soooo....
Anwaltsbesuch haben wir hinter uns =)
Also das was er so gesagt hat, klingt schon recht gut.
Der hat uns da was weiß ich wie viele §en um die Ohren gehaun.
Also ich hab nu nochmal im Internet geschaut, weil ich die so nicht mehr wieder geben kann =)
Ich nenn mal die wichtigsten:
§ 3 Absatz 3.
Es ist verboten ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen,
§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.
einem Wirbeltier
a)
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
§ 18
(1)Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
4. einem Verbot nach § 3 zuwiderhandelt,
2) Ordnungswidrig handelt auch, wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, einem Tier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.
(4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 3 Buchstabe a, Nr. 4 bis 9, 11, 12, 17, 20, 22 und 25, des Absatzes 2 sowie des Absatzes 3 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 2 Buchstabe a mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
So das sind sie die mir noch so einigeramaßen im Kopf geblieben sind.
Da die Deppen meiner TÄ gestern noch aufn AB gesabbelt haben und unter anderem gesagt haben:
"Hätten wir den Schnitt mal direkt an der Kehle gesetzt, dann hätten wir nun nicht so nen Ärger!"
liegt auch diese Aussage in Form eines Tonbandes vor und kann somit auch verwendet werden!
Unser Anwalt sieht das alles recht positiv und denkt, wir werden damit wohl Erfolg haben.
Er sagte, die meisten knicken beim Thema Anwalt eh schon ein (da sie wissen, dass es Ärger geben könnte).
Aber auch wenn wir die Katze wirklich behalten dürfen, werden wir unseren Anwalt definitiv weiterhin damit beauftragen, die entsprechende VERDIENTE Strafe durchzusetzen!!!
Ich hoffe ihr freut euch mindestens genauso sehr wie ich =)
Halte euch natürlich auf dem Laufenden.
Haben ja nachher auch noch den Gang zur Polizei vor uns, um Anzeige zu erstatten. =D
Ooooh ich bin so fies,
ICH WILL SIE BLUTEN SEHEN!!!!!!!!!!! :twisted:
LG
Annika
Die Paragraphen und so hab ich überigens von dieser Seite =) So wegen Quellenangaben ne *smile*
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html