. Wer aus bestimmten Ländern zurück in die EU will, muss bei der Einreise einen Antikörpernachweis für Tollwut erbringen. Das gilt zum Beispiel für Länder wie Albanien, Kosovo, Montenegro, Serbien, Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten, Thailand oder Südafrika, die einen anderen Tollwutstatus haben als das Heimatland in der EU. Hier müssen Urlauber bereits vor der Abreise daran denken, bei ihrem Tier einen Tollwutantikörpertest durchführen zu lassen – und zwar frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung.