15.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #61 Pina_Colada Beiträge 454 Reaktionspunkte 0 Ich hab ja den Bebauungsplan hier, da steht das mit dem Abstand von 3 m drin. Ich darf nur was höheres hinstellen wenn ich 3 m Abstand von der Grenze halte. Ein Gartenhäuschen würd ich deshalb garnicht unter kriegen. Der Garten ist so schräg abgeschnitten und läuft in so einer Spitze aus. Wenn ich da was hinbauen will mit 3 m Abstand dann geht's einfach nicht rein. Ist jetzt blöd zu beschreiben......
Ich hab ja den Bebauungsplan hier, da steht das mit dem Abstand von 3 m drin. Ich darf nur was höheres hinstellen wenn ich 3 m Abstand von der Grenze halte. Ein Gartenhäuschen würd ich deshalb garnicht unter kriegen. Der Garten ist so schräg abgeschnitten und läuft in so einer Spitze aus. Wenn ich da was hinbauen will mit 3 m Abstand dann geht's einfach nicht rein. Ist jetzt blöd zu beschreiben......
15.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #62 T toshie Beiträge 709 Reaktionspunkte 6 Louisella schrieb: Das gilt aber nur dann, wenn der Zaun direkt auf der Grenze steht. Sobald Du genug Abstand zur Grenze einhälst ist das kein Thema mehr. Du darfst ja schliesslich auch ein Gartenhäuschen in Deinen Garten stellen usw. Zum Vergrößern anklicken.... Ich kenn die bayrische Bauordnung nicht. Aber hier in Berlin darfst du auf deinem eigenen Grund und Boden so gut wie nichts ohne Baugenehmigung... Und wenn Pina Colada davon berichtet, dass ihre Nachbarn den 1,80 m Zaun wieder abbauen mussten, glaube ich das erstmal bzw. kann mir sehr gut vorstellen, dass das tatsächlich stimmt.
Louisella schrieb: Das gilt aber nur dann, wenn der Zaun direkt auf der Grenze steht. Sobald Du genug Abstand zur Grenze einhälst ist das kein Thema mehr. Du darfst ja schliesslich auch ein Gartenhäuschen in Deinen Garten stellen usw. Zum Vergrößern anklicken.... Ich kenn die bayrische Bauordnung nicht. Aber hier in Berlin darfst du auf deinem eigenen Grund und Boden so gut wie nichts ohne Baugenehmigung... Und wenn Pina Colada davon berichtet, dass ihre Nachbarn den 1,80 m Zaun wieder abbauen mussten, glaube ich das erstmal bzw. kann mir sehr gut vorstellen, dass das tatsächlich stimmt.
15.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #63 Pina_Colada Beiträge 454 Reaktionspunkte 0 Ja, die Nachbarn hatten ja einen 1,80 m hohen Sichtschutzzaun wie alle anderen hier auch. Dann wurden sie von Binders angezeigt und mussten ihn daraufhin wieder abbauen und jetzt steht da ein Sichtschutzzaun von 1,20 m Höhe. So steht es auch im Bebauungsplan für unser Baugebiet.
Ja, die Nachbarn hatten ja einen 1,80 m hohen Sichtschutzzaun wie alle anderen hier auch. Dann wurden sie von Binders angezeigt und mussten ihn daraufhin wieder abbauen und jetzt steht da ein Sichtschutzzaun von 1,20 m Höhe. So steht es auch im Bebauungsplan für unser Baugebiet.
