafgericht auch verwertbar sind (auch mit Ton natürlich - da hat Bangen mal wieder Mist geschrieben).
Pina_Colada schrieb: Wahrscheinlich wird der nächste Schritt sein dass wir uns an einen Schlichter wenden werden. Ich glaube allerdings nicht das die bösen Nachbarn sich auf so ein Gespräch einlassen werden. Zum Vergrößern anklicken.... Zu einem Gespräch bei einem Schlichter werden sie dann aber geladen. Das ist dann also eigentlich nicht freiwillig. Wenn sie nicht erscheinen, gilt der Versuch dann als gescheitert und dann könnt ihr direkt vor Gericht ziehen. Jedenfalls verstehe ich das pdf so, das ich verlinkt habe. Was Kumpel zum Thema Direktanzeigen bei der Staatsanwaltschaft schreibt - da hat er mal Recht. Vor allem, wenn ihr sehr ländlich wohnt, kann es mehr Sinn machen, strafrechtlich relevante Geschehnisse, wie z.B. das Werfen von Steinen auf die Katzen oder auch das Zuschlagen mit Brettern auf die Katzen, direkt bei der Staatswanwaltschaft (er genügt ein Brief) statt bei der "Dorfpolizei" anzuzeigen. Und nochmals sei erwähnt, dass du solche Geschehnisse natürlich filmen darfst und solche Aufnahmen vor einem Strafgericht auch verwertbar sind (auch mit Ton natürlich - da hat Bangen mal wieder Mist geschrieben).
25.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #182 L Louisella Beiträge 1.304 Reaktionspunkte 28 toshie schrieb: Und nochmals sei erwähnt, dass du solche Geschehnisse natürlich filmen darfst und solche Aufnahmen vor einem Strafgericht auch verwertbar sind (auch mit Ton natürlich - da hat Bangen mal wieder Mist geschrieben). Zum Vergrößern anklicken.... Nein, Du darfst den Nachbarn auf seinem Privatgrundstück NICHT filmen - es sei denn er erlaubt es Dir. Und die Filmchen dürfen dann natürlich auch vor Gericht nicht verwendet werden (was nicht heisst dass ein Schlichter sie sich nicht doch anschauen würde). Lies mal nach was dazu auf den diversen Videoüberwachungsseiten (Alarmanlagen usw.) ausführlich beschrieben wird - da darfst Du auch nur bis zu Deiner eigenen Grundstücksgrenze filmen bzw. überwachen (und musst das sogar an den Grenzen per Schild deutlich machen).
toshie schrieb: Und nochmals sei erwähnt, dass du solche Geschehnisse natürlich filmen darfst und solche Aufnahmen vor einem Strafgericht auch verwertbar sind (auch mit Ton natürlich - da hat Bangen mal wieder Mist geschrieben). Zum Vergrößern anklicken.... Nein, Du darfst den Nachbarn auf seinem Privatgrundstück NICHT filmen - es sei denn er erlaubt es Dir. Und die Filmchen dürfen dann natürlich auch vor Gericht nicht verwendet werden (was nicht heisst dass ein Schlichter sie sich nicht doch anschauen würde). Lies mal nach was dazu auf den diversen Videoüberwachungsseiten (Alarmanlagen usw.) ausführlich beschrieben wird - da darfst Du auch nur bis zu Deiner eigenen Grundstücksgrenze filmen bzw. überwachen (und musst das sogar an den Grenzen per Schild deutlich machen).
