Das mit der Exmatrikulation überlege ich mir noch. Meine Schwester hat mir heute noch eine Möglichkeit aufgezeigt, morgen treffe ich mich mit zwei Freundinnen und nächste Woche habe ich einen Termin bei der Sozialberatung in der Uni. Es gibt noch eine weitere Beratungsstelle an der Uni, da gucke ich morgen mal vorbei.
Also, das Erste Staatsexamen besteht aus 7 Prüfungen, aufgeteilt in mündliche und schriftliche Prüfungen, einer 60-seitigen Staatsarbeit und -ganz zum Schluss- dem erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium. Das AK kann man erst machen, wenn alle anderen Prüfungsleistungen abgelegt wurden.
Auf dem Formular heißt es unter anderem "Frau X ist am _________________ zur Abschlussprüfung zugelassen worden. "
Da sich die Prüfung in 9 verschiedene Leistungen aufteilt, habe ich vor einiger Zeit nachgefragt und man sagte mir, dass ich zu den Prüfungen zugelassen sein muss. Seit Mai bin ich zu den meisten Prüfungen angemeldet, da manche Prüfungen einen Anmeldekorridor haben, der z.B. im Oktober liegt.
Als ich die Unterlagen im Mai abgegeben habe, sagte mir die Sachbearbeiterin, dass sie mir das Formular unterschreibt, wenn sie meine Unterlagen geprüft hat.
Nun heißt es, dass ich zu dem Abschlusskolloquium angemeldet sein muss. Also ist mit "Abschlussprüfung" das Abschlusskolloquium gemeint, nicht die anderen Prüfungen vorher. Jetzt weiß ich das. Toll.
Das ist momentan das Problem.
Ist alles kompliziert und ich habe es hier sehr vereinfacht beschrieben.
Ach ja- es gibt auch noch einen Unterschied zwischen "angemeldet" und "zugelassen" sein. Heute sagte man mir, dass ich zum AK angemeldet sein muss. Vielleicht heißt es in ein paar Monaten ja, dass ich zugelassen sein muss. Blöderweise gibt es normalerweise keine Zulassungsbescheide (sagte mir der Herr ebenfalls).
