Der Vermieter läßt dich in Ruhe, wenn sich nicht massiv andere Mieter beschweren. Und wenn er grantig werden sollte, gibt’s was auf die Nase ;-).
Ganz so lässig würde ich das nicht sehen - wenn im Mietvertrag steht dass die Katzenhaltung erlaubt werden muss und man fragt nicht entsprechend nach und legt sich ohne diese Erlaubnis Katzen zu, dann reicht das für eine Kündigung wegen Verstoßes gegen den Mietvertrag.
Aha, na so was. Selbstverständlich? Wenn man dieser Argumentation folgt, ist Deine Anwesenheit nur in deinen Räumen erlaubt! Was ein Schwachsinn.
Nein - dabei geht's vor allem darum, dass die Katzen sich nicht im Treppenhaus rumtreiben, in dort abgestellten Kinderwägen schlafen, auf Fußmatten kötteln oder einfach nur Allergene verteilen. Dass das die anderen Mieter stören kann dürfte klar sein.
Die Frage die ich mir anhand dieser Aussage stellen würde ist: Gibt es einen Gemeinschaftsgarten? Der wäre ja auch mit angemietet...
WIMRE gibt es ein Gerichtsurteil (keine Ahnung mehr welche Instanz), das trotz eines ausdrücklichen Verbotes im Mietvertrag die Katzenhaltung von maximal 2 Katzen erlaubt. Bei einer höheren Anzahl ging das Gericht von Züchtungabsichten aus.
Das ist eines der am meisten falsch interpretierten Urteile überhaupt.
Tatsächlich steht in dem berühmt-berüchtigten Urteil sogar ausdrücklich drin dass man Katzenhaltung nach wie vor verbieten kann wenn entsprechende Gründe vorliegen. Und die liegen immer vor, wenn man will.
Das Schlimmste an diesem Urteil ist aber in meinen Augen dass es jetzt so ist, dass der Vermieter selbst eigentlich garkeine Handhabe mehr hat - sobald ein anderer Mieter sich beschwert muss der Vermieter jetzt entsprechend reagieren und ein Haltungsverbot aussprechen wenn der Störfaktor nicht beseitigt wird.
Letztendlich bleibt einem nur sich eine Wohnung zu suchen, in der einem Katzenhaltung ausdrücklich erlaubt wird. Und selbst da kann's sein dass der Vermieter die Erlaubnis wieder zurückziehen muss weil ein Nachbar sich beschwert - aber das ist dann nicht Schuld des Vermieters.
Ach ja: Dass in anderen Häusern der gleichen Vermieter oder auch nur in anderen Wohnungen im gleichen Haus Katzenhaltung erlaubt ist bedeutet nicht automatisch dass sie in anderen Wohnungen auch erlaubt werden müsste. Das ist immer eine individuelle Entscheidung, und wenn z.B. der Vermieter nur einen Hund im Haus erlauben will, dann darf er eben durchaus auch nur den einen Hund erlauben und andere verbieten. Gleiches gilt für Katzen.
Das mit dem Müll finde ich seltsam - eigentlich muss der Vermieter dafür sorgen dass jeglicher im Haus entstehender Müll auf normalem Weg entsorgt werden kann, da könnte ich mir vorstellen dass das angreifbar ist. Da würde ich auf jeden Fall auch mal nachfragen was den das örtliche Entsorgungsunternehmen dazu sagt wie die Katzenhinterlassenschaften entsorgt werden sollen. Bei uns dürfen Würstle und Streu nur in den (teuren) Restmüll, keinesfalls in die (günstigere) Biotonne (nein, auch "Bio-Streu" darf da nicht rein).
Ich find's auch kritisch weil eben doch viele Katzenhalter dann auf die ganz schlechte Idee kommen könnten das Zeugs ins Klo zu schmeissen - und das kann halt sehr, sehr, sehr teuer werden, ja, auch mit Biostreu. Wenn man dann gleich in mehreren Wohnungen die Abwasserleitungen neu machen muss kostet das sehr viel Geld, das muss zwar der Verursacher bezahlen (und der ist da ja leicht feststellbar), aber ob der das bezahlen kann ist halt die große Frage. Ich kenne keinen Vermieter er nicht gleich mehrere Titel gegen Ex-Mieter hat die einfach nicht bezahlen können - das sind meist genau solche Fälle wo eben ein größerer Schaden verursacht wurde, meist aus purer Unwissenheit (oder weil man das Kleingedruckte auf der Katzenstreupackung nicht gelesen hat).
Aber: Wenn in dem Haus eben nur Gemeinschaftstonnen existieren und die über die Betriebskosten abgerechnet werden ist klar, dass die anderen Mieter dann fürs Katzenklo mitbezahlen müssen. Das gibt erfahrungsgemäß immer wieder Zoff (irgendwo auch verständlich - niemand zahlt gerne für das Hobby der anderen mit). Und weil man ja nicht will dass sich die anderen beschweren (siehe oben) ist es dann wohl wirklich besser sich einen eigenen Entsorgungsweg zu suchen, auch wenn das bedeuten kann dass man das Zeug selbst wegbringen muss.