Nur Ärger mit Vermietung, brauche Rat

Diskutiere Nur Ärger mit Vermietung, brauche Rat im Katzen Forum im Bereich Katzenfreunde; Es mag ja sein, dass das bei dir nicht relevant ist, aber wenn man jemandem schon dazu rät (und nicht vergessen, wir sind ein öffentliches Forum...
  • Nur Ärger mit Vermietung, brauche Rat Beitrag #21
Klar, aber es gibt ja auch diese " Gitter ", die seitlich und oben das gekippte Fenster absichern.
Kann vom tablet leider keinen vernünftigen link einfügen...
Die haben halt den Vorteil, dass man sie von außen überhaupt nicht sieht.

Ehrlich gesagt, ich braue diese Absicherungen aber nur sehr selten und auch nicht in jedem Raum.
Richtig lüften funktioniert mit gekippten Fenstern ja eh nicht, daher stoßlüfte ich lieber regelmäßig.
Es mag ja sein, dass das bei dir nicht relevant ist, aber wenn man jemandem schon dazu rät (und nicht vergessen, wir sind ein öffentliches Forum, in dem jeder auch unangemeldet lesen kann, man schreibt also nie nur für den TE), sollte man schon umfassend beraten und auch bedenken, was bei anderen noch dazu kommen könnte :wink:.
 
  • Nur Ärger mit Vermietung, brauche Rat Beitrag #22
@Isis Bastet

Freigang wurde mir in dem Brief vorab ja schon als selbstverständlich nicht gestattet beschrieben.
Sie nannten es: es sei selbstverständlich, dass das Tier sich nur in meinen angemieteten Räumen aufhält

Meine Fenster sind versetzt, also die sind mit einer Tiefe von 28 cm in der Wand. Da habe ich festgestellt, dass gekippte Fenster hier so nütze sind wie ein Furz im Windkanal :mrgreen:

Beim Lüften reiß ich immer alles auf was ich habe (nur im Bad hab ich kein Fenster) - das Wozi ist ein Eckraum, da hab ich je 1 Fenster an jeder Außenwand.
Mal sehen, vielleicht bekomme ich mir das angewöhnt den Rest der Wohnung zu lüften, während ich mit geschlossener Wozi-Tür mich mit Fellnase beschäftige und dann das wozi lüfte, wenn alles andere wieder zugänglich ist.

Das liebe ich an austausch in Foren :wink:, während man selbst etwas festgefahren ist in Überlegungen, hat immer jemand einen Lösungsansatz
 
  • Nur Ärger mit Vermietung, brauche Rat Beitrag #23
Spiegelwesen: „Freigang wurde mir in dem Brief vorab ja schon als selbstverständlich nicht gestattet beschrieben.
Sie nannten es: es sei selbstverständlich, dass das Tier sich nur in meinen angemieteten Räumen aufhält“

Aha, na so was. Selbstverständlich? Wenn man dieser Argumentation folgt, ist Deine Anwesenheit nur in deinen Räumen erlaubt! Was ein Schwachsinn.

WIMRE gibt es ein Gerichtsurteil (keine Ahnung mehr welche Instanz), das trotz eines ausdrücklichen Verbotes im Mietvertrag die Katzenhaltung von maximal 2 Katzen erlaubt. Bei einer höheren Anzahl ging das Gericht von Züchtungabsichten aus.

Schätze, dass ein ähnlicher Passus bezüglich des Freiganges irgendwo in den Tiefen des Netzes existiert, vor allem, weil der Tierscgutz hier in D großgeschrieben wird.
 
  • Nur Ärger mit Vermietung, brauche Rat Beitrag #24
Der Vermieter läßt dich in Ruhe, wenn sich nicht massiv andere Mieter beschweren. Und wenn er grantig werden sollte, gibt’s was auf die Nase ;-).
Ganz so lässig würde ich das nicht sehen - wenn im Mietvertrag steht dass die Katzenhaltung erlaubt werden muss und man fragt nicht entsprechend nach und legt sich ohne diese Erlaubnis Katzen zu, dann reicht das für eine Kündigung wegen Verstoßes gegen den Mietvertrag.

