Schusswaffengebrauch im Wohngebiet

Diskutiere Schusswaffengebrauch im Wohngebiet im Katzen Forum im Bereich Katzenfreunde; Hallo zusammen, ich weiss dass ich mit meiner eigentlichen Fragen hier wohl falsch bin aber ich möchte trotzdem gerne euer Meinung dazu wissen...
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #1
Pina_Colada

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Hallo zusammen,

ich weiss dass ich mit meiner eigentlichen Fragen hier wohl falsch bin aber ich möchte trotzdem gerne euer Meinung dazu wissen.

Wie ich ja leider schon öfter erzählt habe, haben wir hier sehr tierhassende Nachbarn, mit denen es gestern wieder ein Streitgespräch gab. Wir haben mitgekriegt das besagter Nachbarn Steine nach unserer Katze geworfen hat als diese auf seinem Grundstück war.

Im Laufe des "Gesprächs" hat er unter anderem gemeint, er hätte sich jetzt eine Erlaubnis geholt und sich eine Schusswaffe zu besorgen. Also will er wohl in Zukunft auf unsere Katze(n) schiessen! Aber DARF er denn überhaupt die Schusswaffe in einem Wohngebiet benutzten? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, er könnte ja auch Kinder/Menschen verletzen.

Was meint denn ihr dazu? Also wenn ich das EINMAL mitbekomme, zeig ich ihn mit Sicherheit an!
 
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  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #2
Guten Morgen,

ich könnte jetzt eine wüste Schimpftirade loslassen, was ich von solchen Menschen halte... :twisted: Damit ist aber keinem geholfen, also beschränke ich mich auf die Beantwortung Deiner Frage.

Klare Antwort: Nein, er darf nicht schießen! Weder in einem Wohngebiet, noch außerhalb. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass dieser Mensch Polizist oder Jäger oder ähnliches ist, denn da gibt es nochmal andere Regelungen als für Privatpersonen.

Als Privatperson darf er noch nicht einmal eine Waffe außerhalb seines Besitzes führen, sprich sie mit sich herumtragen. Innerhalb des Besitzes ist es eine leichte Grauzone, so weit ich weiß, aber da gibt es so viele zu berücksichtigende Faktoren (Zuverlässigkeit, kein Zugriff von Dritten usw.), dass es schon nahe an ein Verbot grenzt. Zum Führen einer Waffe benötigt man einen Waffenschein, und der wird nur seeehr wenigen Personen ausgehändigt.

Schon der Erwerb einer Schusswaffe wird schwierig. Wenn man von sog. Luftdruckwaffen absieht, die frei verkäuflich sind, braucht man eine sog. Waffenbesitzkarte (WBK). Eine WBK bekommt man z.B., wenn man seit min. einem Jahr Mitglied eines Schützenvereins ist und regelmäßig am Schießtraining teilnimmt und entsprechende sichere Lagerungsmöglichkeiten vorweisen kann. Und auch dann gibt es noch weitere Vorschriften in Bezug auf Anzahl der Waffen und Kaliber.

Und dass der Gebrauch einer Schusswaffen nicht erlaubt ist (Ausnahme: hoheitlicher Schusswaffengebrauch durch Polizei, Justiz, Bundesbehörden oder halt beim Schießtraining innerhalb eines Schützenvereins, aber auf entsprechendem Gelände), dass muss ich eigentlich nicht erklären.

Aufgrund der Tragödien, die leider immer wieder geschehen und die zu einer Verschäfrung des Waffengesetzes geführt haben, freuen sich die Behörden über sachdienliche Hinweise zum Besitz von Waffen zu fragwürdigen Zwecken...
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #3
Nein, er ist weder Jäger noch Polizei sondern nur ein alter Mann der Tier (Katzen) hasst.

Ich hab jetzt auch mal gegooglt und gelesen dass man so Schreckschusspistole und einen kleinen Waffenschein ja scheinbar ziemlich leicht bekommen kann. Können solche Schreckschusswaffen eigentlich auch schlimme Verletzungen bei Katzen verursachen?
Schlimm dass man sich über sowas Gedanken/Sorgen machen muss.....
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #4
Muss zugeben, dass ich von Schreckschusswaffen keine Ahnung habe... Von Luftdruckwaffen weiß ich, dass auch diese blöden kleinen Bleidiabolos wohl auf kurze Entfernung schmerzhafte Wunden verursachen können.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #5
Ich kenn mich mit sowas ja auch nicht aus, muss mich aber wohl zwangsläufig damit beschäftigen :sad:.

Hmm, wir überlegen jetzt ob wir ihm aufgrund der Aussage die er gestern eben getroffen hat, mal ein Anwaltsschreiben zuschicken. Vielleicht wirkt ja das.
Oder kann ich mich mit so einer Aussage auch schon an den Tierschutz wenden?
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #6
Ja, diese Waffen die diese Plastikkugeln abschießen sind auch nicht ohne. Auf 3 Meter gibt's noch nen ordentlichen blauen Fleck beim Menschen, trifft man da ne Katze ungünstig ist das schon gefährlich.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #7
Na wunderbar! Ganz toll!
Aber danke für eure Antworten, auch wenn sie sehr beunruhigend sind.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #8
Ich kenn mich mit sowas ja auch nicht aus, muss mich aber wohl zwangsläufig damit beschäftigen :sad:.

Hmm, wir überlegen jetzt ob wir ihm aufgrund der Aussage die er gestern eben getroffen hat, mal ein Anwaltsschreiben zuschicken. Vielleicht wirkt ja das.
Oder kann ich mich mit so einer Aussage auch schon an den Tierschutz wenden?

An den Tierschutz (wen meinst du damit konkret?) brauchst du dich gar nicht wenden. Weil die haben keinerlei Rechte, die dir helfen könnten.
Wenn du was in der Hand hast, kannst du Anzeige bei der Polizei erstatten oder eben zum Anwalt gehen.
Ob diese Aussage genügt, ist leider wieder eine andere Frage.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #9
Also mein Freund, der mit dem Nachbarn ja gestritten hat, hat das seinem Arbeitskollegen erzählt der auch Förster ist. Der hat ihm erklärt dass das mit einer Schusswaffe nicht so einfach ist und gemeint man könne ihn auf die Aussage alleine hin schon anzeigen.

Um ganz ehrlich zu sein fühl ICH MICH ja selbst durch so eine Aussage bedroht. Was weiss ich, vielleicht schiesst er ja auch mal auf uns wenn ihm die Sicherung durchbrennen (was ziemlich oft bei ihm der Fall ist).
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #10
Soweit ich weiß, darf selbst ein Jäger in einem Wohngebiet nicht schießen.

Ich würde es nicht nur dem Tierschutz, sondern auch der Polizei melden. Allerdings solange er es nur sagt und noch nicht geschossen hat, werden die leider kaum eine Handhabe gegen ihn haben.

Auch schließe ich mich cangreja an, dass es da ganz klare gesetzliche Regelungen und Auflagen gibt. Ich würde wie gesagt es auch der Polizei melden, die kann dann sich zu mindestens die Waffe und den dazugehörigen Waffenschein einmal zeigen lassen.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #11
Bei Schusswaffen in "privaten Händen" wird mir immer ganz anders zumute.

Es könnten ja eben nicht "nur" Tiere getroffen werden (das Wörtchen nur habe ich bewusst in Anführungszeichen gesetzt, wie wir alle hier, liebe ich natürlich unsere felligen Freunde über alles).
Aber was ist mit spielenden Kindern??? So jemand regt sich nicht nur über Katzen auf... dem brennt auch mal die Sicherung durch wenn kleine Jungs mit dem Fußball kicken. Nicht auszudenken :evil::evil:
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #12
Mir wird bei dem Gedanken dass unser Nachbar eine "Waffe" hat, auch ganz anders. Der ist eh von der cholerischen Sorte, nicht auszudenken wenn der in seiner Wut eine Waffe hat und wenns auch "nur" eine Schreckschusspistole ist.

Ich fürchte nur auch das erst was passieren muss, bevor die Polizei was macht, wie immer halt. Und wenn er "nur" auf Katzen schiesst könnte ich mir vorstellen dass die Polizei da garnichts macht, geschweig denn dafür herfährt. Ist einfach ein Unding sowas!
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #13
Allein die Drohung ist ein No-Go und gehört angezeigt. Selbst wenn es nur ein Luftgewehr ist, kann das ziemlich böse Verletzungen verursachen. Selbst wenn er sich ausschließlich an Tieren vergreifen würde, reicht ein Querschläger, um Kinder und Co. lebensgefährlich zu verletzen.

