Schusswaffengebrauch im Wohngebiet

Diskutiere Schusswaffengebrauch im Wohngebiet im Katzen Forum im Bereich Katzenfreunde; Ich hab ja den Bebauungsplan hier, da steht das mit dem Abstand von 3 m drin. Ich darf nur was höheres hinstellen wenn ich 3 m Abstand von der...
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #61
Ich hab ja den Bebauungsplan hier, da steht das mit dem Abstand von 3 m drin. Ich darf nur was höheres hinstellen wenn ich 3 m Abstand von der Grenze halte. Ein Gartenhäuschen würd ich deshalb garnicht unter kriegen. Der Garten ist so schräg abgeschnitten und läuft in so einer Spitze aus. Wenn ich da was hinbauen will mit 3 m Abstand dann geht's einfach nicht rein. Ist jetzt blöd zu beschreiben......
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet

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  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #62
Das gilt aber nur dann, wenn der Zaun direkt auf der Grenze steht.
Sobald Du genug Abstand zur Grenze einhälst ist das kein Thema mehr.
Du darfst ja schliesslich auch ein Gartenhäuschen in Deinen Garten stellen usw.

Ich kenn die bayrische Bauordnung nicht. Aber hier in Berlin darfst du auf deinem eigenen Grund und Boden so gut wie nichts ohne Baugenehmigung... Und wenn Pina Colada davon berichtet, dass ihre Nachbarn den 1,80 m Zaun wieder abbauen mussten, glaube ich das erstmal bzw. kann mir sehr gut vorstellen, dass das tatsächlich stimmt.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #63
Ja, die Nachbarn hatten ja einen 1,80 m hohen Sichtschutzzaun wie alle anderen hier auch. Dann wurden sie von Binders angezeigt und mussten ihn daraufhin wieder abbauen und jetzt steht da ein Sichtschutzzaun von 1,20 m Höhe. So steht es auch im Bebauungsplan für unser Baugebiet.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #64
Ich kenn die bayrische Bauordnung nicht. Aber hier in Berlin darfst du auf deinem eigenen Grund und Boden so gut wie nichts ohne Baugenehmigung...
Eine Baugenehmigung für ein Gartenhäuschen? Das kann ich mir irgendwie garnicht vorstellen... Bist Du da sicher?

Eine Baugenehmigung für ein Gartenhäuschen? Das kann ich mir irgendwie garnicht vorstellen... Bist Du da sicher?
Die Dinger sind ja gewissermaßen "mobil".

Und wenn Pina Colada davon berichtet, dass ihre Nachbarn den 1,80 m Zaun wieder abbauen mussten, glaube ich das erstmal bzw. kann mir sehr gut vorstellen, dass das tatsächlich stimmt.
Wie gesagt: Es geht drum welchen Abstand zur Grenze man einhält.
Mit entsprechendem Abstand darfst Du auch deutlich höher werden als 1,80m.
Denk doch nur mal an die ganzen Trampoline die in den letzten Jahren in den Gärten aufgetaucht sind - die sind auch alle höher als 180cm.

Ich hab das Spielchen mit der Zaunhöhe zwar nur für BaWü durch, aber soooo extrem unterschiedlich dürfte das Nachbarschaftsrecht in Bayern auch nicht sein...

... ein Sichtschutzzaun von 1,20 m Höhe.
Hihihi - kann man sowas überhaupt "Sichtschutz" nennen?
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #65
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #66
Das hat damit nichts zu tun. In Berlin braucht mal ab +10 qm jedenfalls eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus:
10qm? Das ist aber ein großzügiges Gartenhaus... Vielleicht meine ich damit ja auch was anderes als Du, ich meine diese Art Gartenhäuschen bzw. Schuppen in dem man sein Gartengerät, die Blumentöpfe und den Rasenmäher etc. abstellt und das war's auch schon.

Aber gut dass ich das nun weiss, wir überlegen nämlich auch immer wieder mal uns ein Gartenhäuschen zu holen, dann werd ich da dann auf jeden Fall vorab erstmal nachfragen beim Amt.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #67
Ja, vorher nachzufragen kann nicht Schaden. Vielleicht gibt es ja bei euch auch einen Bebauungsplan worduch andere Regeln gelten.

Kann nur sagen, dass bei meinen Eltern draußen schon etliche ihre Carports, "Gartenhäuser", Anbauten etc. wieder abreißen mussten.....
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #68
Kann nur sagen, dass bei meinen Eltern draußen schon etliche ihre Carports, "Gartenhäuser", Anbauten etc. wieder abreißen mussten.....
Dass man für Carports und Anbauten 'ne Baugenehmigung braucht ist klar.
Über für so 'n kleinen Geräteschuppen? Ich red ja nicht von 'ner vollmöblierten Datscha...

Wie auch immer - dann muss man halt vorher fragen.
Aber dazu rate ich ja schon bei Zäunen auch immer.
Und zwar noch nicht mal nur wegen Zäunen am Hausgrundstück - wir sind sogar schon mal vor Gericht gezerrt worden weil wir einen kaputten Zaun an einem reinen Gartengrundstück außerhalb des Wohngebiets erneuert haben. Schräge Welt.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #69
Dass man für Carports und Anbauten 'ne Baugenehmigung braucht ist klar.
Über für so 'n kleinen Geräteschuppen? Ich red ja nicht von 'ner vollmöblierten Datscha...

