@ mennemaus:
Mir geht es hierbei nicht ums Wegschauen, sondern um die eigentliche Beweislage. Der Vater wird trotz einer Anzeige das Gegenteil behaupten. Er wird zu einer schriftlichen Stellungnahme gebeten, in der er jede Behauptung revidieren wird. Wenn diese eingereicht wurde, kann es noch die Möglickeit sein, dass Jelde nochmal zur Anhörung beordert wird, was die Stellungnahme betrifft, und wenn sie Pech hat, war es damit auch. Der ganze schriftliche Prozess geht nochmal zur Staatsanwaltschaft. Ob die den Fall tatschächlich überprüfen, bleibt wahrscheinlich eher fraglich. Ich vermute, dass die ganze Anzeige eher ad Akta gelegt wird. Und damit hat sie letztendlich gar nichts erreicht. Kann natürlich aber auch sein, dass sie Glück hat. Ich kann mich auch irren.
@Jelde:
Du wirst vielleicht schon eine Lösung finden, aber solange keiner hier eine bessere Idee hat, musst Du wohl oder übel "mitansehen", wie er sein barbarisches Treiben weiterführt. Erkundige Dich! Hole Dir reichlich Ratschläge ein. Du kannst auch, wenn Du bspw. Geringverdiener, Hartz IV-Empfänger oder in Ausbildung bist, Dir bei Eurem örtlichen Amtsgericht oder direkt bei einem Anwalt, der für solche Fälle spezialisiert ist, einen Antrag auf Armenrecht stellen. Damit kannst Dir eine Beratung bei einem Rechtsanwalt einholen und brauchst lediglich nur zehn Euro zahlen. Das gilt allerdings nur für eine Beratung. Das heißt, dass Du Dir im Vorfelde alle nötigen Fragen, Ratschläge usw. schon aufschreiben oder zurechtlegen solltest. Der Anwalt steht ja unter einer Verschwiegenheitspflicht. Gehe am Besten zusammen mit einer Person, der Du hundertprozentig vertrauen kannst, hin. Vier Ohren hören mehr als zwei. Ob der jeweilige Anwalt Dir tatsächlich auch helfen kann, bleibt leider bei Deiner spärlichen Beweislage eher fraglich. Schaden kann es trotzdem nicht. Und hinterher ist man immer schlauer. Vielleicht hat er trotzdem ein paar hilfreiche Tipps für Dich auf Lager.