Schusswaffengebrauch im Wohngebiet

Diskutiere Schusswaffengebrauch im Wohngebiet im Katzen Forum im Bereich Katzenfreunde; Zu einem Gespräch bei einem Schlichter werden sie dann aber geladen. Das ist dann also eigentlich nicht freiwillig. Wenn sie nicht erscheinen...
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #181
Wahrscheinlich wird der nächste Schritt sein dass wir uns an einen Schlichter wenden werden. Ich glaube allerdings nicht das die bösen Nachbarn sich auf so ein Gespräch einlassen werden.

Zu einem Gespräch bei einem Schlichter werden sie dann aber geladen. Das ist dann also eigentlich nicht freiwillig. Wenn sie nicht erscheinen, gilt der Versuch dann als gescheitert und dann könnt ihr direkt vor Gericht ziehen. Jedenfalls verstehe ich das pdf so, das ich verlinkt habe.

Was Kumpel zum Thema Direktanzeigen bei der Staatsanwaltschaft schreibt - da hat er mal Recht. Vor allem, wenn ihr sehr ländlich wohnt, kann es mehr Sinn machen, strafrechtlich relevante Geschehnisse, wie z.B. das Werfen von Steinen auf die Katzen oder auch das Zuschlagen mit Brettern auf die Katzen, direkt bei der Staatswanwaltschaft (er genügt ein Brief) statt bei der "Dorfpolizei" anzuzeigen. Und nochmals sei erwähnt, dass du solche Geschehnisse natürlich filmen darfst und solche Aufnahmen vor einem Strafgericht auch verwertbar sind (auch mit Ton natürlich - da hat Bangen mal wieder Mist geschrieben).
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet

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  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #182
Und nochmals sei erwähnt, dass du solche Geschehnisse natürlich filmen darfst und solche Aufnahmen vor einem Strafgericht auch verwertbar sind (auch mit Ton natürlich - da hat Bangen mal wieder Mist geschrieben).
Nein, Du darfst den Nachbarn auf seinem Privatgrundstück NICHT filmen - es sei denn er erlaubt es Dir. Und die Filmchen dürfen dann natürlich auch vor Gericht nicht verwendet werden (was nicht heisst dass ein Schlichter sie sich nicht doch anschauen würde).
Lies mal nach was dazu auf den diversen Videoüberwachungsseiten (Alarmanlagen usw.) ausführlich beschrieben wird - da darfst Du auch nur bis zu Deiner eigenen Grundstücksgrenze filmen bzw. überwachen (und musst das sogar an den Grenzen per Schild deutlich machen).
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #183
Nein, Du darfst den Nachbarn auf seinem Privatgrundstück NICHT filmen - es sei denn er erlaubt es Dir. Und die Filmchen dürfen dann natürlich auch vor Gericht nicht verwendet werden (was nicht heisst dass ein Schlichter sie sich nicht doch anschauen würde).
Lies mal nach was dazu auf den diversen Videoüberwachungsseiten (Alarmanlagen usw.) ausführlich beschrieben wird - da darfst Du auch nur bis zu Deiner eigenen Grundstücksgrenze filmen bzw. überwachen (und musst das sogar an den Grenzen per Schild deutlich machen).


Ahhhhh, ich kreisch gleich! Es geht doch hier nicht um eine permanente Überwachung, sondern um das Filmen von strafrechtlich relevanten Situationen. Da spielt dann auch das Persönlichkeitsrecht keine Rolle mehr!

Mal zum Vergleich: Stell dir vor, du sieht wie jemand jemanden körperlich angeht. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass du das nicht filmen darfst???? Oder jemand geht dich an? Glaubst doch nicht im Ernst, dass du das nicht filmen darfst?

Aber ich zieh mich hier jetzt mal raus aus diesem Thread. Verstehe sowieso nicht, dass die Te nicht schon längst juristische Schritte eingeleitet hat - das perfekte Mobbingopfer eben, leider.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #184
Wir sind dran juristisch vorzugehen.....
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #185
Ahhhhh, ich kreisch gleich! Es geht doch hier nicht um eine permanente Überwachung, sondern um das Filmen von strafrechtlich relevanten Situationen. Da spielt dann auch das Persönlichkeitsrecht keine Rolle mehr!
Du musst nicht kreischen. Überwachungsanlagen werden übrigens auch nur aus dem Grund installiert, strafrechtlich relevante Situationen zu filmen...

Stell dir vor, du sieht wie jemand jemanden körperlich angeht. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass du das nicht filmen darfst????
1.) würde ich da als erstes mal versuchen einzuschreiten bzw. wenigstens Hilfe rufen bevor ich die Kamera zücke (widerlich, diese Glotzer die filmen ohne was zu unternehmen!) und
2.) reden wir hier von einem Privatgrundstück. In der Öffentlichkeit darfst Du filmen soviel und was Du willst. Aber nicht auf Privatgrundstücken (außer Deinem eigenen natürlich). DAS ist der wesentliche Unterschied!

Oder jemand geht dich an? Glaubst doch nicht im Ernst, dass du das nicht filmen darfst?
Wenn mich jemand angeht hab ich lieber die Hände frei um mich zu wehren...

Abgesehen davon: Filmen kannst Du natürlich trotzdem - es ist aber eben nicht gerichtsverwertbar.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #186
Ich film ihn inzwischen aber trotzdem......
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #187
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #188
Eben, dann hätte ich im Falle eines Falles wenigstens etwas als "Beweis" in der Hand.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #190
Danke, wir sind auf jeden Fall dran und bleiben auch dran!
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #191
Louisella, natürlich darfst du auch jemanden dabei filmen, wie er Straftaten auf dem eigenen Grund und Boden begeht. Hier sollte man Strafrecht nicht mit dem Zivilrecht verwechseln. Und klar ist auch, dass man in einem 1. Schritt Hilfe ruft und/oder selbst einschreitet, sofern man sich mit letzterem nicht selbst komplett gefährdet...
 
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