Vom Tierschutzgesetz könnte die Kastration zwar theoretisch gedeckt sein, da § 6 Tierschutzgesetz die –eigentlich verbotene- Kastration eines Tieres unter anderem dann erlaubt, wenn die unkontrollierte Fortpflanzung verhindert werden soll. Ein anderer wichtiger Aspekt ist jedoch, dass Sie vorsätzlich (Sie wussten ja, dass es sich um eine Fundkatze handelt) eine fremde Katze, also fremdes Eigentum „beschädigt“ im Sinne des BGB haben und sich damit möglicherweise wegen einer Sachbeschädigung strafbar sowie schadensersatzpflichtig gemacht haben. Ein fremdes Tier/Fundtier sollte erst dann kastriert werden, wenn nach der ordnungsgemäßen Fundmeldung (!) bei der zuständigen Behörde die sechsmonatige Frist abgelaufen ist und sich kein Halter hat finden lassen, da erst dann ein Eingentumswechsel stattfinden kann.