25.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #183 T toshie Beiträge 709 Reaktionspunkte 6 Louisella schrieb: Nein, Du darfst den Nachbarn auf seinem Privatgrundstück NICHT filmen - es sei denn er erlaubt es Dir. Und die Filmchen dürfen dann natürlich auch vor Gericht nicht verwendet werden (was nicht heisst dass ein Schlichter sie sich nicht doch anschauen würde). Lies mal nach was dazu auf den diversen Videoüberwachungsseiten (Alarmanlagen usw.) ausführlich beschrieben wird - da darfst Du auch nur bis zu Deiner eigenen Grundstücksgrenze filmen bzw. überwachen (und musst das sogar an den Grenzen per Schild deutlich machen). Zum Vergrößern anklicken.... Ahhhhh, ich kreisch gleich! Es geht doch hier nicht um eine permanente Überwachung, sondern um das Filmen von strafrechtlich relevanten Situationen. Da spielt dann auch das Persönlichkeitsrecht keine Rolle mehr! Mal zum Vergleich: Stell dir vor, du sieht wie jemand jemanden körperlich angeht. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass du das nicht filmen darfst???? Oder jemand geht dich an? Glaubst doch nicht im Ernst, dass du das nicht filmen darfst? Aber ich zieh mich hier jetzt mal raus aus diesem Thread. Verstehe sowieso nicht, dass die Te nicht schon längst juristische Schritte eingeleitet hat - das perfekte Mobbingopfer eben, leider.
Louisella schrieb: Nein, Du darfst den Nachbarn auf seinem Privatgrundstück NICHT filmen - es sei denn er erlaubt es Dir. Und die Filmchen dürfen dann natürlich auch vor Gericht nicht verwendet werden (was nicht heisst dass ein Schlichter sie sich nicht doch anschauen würde). Lies mal nach was dazu auf den diversen Videoüberwachungsseiten (Alarmanlagen usw.) ausführlich beschrieben wird - da darfst Du auch nur bis zu Deiner eigenen Grundstücksgrenze filmen bzw. überwachen (und musst das sogar an den Grenzen per Schild deutlich machen). Zum Vergrößern anklicken.... Ahhhhh, ich kreisch gleich! Es geht doch hier nicht um eine permanente Überwachung, sondern um das Filmen von strafrechtlich relevanten Situationen. Da spielt dann auch das Persönlichkeitsrecht keine Rolle mehr! Mal zum Vergleich: Stell dir vor, du sieht wie jemand jemanden körperlich angeht. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass du das nicht filmen darfst???? Oder jemand geht dich an? Glaubst doch nicht im Ernst, dass du das nicht filmen darfst? Aber ich zieh mich hier jetzt mal raus aus diesem Thread. Verstehe sowieso nicht, dass die Te nicht schon längst juristische Schritte eingeleitet hat - das perfekte Mobbingopfer eben, leider.
28.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #184 Pina_Colada Beiträge 454 Reaktionspunkte 0 Wir sind dran juristisch vorzugehen.....
28.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #185 L Louisella Beiträge 1.304 Reaktionspunkte 28 toshie schrieb: Ahhhhh, ich kreisch gleich! Es geht doch hier nicht um eine permanente Überwachung, sondern um das Filmen von strafrechtlich relevanten Situationen. Da spielt dann auch das Persönlichkeitsrecht keine Rolle mehr! Zum Vergrößern anklicken.... Du musst nicht kreischen. Überwachungsanlagen werden übrigens auch nur aus dem Grund installiert, strafrechtlich relevante Situationen zu filmen... toshie schrieb: Stell dir vor, du sieht wie jemand jemanden körperlich angeht. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass du das nicht filmen darfst???? Zum Vergrößern anklicken.... 1.) würde ich da als erstes mal versuchen einzuschreiten bzw. wenigstens Hilfe rufen bevor ich die Kamera zücke (widerlich, diese Glotzer die filmen ohne was zu unternehmen!) und 2.) reden wir hier von einem Privatgrundstück. In der Öffentlichkeit darfst Du filmen soviel und was Du willst. Aber nicht auf Privatgrundstücken (außer Deinem eigenen natürlich). DAS ist der wesentliche Unterschied! toshie schrieb: Oder jemand geht dich an? Glaubst doch nicht im Ernst, dass du das nicht filmen darfst? Zum Vergrößern anklicken.... Wenn mich jemand angeht hab ich lieber die Hände frei um mich zu wehren... Abgesehen davon: Filmen kannst Du natürlich trotzdem - es ist aber eben nicht gerichtsverwertbar.