Aha, na so was. Selbstverständlich? Wenn man dieser Argumentation folgt, ist Deine Anwesenheit nur in deinen Räumen erlaubt! Was ein Schwachsinn.
Nein - dabei geht's vor allem darum, dass die Katzen sich nicht im Treppenhaus rumtreiben, in dort abgestellten Kinderwägen schlafen, auf Fußmatten kötteln oder einfach nur Allergene verteilen. Dass das die anderen Mieter stören kann dürfte klar sein.
Die Frage die ich mir anhand dieser Aussage stellen würde ist: Gibt es einen Gemeinschaftsgarten? Der wäre ja auch mit angemietet...

WIMRE gibt es ein Gerichtsurteil (keine Ahnung mehr welche Instanz), das trotz eines ausdrücklichen Verbotes im Mietvertrag die Katzenhaltung von maximal 2 Katzen erlaubt. Bei einer höheren Anzahl ging das Gericht von Züchtungabsichten aus.
Das ist eines der am meisten falsch interpretierten Urteile überhaupt.
Tatsächlich steht in dem berühmt-berüchtigten Urteil sogar ausdrücklich drin dass man Katzenhaltung nach wie vor verbieten kann wenn entsprechende Gründe vorliegen. Und die liegen immer vor, wenn man will.
Das Schlimmste an diesem Urteil ist aber in meinen Augen dass es jetzt so ist, dass der Vermieter selbst eigentlich garkeine Handhabe mehr hat - sobald ein anderer Mieter sich beschwert muss der Vermieter jetzt entsprechend reagieren und ein Haltungsverbot aussprechen wenn der Störfaktor nicht beseitigt wird.

Letztendlich bleibt einem nur sich eine Wohnung zu suchen, in der einem Katzenhaltung ausdrücklich erlaubt wird. Und selbst da kann's sein dass der Vermieter die Erlaubnis wieder zurückziehen muss weil ein Nachbar sich beschwert - aber das ist dann nicht Schuld des Vermieters.

Ach ja: Dass in anderen Häusern der gleichen Vermieter oder auch nur in anderen Wohnungen im gleichen Haus Katzenhaltung erlaubt ist bedeutet nicht automatisch dass sie in anderen Wohnungen auch erlaubt werden müsste. Das ist immer eine individuelle Entscheidung, und wenn z.B. der Vermieter nur einen Hund im Haus erlauben will, dann darf er eben durchaus auch nur den einen Hund erlauben und andere verbieten. Gleiches gilt für Katzen.

Das mit dem Müll finde ich seltsam - eigentlich muss der Vermieter dafür sorgen dass jeglicher im Haus entstehender Müll auf normalem Weg entsorgt werden kann, da könnte ich mir vorstellen dass das angreifbar ist. Da würde ich auf jeden Fall auch mal nachfragen was den das örtliche Entsorgungsunternehmen dazu sagt wie die Katzenhinterlassenschaften entsorgt werden sollen. Bei uns dürfen Würstle und Streu nur in den (teuren) Restmüll, keinesfalls in die (günstigere) Biotonne (nein, auch "Bio-Streu" darf da nicht rein).
Ich find's auch kritisch weil eben doch viele Katzenhalter dann auf die ganz schlechte Idee kommen könnten das Zeugs ins Klo zu schmeissen - und das kann halt sehr, sehr, sehr teuer werden, ja, auch mit Biostreu. Wenn man dann gleich in mehreren Wohnungen die Abwasserleitungen neu machen muss kostet das sehr viel Geld, das muss zwar der Verursacher bezahlen (und der ist da ja leicht feststellbar), aber ob der das bezahlen kann ist halt die große Frage. Ich kenne keinen Vermieter er nicht gleich mehrere Titel gegen Ex-Mieter hat die einfach nicht bezahlen können - das sind meist genau solche Fälle wo eben ein größerer Schaden verursacht wurde, meist aus purer Unwissenheit (oder weil man das Kleingedruckte auf der Katzenstreupackung nicht gelesen hat).

Aber: Wenn in dem Haus eben nur Gemeinschaftstonnen existieren und die über die Betriebskosten abgerechnet werden ist klar, dass die anderen Mieter dann fürs Katzenklo mitbezahlen müssen. Das gibt erfahrungsgemäß immer wieder Zoff (irgendwo auch verständlich - niemand zahlt gerne für das Hobby der anderen mit). Und weil man ja nicht will dass sich die anderen beschweren (siehe oben) ist es dann wohl wirklich besser sich einen eigenen Entsorgungsweg zu suchen, auch wenn das bedeuten kann dass man das Zeug selbst wegbringen muss.
 