Wobei man die im Falle eines Schwarzbaus dann nachträglich noch bekommt, soweit die Bauten der Bauordnung entsprechen (Maße etc.). Da waren wohl einige ganz schön "größenwahnsinnig" :lol:
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #70
Könnt ihr die "lieben" Nachbarn nicht heimlich filmen, wenn sie mal wieder mit Steinen nach den Katzen werfen, den Hund schlagen usw?

Wenn ihr die Vermittlung des Bürgermeisters in Anspruch nimmt, könnt ihr dann beweisen, wie sich die Nachbarn verhalten. Die Filme sind zwar vor Gericht nichts wert, aber bei einem Vermittlungsgespräch könnten sie helfen.

Am besten wäre auch ein Tagebuch in dem ihr beschreibt was wann geschah, dazu zählt auch die Lärmbelästigung mit der sie euch aus dem Garten vergraulen. Das könntet ihr auch filmen, natürlich mit Ton.
Dann muss man sich leider mit denen mehr beschäftigen, als sie es Wert sind. Aber vielleicht hilft das bei dem Gespräch.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #71
Tonaufnahmen von der quäkenden Ente und dem pfeiffenden Gartenzwerg hab ich schon. Ich hab sie auch schon fotografiert, genauso wie den ausgelegten Stacheldraht. Am Filmen bin ich grad dran.

.... aber ich hab schon wieder ein nächstes neues Kapitel was die Nachbarn angeht und es wird immer schlimmer. Gestern haben wir entdeckt dass an der Rückseite vom Hause (also die Seite zu den bösen Nachbarn) Katzenkot an der Fassade und dem Fenster klebt. Da haben die Nachbarn uns mit Katzenkacke beworfen. Können ja nur sie gewesen sein weil nur ihr Garten hinter unserem anschliesst.

Jetzt waren wir gestern Abend wieder bei der Polizei und haben Anzeige wegen Sachbeschädigung gestellt. Aber jetzt kommts: Wenn die Nachbarn abstreiten dass sie es waren (obwohl nur von ihrem Grundstück aus geworfen worden sein kann!) dann geht das ganze zur Staatsanwaltschaft und die stellt es wegen Geringfügigkeit ein. Also passiert ihnen Garnichts und wir bleiben auf die Kosten vom Saubermachen und noch streichen komplett sitzen. Tolles, deutsches Rechtssystem.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #72
Wie alt sind die Nachbarn?

Wenn sie wirklich richtig alt sind erledigt die Zeit irgendwann das Problem.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #73
Er ist, glaub ich, so um die 75 aber SEHR rüstig und sie ist um einiges jünger, ich glaub 60 -65 irgendwie sowas.....
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #74
Wenn er 75 ist, kann das unter Umständen sehr schnell gehen, dann kann der nicht mehr.
Wahrscheinlich ist er die treibende Kraft und wenn er weg ist herrscht dann hoffentlich Ruhe.

Ich würde das Gespräch über den Bürgermeister suchen. Selbst wenn nichts dabei herauskommt, ist dann immerhin bekannt, dass es Probleme gibt und wer sie verursacht.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #75
Das Gespräch mit dem Bürgermeister werden wir auf jeden Fall suchen. Wir wollen aber auch das der zweite und dritte Bürgermeister auch dabei ist, und eben unsere Nachbarn die ja auch unter den Bösen zu leiden haben. Ausserdem noch der Mann von unserer Strasse der auch schon angegangen worden ist. Je mehr Leute bestätigen können dass die so böse sind umso besser.

Lang geht das hier nämlich nicht mehr gut. Die steigern sich ja immer mehr in ihrer Boshaftigkeit, bis es irgendwann eskaliert.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #76
Bei dem Gespräch solltet ihr versuchen, möglichst sachlich zu bleiben, auch wenn das in so einem Fall schwerfällt.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #77
Das wird sehr schwer, das stimmt. Da darf ich am besten Garnichts sagen weil ich da so schwer ruhig bleiben kann. Wir haben uns auch schon ziemlich viel aufgeschrieben was wir alles vortragen wollen.
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #78
Und wenn das Gespräch mit dem Bürgermeister nichts bringt, würde ich es mal über eine Schlichtungsstelle versuchen!


Und was die Sachbeschädigung an eurem Haus angeht, so etwas ist ja auch zivilrechtlich interessant (z.B. Kosten des Streichens). Dazu müsst ihr aber eben beweisen können, dass sie es waren....
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #79
Und genau das können wir ja eben nicht. Wir haben nix gesehen, nur die fertig Sauerei. Und wenn die jetzt behaupten sie waren es nicht, dann haben wir Pech gehabt.

Ich mein, es ist klar dass sie es waren. Es wurde von ihrem Grundstück aus geworfen, anders kann man die Wand so nicht treffen und zweitens hassen sie ja unsere Katzen und haben deshalb Katzenkot geworfen. Aber wir können es nicht beweisen und damit hat sich das erledigt und wir bleiben auf den Kosten sitzen.....
 
  • Schusswaffengebrauch im Wohngebiet Beitrag #80
Theoretisch könnte man eine Kamera mit Bewegungsauslösung an der Hauswand anbringen, aber da man mit Kameras nur das eigene Grundstück und nicht das der Nachbarn filmen darf, ist das auch nicht wirklich hilfreich.

Ihr könntet natürlich auch anführen, dass die Sch. nur vom Nachbargrundstück geflogen sein kann, welches nur von den Nachbarn selber betreten wird, da sie es bewachen und niemanden darauf dulden.
 
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