toshie schrieb: Ahhhhh, ich kreisch gleich! Es geht doch hier nicht um eine permanente Überwachung, sondern um das Filmen von strafrechtlich relevanten Situationen. Da spielt dann auch das Persönlichkeitsrecht keine Rolle mehr! Zum Vergrößern anklicken.... Du musst nicht kreischen. Überwachungsanlagen werden übrigens auch nur aus dem Grund installiert, strafrechtlich relevante Situationen zu filmen... toshie schrieb: Stell dir vor, du sieht wie jemand jemanden körperlich angeht. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass du das nicht filmen darfst???? Zum Vergrößern anklicken.... 1.) würde ich da als erstes mal versuchen einzuschreiten bzw. wenigstens Hilfe rufen bevor ich die Kamera zücke (widerlich, diese Glotzer die filmen ohne was zu unternehmen!) und 2.) reden wir hier von einem Privatgrundstück. In der Öffentlichkeit darfst Du filmen soviel und was Du willst. Aber nicht auf Privatgrundstücken (außer Deinem eigenen natürlich). DAS ist der wesentliche Unterschied! toshie schrieb: Oder jemand geht dich an? Glaubst doch nicht im Ernst, dass du das nicht filmen darfst? Zum Vergrößern anklicken.... Wenn mich jemand angeht hab ich lieber die Hände frei um mich zu wehren... Abgesehen davon: Filmen kannst Du natürlich trotzdem - es ist aber eben nicht gerichtsverwertbar.
28.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #186 Pina_Colada Beiträge 454 Reaktionspunkte 0 Ich film ihn inzwischen aber trotzdem......
28.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #187 L Louisella Beiträge 1.304 Reaktionspunkte 28 Pina_Colada schrieb: Ich film ihn inzwischen aber trotzdem...... Zum Vergrößern anklicken.... Würd ich auch tun. Vielleicht wird's zum Schlichtungsgespräch ja sogar zugelassen. Vor Gericht halt dann eher nicht.
Pina_Colada schrieb: Ich film ihn inzwischen aber trotzdem...... Zum Vergrößern anklicken.... Würd ich auch tun. Vielleicht wird's zum Schlichtungsgespräch ja sogar zugelassen. Vor Gericht halt dann eher nicht.
28.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #188 Pina_Colada Beiträge 454 Reaktionspunkte 0 Eben, dann hätte ich im Falle eines Falles wenigstens etwas als "Beweis" in der Hand.
28.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #189 Polly_Ester Beiträge 82 Reaktionspunkte 0 Pina_Colada schrieb: Wir sind dran juristisch vorzugehen..... Zum Vergrößern anklicken.... Pina_Colada schrieb: Ich film ihn inzwischen aber trotzdem...... Zum Vergrößern anklicken.... Super! Ich denke, ihr seid auf dem richtigen weg.
Pina_Colada schrieb: Wir sind dran juristisch vorzugehen..... Zum Vergrößern anklicken.... Pina_Colada schrieb: Ich film ihn inzwischen aber trotzdem...... Zum Vergrößern anklicken.... Super! Ich denke, ihr seid auf dem richtigen weg.
28.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #190 Pina_Colada Beiträge 454 Reaktionspunkte 0 Danke, wir sind auf jeden Fall dran und bleiben auch dran!
29.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #191 T toshie Beiträge 709 Reaktionspunkte 6 Louisella, natürlich darfst du auch jemanden dabei filmen, wie er Straftaten auf dem eigenen Grund und Boden begeht. Hier sollte man Strafrecht nicht mit dem Zivilrecht verwechseln. Und klar ist auch, dass man in einem 1. Schritt Hilfe ruft und/oder selbst einschreitet, sofern man sich mit letzterem nicht selbst komplett gefährdet...
Louisella, natürlich darfst du auch jemanden dabei filmen, wie er Straftaten auf dem eigenen Grund und Boden begeht. Hier sollte man Strafrecht nicht mit dem Zivilrecht verwechseln. Und klar ist auch, dass man in einem 1. Schritt Hilfe ruft und/oder selbst einschreitet, sofern man sich mit letzterem nicht selbst komplett gefährdet...