  • Nur Ärger mit Vermietung, brauche Rat Beitrag #25
Mit Müll hab ich ja schon geklärt.
Info der Müllabfuhr war erst mal: wer verbietet ihnen das in den Hausmüll zu werfen????
Weil andere Möglichkeit gibt es hier nicht. Aber deswegen bring ich es dann selbst zur Deponie.

Hab jetzt im übrigen gesehen, dass meine Nachbarin auch Vorhänge Fliegengitter hat - da musste ich 3x hingucken um mir sicher zu sein ;-)

Also denke ich werd ich den günstigeren Weg gehen und die Vorrichtung selbst bauen und lackieren.
Allerdings wenn ich Maße (natürlich zu klein) von Hasendraht sehe, muss ich echt gucken ob es nicht doch Petscreen wird - oder kennt jemand vergleichbares?


Aber um noch mal über das pauschale Haustierverbot zu sprechen:
Mein Nachbar (Tür gegenüber) meinte meine Vormieter hätten einen kleinen Hund besessen!
Und die sind in der selben Hausverwaltung umgezogen oO

Und über mir - wo ich mir nicht sicher bin ob der Hund dort wohnt oder nur wirklich fast jeden Tag Hundegesittet wird - scheint hier auch niemanden zu stören. Obwohl ich diese Bellmaschine manchmal an die Wand nageln könnte :roll:
 
  • Nur Ärger mit Vermietung, brauche Rat Beitrag #26
Aber um noch mal über das pauschale Haustierverbot zu sprechen:
Mein Nachbar (Tür gegenüber) meinte meine Vormieter hätten einen kleinen Hund besessen!
Und die sind in der selben Hausverwaltung umgezogen oO
Das ändert nichts. Die Vormieter haben dann wohl eine Erlaubnis zur Hundehaltung bekommen, das bedeutet aber nicht dass deswegen auch andere im Haus bzw. der Nachmieter diese Erlaubnis auch bekommen müsste. Wie gesagt, das wird individuell entschieden.

Und über mir - wo ich mir nicht sicher bin ob der Hund dort wohnt oder nur wirklich fast jeden Tag Hundegesittet wird - scheint hier auch niemanden zu stören. Obwohl ich diese Bellmaschine manchmal an die Wand nageln könnte :roll:
Kannst Dich ja beschweren...
Gerade wegen des Bellens werden mehrere Hunde im selben Haus oft nur ungerne erlaubt - eben weil die sich auch gegenseitig Hochschaukeln können.

Was ich nicht so ganz verstanden habe: Du schreibst immer Hausverwaltung, was meinst Du damit? Normalerweise sind Hausverwaltungen ja eben nicht Eigentümer sondern Dienstleister und dass eine Hausverwaltung auch die Vermietung übernimmt ist im Vergleich eher selten.
In einer WEG (Eigentümergemeinschaft) entscheidet auch nicht der einzelne Eigentümer/Vermieter über die Haustierhaltung, wenn die WEG Haustierhaltung grundsätzlich verbietet kann der Eigentümer/Vermieter da auch nichts ändern.
Nur wenn das Haus als Ganzes einem Eigentümer/Vermieter gehört hat der da tatsächlich freie Hand was er wem erlaubt und was nicht. Aber auch da gilt dass er sehr wohl dem einen Mieter die Katzenhaltung verbieten kann, aber einem anderen erlauben. Bei uns ist auch nicht in jeder Wohnung Katzenhaltung erlaubt und das hat auch gute Gründe (die wir den Mietern aber nicht unbedingt auf die Nase binden).
 
  • Nur Ärger mit Vermietung, brauche Rat Beitrag #27
@Louisella
Ich sag immer Hausverwaltung, weil ich bisher keinen anderen Begriff dafür hatte ;-)
Also offiziell ist es ein Wohnungsunternehmen mit aktuell über 12 Tausend Wohnungen.

Also obwohl ich angeführt hatte, dass hier mehrere Hunde und Katzen in den Wohnungen des Unternehmens wohnen, wurde mir ganz zu Anfang ja vermittelt, dass die alle keine Erlaubnis hätten.