15.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #64 L Louisella Beiträge 1.304 Reaktionspunkte 28 toshie schrieb: Ich kenn die bayrische Bauordnung nicht. Aber hier in Berlin darfst du auf deinem eigenen Grund und Boden so gut wie nichts ohne Baugenehmigung... Zum Vergrößern anklicken.... Eine Baugenehmigung für ein Gartenhäuschen? Das kann ich mir irgendwie garnicht vorstellen... Bist Du da sicher? Louisella schrieb: Eine Baugenehmigung für ein Gartenhäuschen? Das kann ich mir irgendwie garnicht vorstellen... Bist Du da sicher? Zum Vergrößern anklicken.... Die Dinger sind ja gewissermaßen "mobil". toshie schrieb: Und wenn Pina Colada davon berichtet, dass ihre Nachbarn den 1,80 m Zaun wieder abbauen mussten, glaube ich das erstmal bzw. kann mir sehr gut vorstellen, dass das tatsächlich stimmt. Zum Vergrößern anklicken.... Wie gesagt: Es geht drum welchen Abstand zur Grenze man einhält. Mit entsprechendem Abstand darfst Du auch deutlich höher werden als 1,80m. Denk doch nur mal an die ganzen Trampoline die in den letzten Jahren in den Gärten aufgetaucht sind - die sind auch alle höher als 180cm. Ich hab das Spielchen mit der Zaunhöhe zwar nur für BaWü durch, aber soooo extrem unterschiedlich dürfte das Nachbarschaftsrecht in Bayern auch nicht sein... Pina_Colada schrieb: ... ein Sichtschutzzaun von 1,20 m Höhe. Zum Vergrößern anklicken.... Hihihi - kann man sowas überhaupt "Sichtschutz" nennen?
toshie schrieb: Ich kenn die bayrische Bauordnung nicht. Aber hier in Berlin darfst du auf deinem eigenen Grund und Boden so gut wie nichts ohne Baugenehmigung... Zum Vergrößern anklicken.... Eine Baugenehmigung für ein Gartenhäuschen? Das kann ich mir irgendwie garnicht vorstellen... Bist Du da sicher? Louisella schrieb: Eine Baugenehmigung für ein Gartenhäuschen? Das kann ich mir irgendwie garnicht vorstellen... Bist Du da sicher? Zum Vergrößern anklicken.... Die Dinger sind ja gewissermaßen "mobil". toshie schrieb: Und wenn Pina Colada davon berichtet, dass ihre Nachbarn den 1,80 m Zaun wieder abbauen mussten, glaube ich das erstmal bzw. kann mir sehr gut vorstellen, dass das tatsächlich stimmt. Zum Vergrößern anklicken.... Wie gesagt: Es geht drum welchen Abstand zur Grenze man einhält. Mit entsprechendem Abstand darfst Du auch deutlich höher werden als 1,80m. Denk doch nur mal an die ganzen Trampoline die in den letzten Jahren in den Gärten aufgetaucht sind - die sind auch alle höher als 180cm. Ich hab das Spielchen mit der Zaunhöhe zwar nur für BaWü durch, aber soooo extrem unterschiedlich dürfte das Nachbarschaftsrecht in Bayern auch nicht sein... Pina_Colada schrieb: ... ein Sichtschutzzaun von 1,20 m Höhe. Zum Vergrößern anklicken.... Hihihi - kann man sowas überhaupt "Sichtschutz" nennen?
15.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #65 T toshie Beiträge 709 Reaktionspunkte 6 Louisella schrieb: Eine Baugenehmigung für ein Gartenhäuschen? Das kann ich mir irgendwie garnicht vorstellen... Bist Du da sicher? Die Dinger sind ja gewissermaßen "mobil". Zum Vergrößern anklicken.... Das hat damit nichts zu tun. In Berlin braucht mal ab +10 qm jedenfalls eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus: http://www.gartenhaus-gmbh.de/magazin/baugenehmigung-fuer-gartenhaeuser/ Und ja, die Bauordnungen der Bundesländer sind tatsächlich recht unterschiedlich.
Louisella schrieb: Eine Baugenehmigung für ein Gartenhäuschen? Das kann ich mir irgendwie garnicht vorstellen... Bist Du da sicher? Die Dinger sind ja gewissermaßen "mobil". Zum Vergrößern anklicken.... Das hat damit nichts zu tun. In Berlin braucht mal ab +10 qm jedenfalls eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus: http://www.gartenhaus-gmbh.de/magazin/baugenehmigung-fuer-gartenhaeuser/ Und ja, die Bauordnungen der Bundesländer sind tatsächlich recht unterschiedlich.
