du gehst nicht zum gericht, also schon, aber mir saß in münchen, zwei mal, kein richter gegenüber,
vllt. waren die beiden auch richter, jedenfalls waren sie entscheidungsbefugt und ich ließ vollstrecken,
an selbigen nachmittag.
bei kastrationspflicht, wenn das landesgesetz es her gibt, sollte es genau so laufen.
träfe obiger fall zu, könnte man, freundlicherweise, zum vermehrer gehen und ihn fragen ob er nicht doch kastrieren möchte :mrgreen:
ist obiger fall strittig, kommen die gerichtkosten evtl. zurück.
kleinen edit habe ich noch:
die anwälte, die dann zum zuge kammen, boten mir sofort vom feinsten an.
die waren ganz schön baff
