Und nochmals die Tiere sind Eigentum der Schwester, sie dürfen nicht ohne ihr Einverständnis verkauft werden. Die Schwester kann sich nach Genesung selbst entscheiden ob sie ihre Gruppe verkleinert und wenn welche Tiere sie abgeben möchte.
Wenn man etwas verkauft was einem nicht gehört macht man sich strafbar.
Weiter oben steht von der Threaderstellerin der Satz "Ich weiss nicht, was passiert, wenn man sich selbst einliefert!"
DEN beantworten ich mal zuerst:
Dann kann man genau dann, wenn man ddas wirklich will, auch wieder nach Hause!"
Für mich klingt dieser Satz unerhört alarmierend, denn er verschärft den Eindruck, dass die TE ohne explizite Einwilligungen der Schwester eine Vielzahl von Entscheidungen trifft, die sie nicht treffen darf. Ein kranker Mensch, der ins Krankenhaus geht, ist in KEINSTER WEISE entmündigt, sondern frei in jeder seiner Entscheidungen!
Und DA liegt auch für mich ein Problem:
Das Ganze hier klingt, als sei die Schwester im Moment nicht verfügbar, wüsste aber ansonsten von nichts! Und in dem Fall sind alle Kaufverträge ungültig, die Kastrationen führen, falls die Schwester die Zucht fortführen möchte, zu Schadenersatzansprüchen, die RICHTIG dick sein können uswuswusw.
Ausserdem ist es, FALLS die "selbst eingelieferte Schwester" von ncihts weiss, schlicht ungeheuerlich und für den Krankheitsverlauf eine denkbar ungünstige Wendung, wenn das, was ihr am Herzen liegt, operiert, veräußert, ihre Wünsche und Träume damit zerstört werden!
Sehr eigenartig, das Ganze hier.