Ich denke, die Debatte rührt daher, dass der juristische und der biologische Rassebegriff vermischt werden. Heike verwendet nicht den biologischen, sondern den rein juristischen Rassebegriff. Somit habt Ihr beide auf Eure Art recht.
In der Grundthese gehe ich hier mit dir mit. Sprich, ich denke auch, dass hier Biologie mit rechtlichen Begrifflichkeiten vermischt wird.
Rein biologisch ist es natürlich so, dass das Aufweisen von Rassemerkmalen für eine Rassenzugehörigkeit völlig ausreichend ist.
Dies aber sehe ich schon anders. Denn rein biologisch ist es so, dass alle Rassekatzen (mit Ausnahme der Hybriden, die ich hier jetzt einmal ausklammern möchte) zu 100% der Art der Hauskatzen (Felis libyca forma catus oder auch Felis silvestris forma catus ) zuzuordnen sind. Eine weitere Unterteilung in Rassen wird in der Biologie nicht getroffen. Abgesehen davon, dass der Begriff "Rasse" in der heutigen Klassifikation überhaupt nicht mehr verwendet wird, würde es biologisch auch überhaupt keinen Sinn machen, Rassekatzen in (heute würde man wahrscheinlich sagen) einzelne Unterarten zu unterteilen, denn im Endeffekt sind alle Gene, die eine Rassekatze tragen kann, "Hauskatzengene" und Gene, die typisch für eine bestimmte Rasse sind, können zufällig so kombiniert auch in jeder Hauskatze vorkommen.
Das heißt, wenn ich die biologische Nomenklatur verwende, dann ist sowohl mein Lastrami Anton ein Hauskater, genauso wie mein
OKH Gismo oder mein Maine Coon Sherlock. Alles Hauskatzen.
Wenn ich jetzt aber anfange von Rassekatzen oder Katzenrassen zu sprechen, dann bewege ich mich nicht mehr im Bereich der Biologie, sondern wir reden dann hier nur noch von einem "Etikett", was Menschen Katzen mit bestimmten Grundvoraussetzungen "aufkleben" dürfen. Diese Grundvoraussetzungen sind geregelt und dazu gehört neben dem z.B.
Rassestandard eben nun einmal auch der Abstammungsnachweis.
Auch wenn der Vergleich, wie ja eigentlich so gut wie alle, etwas hingt, würde ich das Prinzip von "Katze stammt aber doch von Rassekatzen der Rasse xyz ab" zu "ich habe eine Rassekatze mit Papieren" z.B. mit einem Generika Produkt vergleichen. Auch wenn ein Generikahersteller ein Medikament zu 100% kopiert und da eben "genau dasselbe drin ist" wie in dem Originalmedikament, dann darf er das Generikaprodukt trotzdem nicht mit dem Markennamen führen, und z.B. ASS von Ratiopharm wird auch dann nicht zu Aspirin, wenn ich das hundertmal Zuhause so bezeichne. Sondern Aspirin gibt es nur von Bayer, genauso, wie es eine Rassekatze nur vom Züchter und mit Stammbaum gibt.
Heike verwendet nicht den biologischen, sondern den rein juristischen Rassebegriff. Somit habt Ihr beide auf Eure Art recht.
Ich tendiere daher stark zu Heikes Meinung ;-).
Und um nochmal auf das Rätselraten bei völlig unbekannten Verfahren zurückzukommen:
Dazu kann ich nur sagen, umso mehr ich über (bestimmte) Katzenrassen, Genetik und Zucht lerne, umso mehr Abstand nehme ich von wildem herumspekulieren und das nicht nur aus oben genannten Gründen, sondern weil es einfach nicht funktioniert, selbst wenn ich alles rechtliche außer Acht lasse. Dazu sind sich die Katzenrassen einfach viel zu ähnlich.