Darum bin ich ja so happy wenigstens eine schriftliche Duldung erhalten zu haben.
 
  • Nur Ärger mit Vermietung, brauche Rat Beitrag #28
Also offiziell ist es ein Wohnungsunternehmen mit aktuell über 12 Tausend Wohnungen.
OK, dann kannste da auch nicht viel bewegen...

Also obwohl ich angeführt hatte, dass hier mehrere Hunde und Katzen in den Wohnungen des Unternehmens wohnen, wurde mir ganz zu Anfang ja vermittelt, dass die alle keine Erlaubnis hätten.
Das ist durchaus möglich, sowas kommt meist aus zwei bzw. drei Gründen zustande:
a) Es gab bzw. gibt in älteren Mietverträgen keinerlei Aussagen zur Haustierhaltung, da kann man dann als Mieter natürlich frei entscheiden und muss nicht fragen.
b) In den älteren Mietverträgen stand bzw. steht eine ungültige Klausel wie z.B. "Haustierhaltung ist verboten", da Haustierhaltung aber nicht grundsätzlich verboten werden darf (Kleintiere darf man tatsächlich nicht verbieten - damit sind aber Tiere in Käfig- bzw. Terrarienhaltung gemeint, nicht welche die frei in der Wohnung laufen dürfen) sind solche Klauseln als Ganzes ungültig und man hat dann sozusagen wieder Fall a.
c) Die Mieter haben sich einfach ohne zu fragen trotz entsprechender Klausel Haustiere zugelegt. Da hat der Vermieter dann die bereits genannte Möglichkeit wegen Verstoßes gegen den Mietvertrag zu kündigen - in der Praxis passiert das aber gerade bei solchen riesigen Wohnungsgesellschaften eher selten solange sich niemand gestört fühlt. Je nach Region behält man lieber die Mieter trotz des Regelverstoßes weil Leerstand teuer ist und jeder Mieterwechsel eine Menge Geld kostet. Das ist dann sozusagen die "stillschweigende Duldung", da bleibt aber zu beachten dass eine Duldung keine Erlaubnis darstellt und jederzeit zurückgezogen werden kann. Auch nicht so das Gelbe vom Ei, da schwebt ja immer ein Damoklesschwert über einem...

Darum bin ich ja so happy wenigstens eine schriftliche Duldung erhalten zu haben.
Wie gesagt, ich kann Dir nur raten beim nächsten Mal von Anfang an eine Wohnung zu suchen in der Katzenhaltung erlaubt ist - alles andere ist immer irgendwie kritisch.
Das war halt Dein Fehler bei der jetzigen Wohnung - aber aus Deinem Fehler kannst Du jetzt keinen Vorwurf dem Vermieter gegenüber machen, Du wusstest ja worauf Du Dich einlässt.
 
  • Nur Ärger mit Vermietung, brauche Rat Beitrag #29
Ich würde mich da auch noch einmal rechtlich beraten lassen, was du darfst und was nicht. So teuer ist das nicht.
Bei wenig Geld ist die ÖRA immer eine gute Anlaufstelle.

Das du kein Katzennetz installieren darfst, wenn der Hausbesitzer es nicht will, ist klar.
Aber es gibt auch Lösungen, die vorübergehend sind. So ein Rahmen im Fenster ist eine gute Idee. Dafür gibt es auch Insektenschutznetze, die katzensicher sind. Das kannst du auch als Meterware kaufen und in dem Rahmen festtackern.

Wegen des Mülls habe ich aber arge Bedenken, dass dies verboten werden darf. Diesbezüglich wäre ein rechtlicher Rat sicher hilfreich.
 
