Les dir erstmal den Link durch und das Urteil vom März 2013 und zwar das vom BGH.
ich kenne das urteil. aber es ist hier nicht relevant.
SimbaUndNala muss sich die erlaubnis einholen, tut sie das nicht verstösst sie gegen den mietvertrag.
diese klausel ist übrigens auch laut deinem urteil gültig - das steht sogar in dem link drin den du gepostet hattest.
und verstösse gegen den mietvertrag reichen für eine fristlose kündigung.
In dem Artikel steht ausdrücklich, dass die generelle Genhemigungspflicht von Haustieren, gegen die Freiheiten des Mieters verstößt und nicht rechtens ist.
ich glaub da hast du was in dem urteil falsch verstanden.
Und es steht ausrücklich darin, dass sich Vermieter jetzt darüber beklagen erst etwas gegen Haustiere unternehmen können, wenn sie Gründe für ein Stören der Tiere belegen können.
naja - das ist kein neutraler link den du da gepostet hast.
es können durchaus auch gründe vorliegen dass tiere grundsätzlich stören. wir haben auch so einen fall.
Übrigens konnte das Halten von Kleintieren in Käfigen und Terrarien, solange diese nicht gefährlich bzw giftig sind, schon vor dem Urteil aus 2013 nicht verboten werden.
richtig - ich hab nie was anderes behauptet. fände ich ohnehin albern.
Und selbst unsere Vermieterin (wohnt im selben Haus) meinte, als wir nachfragten ob sie etwas gegen die Anschaffung unserer Katzen hätte, dass sie es es sowieso nicht hätte verbieten können, da sie ja selbst jahrelang einen Kater hat.
das mag ethisch-moralisch so sein, rein rechtlich liegt sie da aber falsch.
Wie gesagt, eine generelle Erlaubnispflicht gibt es nicht mehr.
die gab es noch nie.
aber es gibt eine im mietvertrag von SimbaUndNala und die ist auch nach aktueller rechtsprechung weiterhin gültig.
das bedeutet nicht dass man die tierhaltung in einem solchen fall grundsätzlich verbieten könnte, aber die erlaubnis muss trotzdem eingeholt werden.
das ist dasselbe wie wenn dein lebensgefährte bei dir einziehen will - fragen musst du trotzdem, aber man kann's dir nicht verbieten. wenn er aber einzieht ohne dass der vermieter gefragt wurde, dann kann dir fristlos gekündigt werden weil du nicht gefragt hast. also nicht weil er eingezogen ist, sondern weil du nicht gefragt hast.
klingt auf den ersten blick idiotisch, ist aber so, und gibt bei weiterer überlegung auch sinn, zumindest beim lebensgefährten - da muss ja die betriebskostenvorauszahlung angepasst werden und der vermieter sollte wissen wer im haus angemeldet ist usw.
In Verträgen kann stehen was will, wenn es gegen geltendes Recht verstößt, ist dies dann trotzdem nichtig.
dass man die erlaubnis einholen muss verstösst aber nicht gegen geltendes recht.
das steht sogar in dem link den du gepostet hast.
davon abgesehen ist ein einzelnes urteil noch lange nicht "geltendes recht" - es ist nur ein urteil das jetzt in zukunft als referenz herhalten wird.
Genau wie Mietverträge auf Zeit, oder dass der Mieter alle Reparaturkosten während der Mietzeit allein tragen muss, ob alle Wände nur weiss sein dürfen usw.
sorry, aber spätestens jetzt wird klar dass du dich zumindest im bereich mietrecht nicht auskennst.
du redest von SCHÖNHEITSreparaturen (das betrifft vor allem das malern). was da verlangt werden kann ist mietrechtlich festgelegt. was genau davon vom mieter verlangt wird steht im einzelnen mietvertrag. wird da mehr verlangt als laut mietrecht verlangt werden darf, ist die klausel selbstverständlich ungültig.
für reparaturen ist aber grundsätzlich der vermieter bzw. eigentümer zuständig - instandsetzung und instandhaltung sind IMMER vermietersache, das darf auch nicht auf die mieter abgewälzt werden.
Sie hätte auch im Vertrag unterschreiben können, dass sie nur nackt durch die Wohnung laufen darf und es wäre kein Kündigungsgrund, wenn sie doch was anhat.
richtig. weil sowas mietrechtlich nicht in ordnung wäre.
dass man sich 'ne erlaubnis für die tierhaltung holen muss ist aber mietrechtlich auch weiterhin in ordnung.
Verträge können doch keine eigenen Gestze aufstellen.
sicher nicht. aber ein einzelnes urteil kann auch immer nur als referenz für weitere urteile dienen.
die rechtsprechung diesbezüglich hat sich ja bisher nicht geändert.
Du könntest auch einfach eine Holzlatte ( Dachlatte etc.) mit ein Paar Schrauben an die Decke schrauben. Daran könntest du dann das Katzennetz anschrauben oder mit einem Draht oder Schnurr festbinden.
genau sowas meinte ich mit "rahmenkonstruktion". allerdings würd ich das eher aus metall machen.
dachlatte ist natürlich billiger, klar.
p.s.:
ich hab mir jetzt die mühe gemacht das rauszusuchen,
hier der fragliche satz aus DEINEM link:
Ein Erlaubnisvorbehalt - also die Klausel, dass der Mieter für die Hunde- und Katzenhaltung in der Mietwohnung vorab die Zustimmung des Vermieters einzuholen hat – ist dagegen nach wie vor wirksam (vgl. z. B. AG München, Urteil vom 26.07.2012, 411 C 6862/12).
bedeutet im klartext:
SimbaUndNala verstösst gegen den mietvertrag wenn sie sich die erlaubnis zur katzenhaltung nicht holt. und verstösse gegen den mietvertrag können wie gesagt eine fristlose kündigung zur folge haben.