Ich habe die ganzen Antworten meiner Freundin gezeigt. Nachdem sie dann kapiert hatte, dass sie was tun muss bin ich mit ihr zum örtlich Mieterverein ( Baden-Württemberg)
Vielleicht hilft es dem ein oder anderen von euch weiter:
Im MV von meiner Freundin steht " Hunde- und Katzenhaltung ist
grundsätzlich untersagt" hierzu gabs wohl in 2006/2007 ein BGH Urteil, welches die grundsätzliche Untersagung der Tierhaltung als unwirksam ansieht. Auf Deutsch: der Vermieter kann wegen der Klausel nix machen. Der Teil ist im Vertag nichtig.

Allerdings nicht zu verwechseln mit Zustimmungspflichtig, schriftliche Genehmigung oder Verbot wegen besonderen Gründe ( z.B. Allergikerhaus muss aber angegeben sein.)
Hier muss der Vermieter gefragt werden.
Auch wichtig: es ist wohl erlaubt i.d.R.max. Zwei Tiere zu halten.( wird als üblicher Gebrauch angesehen) mehr Tiere brauchen immer Zustimmung. ( laut Mieterverein)
Auch wichtig: egal ob erlaubt der verboten, wenn die Tiere zur Belästigung werden ( da würde wohl schon reichen, wenn der Mülleimer wegen des Katzenstreus zu voll wird und sich andere Mieter beschweren:shock

müssen die Tiere weg. Die Beschwerde muss der Vermieter aber nachweisen ( schriftlich, direkte aussage vom Mitmieter)
In meinem geschilderten Fall haben wir dem Vermieter diesbezüglich Bescheid gegeben. Er hat gemeint er lässt das prüfen und findet diese Regelung zum Kotzen, da kann ja langsam jeder machen was er will. Heut morgen stand er dann wohl um sechs bei meiner Freundin (Sie hat mi h gleich angerufen:roll

: sie darf die Katzen behalten, aber er würde ihr nahelegen sie aus Gründen des Hausfriedens abzuschaffen

Sie sucht seit einigen Tagen schon ne neue Bleibe, aber das große Problem ist geschafft.
Trotzdem danke für eure große Hilfe.