Jemand, der eine Waffe besitzt und damit droht, gehört meiner Meinung nach tief verbuddelt hinter Gittern.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #14
Ich fürchte nur auch das erst was passieren muss, bevor die Polizei was macht, wie immer halt. Und wenn er "nur" auf Katzen schiesst könnte ich mir vorstellen dass die Polizei da garnichts macht, geschweig denn dafür herfährt. Ist einfach ein Unding sowas!

Doch, wird sie schon, weil in einem Wohngebiet darf er nicht schießen, da gibt es Auflagen und ich würde es der Polizei melden, auch wenn es "nur" eine Schreckschusspistole.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #15
Ich find eben auch, die Drohung alleine ist schon heftig, da bekommt man es echt mit der Angst zu tun. Ich werd mal mit unseren netten Nachbarn (ja, die gibt es nämlich auch) reden und ihnen von der Drohung. Die haben auch Knatsch mit den bösen Nachbarn und haben bestimmt auch Angst wenn ich ihnen das erzähle. Die haben ein Kind das oft im Garten spielt und einen kleinen Hund, kann ja sein dass er auf den auch schiesst (schließlich hat er ja auch schon mit einem Stock nach ihm geschlagen).
Wenn wir dann zu zweit zur Polizei gehen kriegt dass vielleicht auch gleich noch eine andere Gewichtung.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #16
In diesem Fall kann ich mir allerdings nur schwerlich vorstellen, dass hier gewartet wird bis etwas passiert, auch wenn das zugegebenermaßen oft so ist. Allerdings sollte man auch davon ausgehen, dass Polizei und sonstige Behörden mittlerweile sensibilisiert sind, wenn man von einem unsachgemäßen Gebrauch einer Schußwaffe und Drohung spricht.

Soweit ich weiß, darf selbst ein Jäger in einem Wohngebiet nicht schießen.

Wenn ich mich recht erinnere, darf ein Jäger in einem Wohngebiet nur dann von der Schusswaffe Gebrauch machen, wenn unmittelbare Gefahr in Verzug (z.B. tollwütiges Tier) und ein freies Schussfeld gegeben ist.

Jemand, der eine Waffe besitzt und damit droht, gehört meiner Meinung nach tief verbuddelt hinter Gittern.

Oh, da fallen mir noch ganz andere Dinge ein, die man mit dieser Person machen könnte :twisted::twisted::twisted:
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #17
Ohja, mir geht's genauso. Ich hab die blühendsten Mordfantasien diesen Menschen gegenüber :x.......
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #18
Ich kann dazu nur beitragen::
Heinzi wurde mal angeschossen. Mit einem Luftdruckgewehr und Diabolomunition. Das Geschoss ist deutlich im Röntgenbild zu erkennen.
Ich weiß allerdings weder wann genau, noch wer es war.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #19
In Wohngebieten ist das Schießen, egal mit welcher Waffe, verboten.

Es gibt nur eine Ausnahme: Es muss dabei sicher gestellt sein, das unter gar keinen Umständen das Geschoß das eigene Grundstück verlässt! Außerdem muss ausgeschlossen werden, das Mensch oder Tier gefährdet werden!
Im Klartext: Schießen auf dem eigenen Grundstück ist nur erlaubt, wenn ein Schiesstand vorhanden ist. Dieser muss durch hohe Wälle zur Seite abgesichert sein. Am Ende muss ebenfalls ein Kugelfang aufgebaut sein. Hierfür gibt es keine genauen Vorgaben. Dieser Kugelfang kann aus einer Betonwand, einem eigens Aufgeschüttetem Wall oder aber auch aus einer dicken Holzwand bestehen. Auch hierfür sind Maße vorgegeben die nicht unterschritten werden dürfen. (Genau weiß ich die Maße nicht)

Natürlich ist auch ein eigener Schießkeller erlaubt, aber auch hier gibt es gewisse Vorschriften. (Größe, Lärmschutz, Sicherheit gegen Querschläger usw.)

