Ich verstehe immer noch nicht, wie ihr rechtlich erreichen wollt, dass euch die tote Katze herausgegeben wird. Darüber steht doch nichts in dem Vertrag, oder? Wie wollt ihr einen "Regelverstoß", der laut Vertrag zur Rückgabe der Katze führen würde, beweisen, von dem ihr nicht mal wisst, ob es ihn gab?!
Und selbst wenn der Kater überfahren wurden, könnt ihr ihnen nicht beweisen, dass sie die Katze bewusst rausgelassen haben. Sie kann ja auch entwischt sein.
Davon mal abgesehen, bezweifle ich sehr stark, dass die Klausel "nur in Wohnung halten" rechtlich vertretbar ist, wenn die Katze übereignet worden ist und kein Verwahrungsvertrag vorliegt.
Allgemein zu den Abgabeverträgen: Außerdem finde ich es auch bedenklich, wenn man sich ein vertragliches Rücktrittsrecht beim "Regelverstoß" vorbehält, ohne ein Rückgewährschuldverhältnis begründen zu wollen, d.h. Katze nicht gegen Geld zurückzutauschen. Diese "Schutzbegühr" spricht wohl eindeutig für einen Kaufvertrag, der eine Übereignung zur Folge hat, und gegen einen Verwahrungsvertrag.
Ein Vorkaufsrecht wirksam zu vereinbaren, d.h. wenn die Katze vom neuen Eigentümer abgegeben werden soll, dem vorherigen Eigentümer diese als ersten anzubieten, ist wohl möglich.