15.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #66 L Louisella Beiträge 1.304 Reaktionspunkte 28 toshie schrieb: Das hat damit nichts zu tun. In Berlin braucht mal ab +10 qm jedenfalls eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus: Zum Vergrößern anklicken.... 10qm? Das ist aber ein großzügiges Gartenhaus... Vielleicht meine ich damit ja auch was anderes als Du, ich meine diese Art Gartenhäuschen bzw. Schuppen in dem man sein Gartengerät, die Blumentöpfe und den Rasenmäher etc. abstellt und das war's auch schon. Aber gut dass ich das nun weiss, wir überlegen nämlich auch immer wieder mal uns ein Gartenhäuschen zu holen, dann werd ich da dann auf jeden Fall vorab erstmal nachfragen beim Amt.
toshie schrieb: Das hat damit nichts zu tun. In Berlin braucht mal ab +10 qm jedenfalls eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus: Zum Vergrößern anklicken.... 10qm? Das ist aber ein großzügiges Gartenhaus... Vielleicht meine ich damit ja auch was anderes als Du, ich meine diese Art Gartenhäuschen bzw. Schuppen in dem man sein Gartengerät, die Blumentöpfe und den Rasenmäher etc. abstellt und das war's auch schon. Aber gut dass ich das nun weiss, wir überlegen nämlich auch immer wieder mal uns ein Gartenhäuschen zu holen, dann werd ich da dann auf jeden Fall vorab erstmal nachfragen beim Amt.
15.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #67 T toshie Beiträge 709 Reaktionspunkte 6 Ja, vorher nachzufragen kann nicht Schaden. Vielleicht gibt es ja bei euch auch einen Bebauungsplan worduch andere Regeln gelten. Kann nur sagen, dass bei meinen Eltern draußen schon etliche ihre Carports, "Gartenhäuser", Anbauten etc. wieder abreißen mussten.....
Ja, vorher nachzufragen kann nicht Schaden. Vielleicht gibt es ja bei euch auch einen Bebauungsplan worduch andere Regeln gelten. Kann nur sagen, dass bei meinen Eltern draußen schon etliche ihre Carports, "Gartenhäuser", Anbauten etc. wieder abreißen mussten.....
15.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #68 L Louisella Beiträge 1.304 Reaktionspunkte 28 toshie schrieb: Kann nur sagen, dass bei meinen Eltern draußen schon etliche ihre Carports, "Gartenhäuser", Anbauten etc. wieder abreißen mussten..... Zum Vergrößern anklicken.... Dass man für Carports und Anbauten 'ne Baugenehmigung braucht ist klar. Über für so 'n kleinen Geräteschuppen? Ich red ja nicht von 'ner vollmöblierten Datscha... Wie auch immer - dann muss man halt vorher fragen. Aber dazu rate ich ja schon bei Zäunen auch immer. Und zwar noch nicht mal nur wegen Zäunen am Hausgrundstück - wir sind sogar schon mal vor Gericht gezerrt worden weil wir einen kaputten Zaun an einem reinen Gartengrundstück außerhalb des Wohngebiets erneuert haben. Schräge Welt.
toshie schrieb: Kann nur sagen, dass bei meinen Eltern draußen schon etliche ihre Carports, "Gartenhäuser", Anbauten etc. wieder abreißen mussten..... Zum Vergrößern anklicken.... Dass man für Carports und Anbauten 'ne Baugenehmigung braucht ist klar. Über für so 'n kleinen Geräteschuppen? Ich red ja nicht von 'ner vollmöblierten Datscha... Wie auch immer - dann muss man halt vorher fragen. Aber dazu rate ich ja schon bei Zäunen auch immer. Und zwar noch nicht mal nur wegen Zäunen am Hausgrundstück - wir sind sogar schon mal vor Gericht gezerrt worden weil wir einen kaputten Zaun an einem reinen Gartengrundstück außerhalb des Wohngebiets erneuert haben. Schräge Welt.
