In Wohngebieten ist das Schießen, egal mit welcher Waffe, verboten.
Es gibt nur eine Ausnahme: Es muss dabei sicher gestellt sein, das unter gar keinen Umständen das Geschoß das eigene Grundstück verlässt! Außerdem muss ausgeschlossen werden, das Mensch oder Tier gefährdet werden!
Im Klartext: Schießen auf dem eigenen Grundstück ist nur erlaubt, wenn ein Schiesstand vorhanden ist. Dieser muss durch hohe Wälle zur Seite abgesichert sein. Am Ende muss ebenfalls ein Kugelfang aufgebaut sein. Hierfür gibt es keine genauen Vorgaben. Dieser Kugelfang kann aus einer Betonwand, einem eigens Aufgeschüttetem Wall oder aber auch aus einer dicken Holzwand bestehen. Auch hierfür sind Maße vorgegeben die nicht unterschritten werden dürfen. (Genau weiß ich die Maße nicht)
Natürlich ist auch ein eigener Schießkeller erlaubt, aber auch hier gibt es gewisse Vorschriften. (Größe, Lärmschutz, Sicherheit gegen Querschläger usw.)
Die Waffen aus denen nur Plastikgeschosse abgefeuert werden können, dürfen auch nicht auf ungeschütztem Grundstücken benutzt werden. Auch dürfen diese nicht einfach herum getragen werden. Das gilt leider nicht für Modellpanzer, siehe Bild unten, mit denen auch diese Kugeln verschossen werden können. Obwohl die Kugeln eine Reichweite von 20 Metern haben können. Auf nur drei Meter kann man aber auch damit ein Trinkglas zerstören. (selber getestet)
Ich habe mal eine klitzekleine Auswahl meiner Knarren als Foto beigefügt. Dazu kommen noch oben besagte Luftpistole, vier Luftgewehre und ein entmilitarisiertes Gewehr aus dem zweiten Weltkrieg. Entmilitarisiert heißt hier, das die Waffe nicht mehr ohne weiteres zu einer Schussfähigen Waffe umgebaut werden kann.
Natürlich habe ich alle Waffen in einem Stahlschrank untergebracht. Auch die nicht Schussfähigen.
Zu deinem Problem: Der Nachbar hat angedroht, das er sich eine Schusswaffe zulegen darf, weil er eine Genehmigung dafür hat. Das ist mit Sicherheit auszuschließen. Kein Mensch bekommt in Deutschland eine Genehmigung durch die Behörden wenn er nicht, wie schon geschrieben, einem angemeldetem Verein angehört. Wenn er solch eine Genehmigung tatsächlich hat, muss die Waffe vor dem Kauf dort eingetragen werden. Auch die dazu gehörige Munition. Das wird aber durch die zu genehmigende Behörde gemacht.
Außerdem muss die Waffe so aufbewahrt werden, das ein Zugriff durch Fremde nicht ohne weiteres möglich ist! Soll heißen: die Waffe und die Munition muss in einem Stahlschrank aufbewahrt werden, wobei die Munition zwar auch in dem Schrank sein darf, diese jedoch wieder in einem separat abschließbaren Fach untergebracht werden muss.
In deinem Fall würde ich einfach zur Polizei gehen und den Mann anzeigen wegen des Verdachtes das er in seinem Haus Schusswaffen hat, die nicht angemeldet sind. Wenn dein Nachbar nun Pech hat, rückt das SEK mit einem riesen Aufgebot an und stellt sein Haus auf den Kopf. Sollten dann Waffen gefunden werden, auch Luftdruckwaffen oder Waffen mit denen nur Plastikkugeln verschossen werden und diese sich nicht in einem Sicherheitsschrank (Stahlschrank) befinden, ist er die Dinger los. Gleiches gilt für Pfeil und Bogen, sowie sogenannte Zwillen (Schleudern) Blasrohre und Armbrüste!
Da ich selber einige Waffen besitze, unten eine kleine Auswahl, habe ich eine Waffenbesitzkarte. Das schon seit 1973! Es ist zwar nur eine Waffe eingetragen, eine Luftpistole die über dem zulässigem Wert für freiverkäufliche Waffen liegt. Freiverkäuflich sind nur Luftdruckwaffen die unter 7,5 Joule Schussenergie liegen und mit einem Sicherheitsstempel versehen sind.
Hier nun die kleine Auswahl meiner Waffen:
Dieser Panzer hat ein Gewicht von 7,5 Kilo, ist ferngesteuert und kann Plastikmunition verschießen!
Von oben nach unten:
Dekowaffe nicht Schussfähig
Schreckschussrevolver (sehr laut)
Luftpistole unter 7,5 Joule Schussenergie
Gruß Helmut