  • Nur Ärger mit Vermietung, brauche Rat Beitrag #30
Ganz so lässig würde ich das nicht sehen
Nu, ich bin absoluter Pragmatiker. Soll heißen, dass ich bislang noch jeder Juristerei mit einer gewissen Langeweile, aber andererseits auch mit gespannter Erwartung entgegengesehen habe. Ist halt auch eine Frage, an welchen Richter man gelangt und de Kompetenzen und Argumentationsketten der beiden Seiten. Unterm Strich auch ein gehörig Stück Glück, es gilt bei jedem Prozeß das alte Juristenwort: „Auf hoher See und vor Gericht sind wir Alle in Gottes Hand“. Will ich aber nicht weiter vertiefen, würde am Thema total vorbei laufen.
{quote]….dass man Katzenhaltung nach wie vor verbieten kann wenn entsprechende Gründe vorliegen. Und die liegen immer vor, wenn man will.[/quote]
Und diese Gründe können gezielt auch enttkräftet werden. Und sei es durch die unbedingte Notwendigkeit, sich Haustiere halten zu müssen (mit sowas wie neudeutsch „Emotional Support“… )
Aber lassen wirs gut sein, ist reichlich „OT“ und hilft der Themenstarterin nicht weiter.
 
  • Nur Ärger mit Vermietung, brauche Rat Beitrag #31
Wegen des Mülls habe ich aber arge Bedenken, dass dies verboten werden darf. Diesbezüglich wäre ein rechtlicher Rat sicher hilfreich.
Mir drängt sich in diesem Zusammenhang die Frage auf, was da denn diejenigen Mieter machen, die Kleintiere halten, also z.B. sowas wie Hamster - die können ja nicht verboten werden. Aber sie erzeugen natürlich auch den entsprechenden Müll (und wenn das Argument mit den Carnivoren kommt: es gibt auch solche unter den nicht verbotsfähigen Kleintieren).
 
  • Nur Ärger mit Vermietung, brauche Rat Beitrag #32
Der Vermieter läßt dich in Ruhe, wenn sich nicht massiv andere Mieter beschweren. Und wenn er grantig werden sollte, gibt’s was auf die Nase ;-).

Tja, das Problem dabei ist, eine Beschwerde würde reichen und bei so einem großen Haus weiß man nie was man für Nachbarn hat. (ich hatte vorher ne Whg in einem Haus mit 3 Etagen, a 4 Whgen auf einer Etage) ich kannte 3 die da wohnten, den Rest nicht (Am Anfang kannte ich noch mehr, aber die zogen aus mit der Zeit). Wenigstens 2 waren dermaßen eigenartig, das man froh war denen gar nicht zu begegnen. Einer hat immer unten abgeschlossen, ganz toll bei einer Sprecheinrichtung draußen, nützt niemandem was, wenn einer immer zusperrt.

Man gerät schneller mal aneinander als man denkst und dann reicht wenn der andere deine Katze mal gesehen hat. Es muss nicht mal stimmen, aber will er dir eins auswischen, beschwert er sich halt.

Ich gebe also Louisella Recht, ganz so gelassen würde ich es auch nicht sehen.

lg Juli
 
  • Nur Ärger mit Vermietung, brauche Rat Beitrag #33
Und diese Gründe können gezielt auch enttkräftet werden. Und sei es durch die unbedingte Notwendigkeit, sich Haustiere halten zu müssen (mit sowas wie neudeutsch „Emotional Support“… )
Aber lassen wirs gut sein, ist reichlich „OT“ und hilft der Themenstarterin nicht weiter.
Wenn der Grund z.B. ist dass es im gleichen Haus eine Allergie-Praxis gibt wird das spannend...
Klar - es gibt da schon so Einzelfälle, aber so einer liegt hier ja nicht vor.
Und bei den Einzelfällen endet es dann eben doch häufig mit dem Auszug. Die "unbedingte Notwendigkeit" mag aussagen dass Du aus medizinischen Gründen ein Haustier halten solltest, aber sie sagt nicht aus dass das in einer Wohnung passieren muss in der das verboten ist. Ein Anspruch gegenüber dem Vermieter existiert nicht, genauso wenig wie z.B. dass er einem das Badezimmer umbaut weil man im Rollstuhl gelandet ist.
Mal ganz abgesehen davon dass eine Beschwerde eines Nachbars ja schon ausreicht damit von Vermieterseite etwas unternommen werden muss.
Dann haste 'ne Menge Geld verschwendet und es endet im Vergleich (und selbst wenn Du dann das Tier halten darfst, hast Du Dir ein schlechtes Verhältnis zum Vermieter eingefangen).

Manchmal wäre auch mehr Ehrlichkeit und Offenheit auf beiden Seiten hilfreich - sowas kann man in den allermeisten Fällen ja vor dem Einzug abklären und wenn Katzenhaltung nicht erlaubt ist, dann steht das heute ja meistens schon im Inserat drin.
 