15.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #69 T toshie Beiträge 709 Reaktionspunkte 6 Louisella schrieb: Dass man für Carports und Anbauten 'ne Baugenehmigung braucht ist klar. Über für so 'n kleinen Geräteschuppen? Ich red ja nicht von 'ner vollmöblierten Datscha... Zum Vergrößern anklicken.... Wobei man die im Falle eines Schwarzbaus dann nachträglich noch bekommt, soweit die Bauten der Bauordnung entsprechen (Maße etc.). Da waren wohl einige ganz schön "größenwahnsinnig" :lol:
Louisella schrieb: Dass man für Carports und Anbauten 'ne Baugenehmigung braucht ist klar. Über für so 'n kleinen Geräteschuppen? Ich red ja nicht von 'ner vollmöblierten Datscha... Zum Vergrößern anklicken.... Wobei man die im Falle eines Schwarzbaus dann nachträglich noch bekommt, soweit die Bauten der Bauordnung entsprechen (Maße etc.). Da waren wohl einige ganz schön "größenwahnsinnig" :lol:
15.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #70 Motzkatze Beiträge 7.466 Reaktionspunkte 511 Könnt ihr die "lieben" Nachbarn nicht heimlich filmen, wenn sie mal wieder mit Steinen nach den Katzen werfen, den Hund schlagen usw? Wenn ihr die Vermittlung des Bürgermeisters in Anspruch nimmt, könnt ihr dann beweisen, wie sich die Nachbarn verhalten. Die Filme sind zwar vor Gericht nichts wert, aber bei einem Vermittlungsgespräch könnten sie helfen. Am besten wäre auch ein Tagebuch in dem ihr beschreibt was wann geschah, dazu zählt auch die Lärmbelästigung mit der sie euch aus dem Garten vergraulen. Das könntet ihr auch filmen, natürlich mit Ton. Dann muss man sich leider mit denen mehr beschäftigen, als sie es Wert sind. Aber vielleicht hilft das bei dem Gespräch.
Könnt ihr die "lieben" Nachbarn nicht heimlich filmen, wenn sie mal wieder mit Steinen nach den Katzen werfen, den Hund schlagen usw? Wenn ihr die Vermittlung des Bürgermeisters in Anspruch nimmt, könnt ihr dann beweisen, wie sich die Nachbarn verhalten. Die Filme sind zwar vor Gericht nichts wert, aber bei einem Vermittlungsgespräch könnten sie helfen. Am besten wäre auch ein Tagebuch in dem ihr beschreibt was wann geschah, dazu zählt auch die Lärmbelästigung mit der sie euch aus dem Garten vergraulen. Das könntet ihr auch filmen, natürlich mit Ton. Dann muss man sich leider mit denen mehr beschäftigen, als sie es Wert sind. Aber vielleicht hilft das bei dem Gespräch.
16.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #71 Pina_Colada Beiträge 454 Reaktionspunkte 0 Tonaufnahmen von der quäkenden Ente und dem pfeiffenden Gartenzwerg hab ich schon. Ich hab sie auch schon fotografiert, genauso wie den ausgelegten Stacheldraht. Am Filmen bin ich grad dran. .... aber ich hab schon wieder ein nächstes neues Kapitel was die Nachbarn angeht und es wird immer schlimmer. Gestern haben wir entdeckt dass an der Rückseite vom Hause (also die Seite zu den bösen Nachbarn) Katzenkot an der Fassade und dem Fenster klebt. Da haben die Nachbarn uns mit Katzenkacke beworfen. Können ja nur sie gewesen sein weil nur ihr Garten hinter unserem anschliesst. Jetzt waren wir gestern Abend wieder bei der Polizei und haben Anzeige wegen Sachbeschädigung gestellt. Aber jetzt kommts: Wenn die Nachbarn abstreiten dass sie es waren (obwohl nur von ihrem Grundstück aus geworfen worden sein kann!) dann geht das ganze zur Staatsanwaltschaft und die stellt es wegen Geringfügigkeit ein. Also passiert ihnen Garnichts und wir bleiben auf die Kosten vom Saubermachen und noch streichen komplett sitzen. Tolles, deutsches Rechtssystem.
