[...] In der Homöopathie gibt es zudem weitere Besonderheiten, die dem "Gold-Standard" der randomisierten kontrollierten Studie schwer unterzuordnen sind. Ein Hauptproblem besteht darin, daß komplementäre Therapieverfahren wie die Homöopathie in der Regel auf eine individuelle Behandlung des Patienten abzielen und die Behandlung oft aus einer Vielzahl von Maßnahmen besteht [Anthony 1993]. So ist eine randomisierte Zuteilung zur Behandlung und eine Verblindung des Patienten und Arztes hinsichtlich der erhaltenen Therapiemaßnahmen vielfach nicht möglich, da z. B. physikalische Maßnahmen, Patientenberatungs und/oder -Trainingsmaßnahmen in das Behandlungskonzept miteinfließen. Ein weiteres Problem ist die homöopathische Arzneimittelwahl nach dem Simile-Prinzip unter doppelblinden Bedingungen. Selbst wenn nur die Patienten in die klinische Studie eingeschlossen werden, deren individuelle Symptome eindeutig einem homöopathischen Arzneimittel zugeordnet werden können, der homöopathische Arzt die Sicherheit seiner Verordnung anhand einer Ratingskala einschätzt und dies durch mehrere erfahrene Kollegen bestätigen läßt, bleibt das Problem der Folgeverordnung. Bei einer Folgeverordnung weiß der Arzt nämlich nicht, ob es sich bei den Symptomen, die der Patient präsentiert, um eine Reaktion auf die Arzneimittelgabe handelt oder um neue bzw. alte Symptome, die unabhängig von der Therapie aufgetreten sind, da Placebo verabreicht wurde. Eine korrekte Arzneimittelwahl auf der Basis der vorliegenden Symptome ist daher nicht möglich, auch nicht für Patienten in der Verum-Gruppe. Erschwerend kommt hinzu, daß bei der individuellen homöopathischen Behandlung auch die Erfahrung des Arztes als Variable miteingeht. [...]