Hallo Annika,
ich bin einigermaßen irritiert.
Aufgrund Deiner vagen und unverständlichen Ausführungen "ich habe dem Richter das Geld gegeben, er hat hat es an die Tierärztin und die ... gegeben" - so etwas gibt es in der deutschen Gerichtsbarkeit nicht - wollte ich wissen, "was Sache ist".
Eine so frühzeitige gerichtliche Terminierung (1 Woche) ist nur über eine "Einstweilige Verfügung" wegen Herausgabe einer Sache möglich. Da ich das "Aktenzeichen" und den "Tenor" des von Dir erwähnten Urteils erfragen wollte, rief ich beim AG Wilhelmshaven an. Dort ist die Angelegenheit unbekannt.
Beim Kontaktieren des Schöffengerichts erhielt ich die Mitteilung: "unbekannt".
Der Statsanwaltschaft Oldenburg (zuständig für Wilhelmshaven) liegt auch keine Strafanzeige seitens der von Dir eingeschalteten Polizeistation zur Bearbeitung vor.
Ich bitte um Aufklärung.
Mit lieben Grüßen und ein schönes Wochenende - Deine Inge