Tonaufnahmen von der quäkenden Ente und dem pfeiffenden Gartenzwerg hab ich schon. Ich hab sie auch schon fotografiert, genauso wie den ausgelegten Stacheldraht. Am Filmen bin ich grad dran. .... aber ich hab schon wieder ein nächstes neues Kapitel was die Nachbarn angeht und es wird immer schlimmer. Gestern haben wir entdeckt dass an der Rückseite vom Hause (also die Seite zu den bösen Nachbarn) Katzenkot an der Fassade und dem Fenster klebt. Da haben die Nachbarn uns mit Katzenkacke beworfen. Können ja nur sie gewesen sein weil nur ihr Garten hinter unserem anschliesst. Jetzt waren wir gestern Abend wieder bei der Polizei und haben Anzeige wegen Sachbeschädigung gestellt. Aber jetzt kommts: Wenn die Nachbarn abstreiten dass sie es waren (obwohl nur von ihrem Grundstück aus geworfen worden sein kann!) dann geht das ganze zur Staatsanwaltschaft und die stellt es wegen Geringfügigkeit ein. Also passiert ihnen Garnichts und wir bleiben auf die Kosten vom Saubermachen und noch streichen komplett sitzen. Tolles, deutsches Rechtssystem.
16.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #72 Motzkatze Beiträge 7.466 Reaktionspunkte 511 Wie alt sind die Nachbarn? Wenn sie wirklich richtig alt sind erledigt die Zeit irgendwann das Problem.
Wie alt sind die Nachbarn? Wenn sie wirklich richtig alt sind erledigt die Zeit irgendwann das Problem.
16.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #73 Pina_Colada Beiträge 454 Reaktionspunkte 0 Er ist, glaub ich, so um die 75 aber SEHR rüstig und sie ist um einiges jünger, ich glaub 60 -65 irgendwie sowas.....
Er ist, glaub ich, so um die 75 aber SEHR rüstig und sie ist um einiges jünger, ich glaub 60 -65 irgendwie sowas.....
16.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #74 Motzkatze Beiträge 7.466 Reaktionspunkte 511 Wenn er 75 ist, kann das unter Umständen sehr schnell gehen, dann kann der nicht mehr. Wahrscheinlich ist er die treibende Kraft und wenn er weg ist herrscht dann hoffentlich Ruhe. Ich würde das Gespräch über den Bürgermeister suchen. Selbst wenn nichts dabei herauskommt, ist dann immerhin bekannt, dass es Probleme gibt und wer sie verursacht.
Wenn er 75 ist, kann das unter Umständen sehr schnell gehen, dann kann der nicht mehr. Wahrscheinlich ist er die treibende Kraft und wenn er weg ist herrscht dann hoffentlich Ruhe. Ich würde das Gespräch über den Bürgermeister suchen. Selbst wenn nichts dabei herauskommt, ist dann immerhin bekannt, dass es Probleme gibt und wer sie verursacht.
16.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #75 Pina_Colada Beiträge 454 Reaktionspunkte 0 Das Gespräch mit dem Bürgermeister werden wir auf jeden Fall suchen. Wir wollen aber auch das der zweite und dritte Bürgermeister auch dabei ist, und eben unsere Nachbarn die ja auch unter den Bösen zu leiden haben. Ausserdem noch der Mann von unserer Strasse der auch schon angegangen worden ist. Je mehr Leute bestätigen können dass die so böse sind umso besser. Lang geht das hier nämlich nicht mehr gut. Die steigern sich ja immer mehr in ihrer Boshaftigkeit, bis es irgendwann eskaliert.
Das Gespräch mit dem Bürgermeister werden wir auf jeden Fall suchen. Wir wollen aber auch das der zweite und dritte Bürgermeister auch dabei ist, und eben unsere Nachbarn die ja auch unter den Bösen zu leiden haben. Ausserdem noch der Mann von unserer Strasse der auch schon angegangen worden ist. Je mehr Leute bestätigen können dass die so böse sind umso besser. Lang geht das hier nämlich nicht mehr gut. Die steigern sich ja immer mehr in ihrer Boshaftigkeit, bis es irgendwann eskaliert.