Die Waffen aus denen nur Plastikgeschosse abgefeuert werden können, dürfen auch nicht auf ungeschütztem Grundstücken benutzt werden. Auch dürfen diese nicht einfach herum getragen werden. Das gilt leider nicht für Modellpanzer, siehe Bild unten, mit denen auch diese Kugeln verschossen werden können. Obwohl die Kugeln eine Reichweite von 20 Metern haben können. Auf nur drei Meter kann man aber auch damit ein Trinkglas zerstören. (selber getestet)

Ich habe mal eine klitzekleine Auswahl meiner Knarren als Foto beigefügt. Dazu kommen noch oben besagte Luftpistole, vier Luftgewehre und ein entmilitarisiertes Gewehr aus dem zweiten Weltkrieg. Entmilitarisiert heißt hier, das die Waffe nicht mehr ohne weiteres zu einer Schussfähigen Waffe umgebaut werden kann.
Natürlich habe ich alle Waffen in einem Stahlschrank untergebracht. Auch die nicht Schussfähigen.

Zu deinem Problem: Der Nachbar hat angedroht, das er sich eine Schusswaffe zulegen darf, weil er eine Genehmigung dafür hat. Das ist mit Sicherheit auszuschließen. Kein Mensch bekommt in Deutschland eine Genehmigung durch die Behörden wenn er nicht, wie schon geschrieben, einem angemeldetem Verein angehört. Wenn er solch eine Genehmigung tatsächlich hat, muss die Waffe vor dem Kauf dort eingetragen werden. Auch die dazu gehörige Munition. Das wird aber durch die zu genehmigende Behörde gemacht.

Außerdem muss die Waffe so aufbewahrt werden, das ein Zugriff durch Fremde nicht ohne weiteres möglich ist! Soll heißen: die Waffe und die Munition muss in einem Stahlschrank aufbewahrt werden, wobei die Munition zwar auch in dem Schrank sein darf, diese jedoch wieder in einem separat abschließbaren Fach untergebracht werden muss.

In deinem Fall würde ich einfach zur Polizei gehen und den Mann anzeigen wegen des Verdachtes das er in seinem Haus Schusswaffen hat, die nicht angemeldet sind. Wenn dein Nachbar nun Pech hat, rückt das SEK mit einem riesen Aufgebot an und stellt sein Haus auf den Kopf. Sollten dann Waffen gefunden werden, auch Luftdruckwaffen oder Waffen mit denen nur Plastikkugeln verschossen werden und diese sich nicht in einem Sicherheitsschrank (Stahlschrank) befinden, ist er die Dinger los. Gleiches gilt für Pfeil und Bogen, sowie sogenannte Zwillen (Schleudern) Blasrohre und Armbrüste!

Da ich selber einige Waffen besitze, unten eine kleine Auswahl, habe ich eine Waffenbesitzkarte. Das schon seit 1973! Es ist zwar nur eine Waffe eingetragen, eine Luftpistole die über dem zulässigem Wert für freiverkäufliche Waffen liegt. Freiverkäuflich sind nur Luftdruckwaffen die unter 7,5 Joule Schussenergie liegen und mit einem Sicherheitsstempel versehen sind.

Hier nun die kleine Auswahl meiner Waffen:

Dieser Panzer hat ein Gewicht von 7,5 Kilo, ist ferngesteuert und kann Plastikmunition verschießen!


21870661le.jpg



Von oben nach unten:

Dekowaffe nicht Schussfähig

Schreckschussrevolver (sehr laut)

Luftpistole unter 7,5 Joule Schussenergie


22528886jh.jpg



Gruß Helmut
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #20
Okay, dann weiss ich jetzt Bescheid und mein Freund wird heute zur Polizei fahren und ihn anzeigen. Das Problem ist nur das er anscheinend noch keine Waffe hat, er will sie sich erst besorgen..... Aber sie können sich ja dich angebliche Genehmigung zeigen lassen die ihn berechtigen soll hier rumzuschiessen.
Mann, mann, mann schlimm sowas!

Aber die Androhung könnte man ja vielleicht schon anzeigen. Schliesslich ist das rumschiessen ja strafbar, dann könnte man vielleicht eine "Ankündigung einer Straftat" daraus machen und anzeigen. Tun müssen wir irgendwas, das können wir nimmer ignorieren.
 
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