  • Nur Ärger mit Vermietung, brauche Rat Beitrag #34
Ich bin ein er :mrgreen:
Nicht schlimm ^^

Aber umso länger ich schon wieder am denken und planen bin, umso mehr hab ich das Gefühl das ich erst hätte garnicht anfangen sollen.

Hab schon Sisalteppich und ein paar andere Sachen gekauft, bisher war es noch nicht allzu kostenintensiv.

Hab schon überlegt ob ich den Joker "Therapiekatze" ausspiele, aber das kann bei einer Beschwerde genauso nach hinten losgehen wie alles andere.

Also denke ich, dass ich weiterhin alleine leben muss :k020:

Weil egal was ich durchspiele,
- Kaninchen sind keine Kuscheltiere, also anpacken ist da selten - vorallem hab ich - ich nenn es mal Traumata von der "Artgerechten Wohnungs-Freihaltung" einer ehemaligen Kollegin, da konnte man nicht mal mehr Barfuß duch die Wohnung . . .
- Meerlies hatte ich mal einige Zeit in Pflege, sind absolut nicht meine Gesellen
- Aquarium, hatte ich einige Jahre, da kann ich mich auch mit der Wand beschäftigen ;-)
- Hund, gleiche Problem in Grün wie Mieze, zumal ich im Einzelhandel bin und ihn definitiv nicht mit zur Arbeit nehmen kann (vorallem bin ich kein Hundemensch)

Einzige Alternative die mir noch einfiele, wäre mir wieder ein Rattenrudel anzuschaffen. Allerdings ist dafür als Umbau auch nur der Wohnungsflur geeignet, weil sonst überall Gefahren wegen Freilauf wären.


Aber nochmals mit der Vermietung kontakt aufzunehmen, denke ich wird nichts bringen :sad:
Naja, vielleicht hat das Tierheim ja noch Platz für mich, eventuell suchen die ja noch Kuschelpersonal
 
  • Nur Ärger mit Vermietung, brauche Rat Beitrag #35
Mir drängt sich in diesem Zusammenhang die Frage auf, was da denn diejenigen Mieter machen, die Kleintiere halten, also z.B. sowas wie Hamster - die können ja nicht verboten werden. Aber sie erzeugen natürlich auch den entsprechenden Müll (und wenn das Argument mit den Carnivoren kommt: es gibt auch solche unter den nicht verbotsfähigen Kleintieren).

Normalerweise ist es ja so, dass die Hausverwaltung den Mietern eine Möglichkeit zur Müllentsorgung zur Verfügung stellen müssen, da die Mieter ihre kleine Mengen Hausmüll nicht selbst entsorgen können.
Was in den Mülleimern und -containern landen darf, bestimmt dann aber die kommunale Müllentsorgung und nicht der Vermieter.
 
  • Nur Ärger mit Vermietung, brauche Rat Beitrag #36
Einer hat immer unten abgeschlossen, ganz toll bei einer Sprecheinrichtung draußen, nützt niemandem was, wenn einer immer zusperrt.
Das ist vor allem brandschutztechnisch sehr problematisch!!!

Aber umso länger ich schon wieder am denken und planen bin, umso mehr hab ich das Gefühl das ich erst hätte garnicht anfangen sollen.
Och - Du hast nur einen wichtigen Schritt übersprungen :)

Bei mir hat's letztendlich auch über 10 Jahre gedauert bis ich endlich die Gegebenheiten hatte die für mich Bedingung waren.

Hab schon überlegt ob ich den Joker "Therapiekatze" ausspiele, aber das kann bei einer Beschwerde genauso nach hinten losgehen wie alles andere.
Hast Du denn ein ärztliches Attest? Das würdest Du ja vorlegen müssen...

Also denke ich, dass ich weiterhin alleine leben muss :k020:
Hab Geduld - da findet sich sicher früher oder später eine Lösung, und wenn's erstmal nur Umzug ist.

Was in den Mülleimern und -containern landen darf, bestimmt dann aber die kommunale Müllentsorgung und nicht der Vermieter.
Eben - drum glaub ich auch nicht dass sie damit durchkommen, wie wollen sie das denn begründen?
 