16.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #76 Motzkatze Beiträge 7.466 Reaktionspunkte 511 Bei dem Gespräch solltet ihr versuchen, möglichst sachlich zu bleiben, auch wenn das in so einem Fall schwerfällt.
Bei dem Gespräch solltet ihr versuchen, möglichst sachlich zu bleiben, auch wenn das in so einem Fall schwerfällt.
16.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #77 Pina_Colada Beiträge 454 Reaktionspunkte 0 Das wird sehr schwer, das stimmt. Da darf ich am besten Garnichts sagen weil ich da so schwer ruhig bleiben kann. Wir haben uns auch schon ziemlich viel aufgeschrieben was wir alles vortragen wollen.
Das wird sehr schwer, das stimmt. Da darf ich am besten Garnichts sagen weil ich da so schwer ruhig bleiben kann. Wir haben uns auch schon ziemlich viel aufgeschrieben was wir alles vortragen wollen.
16.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #78 T toshie Beiträge 709 Reaktionspunkte 6 Und wenn das Gespräch mit dem Bürgermeister nichts bringt, würde ich es mal über eine Schlichtungsstelle versuchen! Und was die Sachbeschädigung an eurem Haus angeht, so etwas ist ja auch zivilrechtlich interessant (z.B. Kosten des Streichens). Dazu müsst ihr aber eben beweisen können, dass sie es waren....
Und wenn das Gespräch mit dem Bürgermeister nichts bringt, würde ich es mal über eine Schlichtungsstelle versuchen! Und was die Sachbeschädigung an eurem Haus angeht, so etwas ist ja auch zivilrechtlich interessant (z.B. Kosten des Streichens). Dazu müsst ihr aber eben beweisen können, dass sie es waren....
16.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #79 Pina_Colada Beiträge 454 Reaktionspunkte 0 Und genau das können wir ja eben nicht. Wir haben nix gesehen, nur die fertig Sauerei. Und wenn die jetzt behaupten sie waren es nicht, dann haben wir Pech gehabt. Ich mein, es ist klar dass sie es waren. Es wurde von ihrem Grundstück aus geworfen, anders kann man die Wand so nicht treffen und zweitens hassen sie ja unsere Katzen und haben deshalb Katzenkot geworfen. Aber wir können es nicht beweisen und damit hat sich das erledigt und wir bleiben auf den Kosten sitzen.....
Und genau das können wir ja eben nicht. Wir haben nix gesehen, nur die fertig Sauerei. Und wenn die jetzt behaupten sie waren es nicht, dann haben wir Pech gehabt. Ich mein, es ist klar dass sie es waren. Es wurde von ihrem Grundstück aus geworfen, anders kann man die Wand so nicht treffen und zweitens hassen sie ja unsere Katzen und haben deshalb Katzenkot geworfen. Aber wir können es nicht beweisen und damit hat sich das erledigt und wir bleiben auf den Kosten sitzen.....
16.07.2015 Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #80 Motzkatze Beiträge 7.466 Reaktionspunkte 511 Theoretisch könnte man eine Kamera mit Bewegungsauslösung an der Hauswand anbringen, aber da man mit Kameras nur das eigene Grundstück und nicht das der Nachbarn filmen darf, ist das auch nicht wirklich hilfreich. Ihr könntet natürlich auch anführen, dass die Sch. nur vom Nachbargrundstück geflogen sein kann, welches nur von den Nachbarn selber betreten wird, da sie es bewachen und niemanden darauf dulden.
Theoretisch könnte man eine Kamera mit Bewegungsauslösung an der Hauswand anbringen, aber da man mit Kameras nur das eigene Grundstück und nicht das der Nachbarn filmen darf, ist das auch nicht wirklich hilfreich. Ihr könntet natürlich auch anführen, dass die Sch. nur vom Nachbargrundstück geflogen sein kann, welches nur von den Nachbarn selber betreten wird, da sie es bewachen und niemanden darauf dulden.