Darüber kann man wirklich streiten

Fakt ist selbst bei Verträgen beim Tierschutz ist eine Vertragsklausel unwirksam die das entnehmen von intakten Organen beinhalten , nicht gültig, denn das verstößt gegen das Tierschutzgesetz.
Mit welcher Begründung würde das entnehmen von intakten Organen okay sein lt. TschG? Bei einer Wohnungskatze? Ohne zur verhinderung von ungewollten Nachwuchs?