  • Nur Ärger mit Vermietung, brauche Rat Beitrag #37
die Idee mit dem Tierheim ist doch super

Und dann, früher oder späte,r ein Umzug in eine Wohnung mit Erlaubnis zur Tierhaltung
 
  • Nur Ärger mit Vermietung, brauche Rat Beitrag #38
Bei mir hat's letztendlich auch über 10 Jahre gedauert bis ich endlich die Gegebenheiten hatte die für mich Bedingung waren.

Dann sind es ja nur noch 6 Jahren bei mir ;-)


Naja, eigentlich wollte ich in dieser Wohnung alt werden.
Somit werde ich mich wohl von diesem Wunschtraum verabschieden, wäre auch mal wieder zu schön gewesen, wenn mal irgendwas klappen sollte bei mir :evil:

Hast Du denn ein ärztliches Attest?
Sollte ich bei meinem Doc einmal ansprechen, so aus dem Bauch heraus wüsste ich da keine Antwort.

die Idee mit dem Tierheim ist doch super
Hab denen auch grad eine Email geschrieben. Bei FB haben die keine Kontaktmöglichkeit.
Wenn ich da nix höre, werd ich mal bei denen kommende Woche anrufen.


Worüber ich natürlich auch noch nachgedacht habe ist, ob ich mich als Pflegestelle zur verfügung stelle. Natürlich mit Klärung wegen meiner Duldung und co mit dem jeweiligen Hilfswerk. So könnte ich helfen, hätte eine Nase zu Besuch und wenn dann wirklich mal etwas sein sollte wegen der Vermietung, dass ich dann im Notfall die Pflegestelle auflösen könnte.

Danke nochmals an alle, die sich die Mühe gemacht haben um das Thema von allen Seiten zu beleuchten.
Vielleicht findet sich ja noch die eine oder andere Idee.
Bis dahin werd ich zwischendrin rein gucken, antworten und euch natürlich auf dem laufenden halten :)
 
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  • Nur Ärger mit Vermietung, brauche Rat Beitrag #39
Ich weiß jetzt nicht, warum du denn die Flinte ins Korn werfen willst.

2 Wohnungskatzen sind doch absolut okay! Und von der Wohnungsgesellschaft abgesegnet.
Von Freigängern hast du im Zweifel auch nicht ganz so viel.

Die Balkontür oder die Fenster kannst du sowieso nicht geöffnet lassen, wenn du nicht zu Haus bist.
Allein schon wegen der Versicherung.
Also findest du eine Lösung mit einem Rahmen fürs Fenster oder eine variable Lösung für den Balkon.

Wegen des Mülls würde ich mir auch keine Gedanken machen. Wenn da so viele Leute eine Katze haben, wird auch einiges an Streuresten im Hausmüll landen. Dann sollen sie erst mal nachweisen, dass es dein Müll ist.
Beschweren wird sich auch keiner, wenn deine Mäuse in der Wohnung bleiben. Worüber denn? Das sie laut bellen? Die Tierhalter im Haus werden sich da wohl bedeckt halten und die anderen haben die Tiere, die jetzt schon da sind, auch nicht gestört.

Also entspann ich. Du weißt doch, "Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird!".
Such dir zwei hübsche Mäuse aus und bereite ihnen bei dir zu Haus ein Katzenparadies.
 
  • Nur Ärger mit Vermietung, brauche Rat Beitrag #40
Dann sind es ja nur noch 6 Jahren bei mir ;-)
Du willst erst in 6 Jahren umziehen?

Naja, eigentlich wollte ich in dieser Wohnung alt werden.
Da kann ich nur schon wieder antworten: Dann hättest Du keinen Mietvertrag unterschreiben dürfen in dem Katzenhaltung nicht erlaubt ist...

Sollte ich bei meinem Doc einmal ansprechen, so aus dem Bauch heraus wüsste ich da keine Antwort.
Bist Du denn in entsprechender psychiatrischer bzw. psychotherapeutischer Behandlung?
Ein normaler HNO-Arzt kann Dir kein solches Attest ausstellen...
Und wie gesagt: Auch wenn Du ein solches Attest hast bedeutet das nicht dass Du einen Anspruch darauf hättest in genau dieser Wohnung Tiere halten zu dürfen. Als Vermieter würde ich da zu allererst wohl fragen "Sie wollen also kündigen?"...
 
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